Beiträge von Kolinum

    Bis zum Ende des Mietvertrages (Kündigung 28.2.) besitzen Sie alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag; unabhängig ob Sie die Wohnung noch nutzen oder nicht.
    Alle anderen Absprachen sind mietrechtlich nicht relevant, ebensowenig wie der Diebstahl von Holz und der Beschädigung einer Feuertonne.
    HIer kann nur gegenseitiges Goodwill zur Einvernehmlichkeit beitragen


    Der Vermieter verlangt von den Mietern,dass die Tonnen fuer den Restmuell in die jeweiligen Keller der Mieter gestellt werden.
    Das ist allerdings nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten.

    Das muß es auch nicht.

    Zitat

    Die Tonne ist bei mir recht schwer,weil ich das Katzenstreu meines Katers darin entsorgen muss.

    Das ist nicht das Pronlem Ihres Vermieters

    Zitat

    .......ich darf,was auch von meinem Hausarzt bescheinigt wurde,nicht mehr als 15kg heben.

    Im Mietrecht sind ärztliche Atteste nicht vorgesehen.


    Zitat

    Dazu kommt dann noch der Restmuell.

    Dafür ist die Tonne ja auch da.

    Zitat

    Nun habe ich meine Tonne einige Meter neben den Block zur Biotonne gestellt.Da kann ich sie dann ebenerdig vor zur Strasse rollen.

    Der Gedanke ist richtig und der Vermieter hat da zugestimmt?

    Zitat

    ...und das vom Hausmeister,welchem ich erklaert habe,dass ich schwerbehindert bin und die Tonne nicht die Kellertreppen herauf bekomme.

    siehe oben.

    Zitat

    Kuendigen kann er mir sicher nicht...meine Miete wird immer puenktlich bezahlt.

    Theoretisch ja, wäre aber unverhältnismäßig

    Zitat

    Muss der Vermieter das Attest meines Arztes anerkennen und mir erlauben,die Tonne neben der Biotonne stehen zu lassen?

    Nein, muß er nicht. Er ist der Besitzer und hat das Sagen auf seinen Grundstück.

    Zitat

    Ist es ein Argument,dass eine im Keller stehende Restmuelltonne Ratten,Maeuse und anderes Ungeziefer anziehen kann?

    Das ist nicht auszuschließen.

    Zitat

    Es waere nett wenn ich schnell eine schluessige Antwort von euch bekommen wuerde.

    Und es wäre nett, wenn Sie unbequeme Antworten akzeptierten könnten
    Jetzt schon vielen Dank dafuer

    Versuchen Sie doch mal das Naheliegendste und finden Sie einen Nachbarn, welcher Ihnen gegen eine kleine Anerkennung die Tonne hochhievt.

    Also @Bernie, ich kenne das nur so, daß der Mietvertrag nur von allen gemeinsam gekündigt werden kann. Der Vermieter bleibt hier außen vor. Er muß nämlich einer Kündigung garnicht zustimmen, dfa es eine einseitige Willenserklärung ist.
    Man kann sich daraus in berechtigten Interesse schon entlassen lassen; allerdings nur mit Einverständnis der anderen Mieter oder per richterliche Entscheidung.


    der vermieter hat uns nicht gefragt, ob wir irgendwelche zahlungsschwierigkeiten haben usw. könnte er im nachhinein den mietvertrag für nichtig erklären?

    Wenn nicht danach gefragt wird, müssen Sie auch keine Auskunft geben. Eine Kündigung deswegen hätten Sie nicht zu erwarten, da der Vermieter ob Ihrer "falschen Auskunft" beweispflichtig wäre, geht dann nicht, weil das Thema EV garnicht angesprochen wurde.

    BGB § 557 a Staffelmiete
    (1).....
    (2).....
    (3).....
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Das gilt ohne Ausnahme! Der Sinn der Staffelmiete liegt gerade darin die zu erwartenden Kostensteigerungen zeitlich abzufangen.

    Ich selbst hatte früher einen Staffelmietvertrag und rate davon ab.
    Ich durfte meine jährliche bescheidene Lohnerhöhung gewissermaßen gleich beim Vermieter abliefern. Das hat mir irgendwann gestunken.

    Sie können den Passus natürlich monieren und nicht akzeptierten; ob Sie dann die Wohnung bekommen, steht in den Sternen.
    Zu Ihrer letzten Frage:
    Unterschreiben und später sich auf die Unzulässigkeit berufen sollten Sie eher einen gewitzten Anwalt fragen.

    Das hat nichts mit Mietrecht zu tun. Wer anderen einen Schaden zufügt, muß diesen begleichen. Das trifft für jeden zu. Ob Vermieter, Mieter oder sonst wer.
    Alle Beteiligte haben allerdings eine Pflicht, das Ausmaß des Schadens so gering als möglich zu halten.
    Prüfen Sie selbst, ob alle Faktoren in Ihrem Fall relevant sind.

    supi.. :)
    wenn in nem mietvertrag festgelegt wurde, dass der vermieter zu jeder tages und nachtzeit in die wohnung darf und wenn gefahr in verzug ist ohne erlaubnis des mieters.

    Dann kann er das. Er hat damit Ihre Erlaubnis.
    Was "Gefahr im Verzug" und "Sorgfaltspflicht" erlesen Sie in WIKIPEDIA.

    Zitat

    .... ich mich grad ob ich betrunken war als ich den dreck (sorry) unterschrieben hab.. :

    Mit hoher Wahrscheinlichkeit.

    Mein letzter Beitrag zu diesem Thema, da mir eine Ausbildung als Kleinkinderzieher nicht zuteil wurde.

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