Beiträge von Kolinum


    Gibt es eine Möglichkeit dass wir zu März schon raus können?

    Ja. Entweder durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter. Damit könnte auch der Eigenbedarf sofort und problemlos erledigt werden.
    Wäre die allerbeste Lösung!!!!

    Zitat

    Oder irgendeine Chance einen Teil der Kosten ersetzt zu bekommen?

    Wäre ebenfalls Verhandluinmgssache.

    Bei der Wohnungssuche wird Ihnen hier niemand wirklich helfen können. Auch ich würde mich, aufgrund Ihrer Schilderung, sehr schwer tun Ihnen eine solche anzubieten.
    Sie müssen auch Verständnis für den Vermieter haben, wenn er sein Eigentum welches er anderen Menschen überläßt, gut aufgehoben wissen will.
    Ihre Gründe verschweigen Sie uns hier besser weiterhin.


    Ich will einzig und alleine wissen ob ich das Recht zur Mietminderung hätte oder nicht !

    Dieses Recht wurde im

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    festgeschrieben.

    Handeln Sie danach!

    Bleibt es auch dann eine Individualvereinbarung, wenn von allen Mietern verlangt wird, bei Auszug weißer Anstrich ?

    Die Mietverträge anderer Mieter sind für Sie tabu.
    Ich halte das auch für eine zulässige Vereinbarung.
    Schade, nun wird man sich doch bewegen müssen.


    Was sagt ihr dazu, kann man das so machen? Könnte ich noch mehr geltend machen / kürzern?

    Nochmal, auch wenn es hier einigen etwas schwer fallen sollte.
    Ihre umfangreiche Darstellung des Problems, als auch die Frage nach der richtigen Lösung überschreitet den zulässigen Rahmen dieses Forums. Rechtsberatung ist nach wie vor Laien nicht gestattet. Hier kann nur immer eine ERSTE HILFE zum Pronlem erfolgen.

    Wenn die Hausverwaltung dem Vermieter die Abrechnung für 2011 rechtzeitig zu geschickt hat, dürfte der Vermieter in Beweisnot geraten. Ich würde vom Vermieter eine genaue und ausführliche Begründung des Verzuges einfordern. Notfalls nehmen Sie einen Anwalt zu Hilfe.
    Die Begründung: dass die Hausverwaltung gewechselt hätte. Außerdem hätte diese auch noch nicht meine neue Adresse gespeichert. wird die Rechtsprechung bestimmt zu Heiterkeit veranlassen.

    Darf der hauseigentürmer ( vermieter) einem mieter der wegeb mehr fachem strom abstellen seinen zähler abgebaut bekommen hat ihm erlauben den allgemein strom zu benutzen?

    Ja, das darf er. Allerdings nur, wenn auch ein Zwischenzähler eingebaut wurde. Der privat genutzte Strom kann dann genau abgerechnet werden.

    Ohne eine solche Option, lediglich auf Schätzung eine Abrechnung vorzunehmen hat rechtlich keinen Bestand.
    Betriebskosten sind genau abzurechnen. Weisen Sie den Vermieter schrfitlich auf die Unzulässigkeit hin.


    Wir sollen für die 3 Türen 714,-- Euro bezahlen.

    Vor drei Jahren wurde mir ein Kostenvoranschlag über eine Tür komplett spachteln und streichen gemacht von 130 € pro Tür und das ohne Anfahrt der Firma. Wer das eben nicht kann, muß dafür zahlen. Ich hatte mich für das Selbstmachen entschieden.

    Zitat

    Warum sollen wir für die Rahmen bezahlen wenn der Hund nur die Türblätter zerkratzt hat?

    Wenn ich Ihnen eine simple Erklärung geben darf?
    Wie soll das denn aussehen wenn die Tür zweierlei Farben hat. Fartben sind nur dann gleich, wenn diese die gleichen Chargennummern haben.

    Maßgeblich ist das, was zur Endrenovierung im Mietvertrag festgelegt worden ist. Leider wurde ich dazu bei Ihnen nicht fündig.


    Öfters und länger lüften !

    Aber dazu müssen manche erst mal im realen Leben ankommen!

    Mein Bad hat ein großes Fenster. Es wird nie beheizt, außer am Badetag. Das Kippfenster ist (außer bei Minustemperaturen außen) Tag und Nacht gekippt. Nach Benutzung der Dusche oder Wanne wird ca. eine halbe bis 1 Stunde das Fenster voll geöffnet.
    So ist das bei mir und Schimmel will sich partout nicht einstellen.
    Sie können das aber so halten wie Sie es für richtig befinden.
    Jedes Ding hat zwei Seiten. Entweder so oder so.
    Genau das meine ich mit meinem Eingangssatz.

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihnen Anschlüsse für die Waschmaschine und Geschirrspieler zur Verfügung zu stellen. Sie haben die Wohnung mit den vorhandenen Anschlussen gemietet und müssen damit leben. Eine Erweiterung von Anschlüssen entsprechend Ihres Bedarfes müssen Sie schon selbst vornehmen. Ihnen steht bei Auszug zu, diese Installationen rückgängig zu machen und die Teile (welche Ihr Eigentum sind)mitzunehmen.
    Der alte Zustand ist allerdings wiederherzustellen, sofern Sie mit dem Vermieter keine Übereinkunft wegen einer Kostenbeteiligung erzielen konnten.

    Wie war doch eigentlich die Eingangsfrage?

    Und der Grund: wir haben unsere dreckige Wäsche im Bad.
    Haben wir weil: der Keller der im mietpreis drin ist, ist modrig, schimmelig und es tritt salpeter aus. Selbst nach Monaten macht der vermieter nix. Es stinkt und alles was drin steht kann in den Müll. In der Wohnung gibt es keinen waschmachinen Anschluss. Deswegen steht unsere maschine unten.
    Nun sollen wir raus!? Geht das so einfach? Wir zahlen immer pünktlich miete!

    Wenn ich die letzten 4 Anworten lese, frage ich mich ob dieses Forum mehr mit einen Kindergarten als mit hilfreichen Antworten zu tun hat.

    Das Recht ergibt sich aus:

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Ob der Mieter im Recht ist, kann nur ein Ergebnis des Gutachters bringen.
    Kann für beide Seiten teuer werden, insbesondere dann, wenn man glaubt mit Hilfe des Rechtsstaates alle Probleme lösen zu können, statt mit Vernunft.

    Da machen Sie sich mal gar keine Sorge.
    Ihre Wäsche können Sie in der Wohnung aufbewahren wo sie wollen.
    Vielleicht war er eher darüber etwas verärgert, weil Sie die Mängel im Keller beanstandet haben. Da wird wohl mehr eine Emotion im Spiel gewesen sein, als gesunder Verstand.
    Da wird schon so manches auf die Schnelle gesagt.

    Ordnen Sie Ihre Gedanken so, das auch Außenstehende was verstehen.
    Mir ist unverständlich, was ein Terrarium, schmutzige Wäsche im Bad und der Waschmaschine im Keller zu tun hat.
    Auch eine Wunsch des Vermieters kann verständlich sein; allerdings ist das noch lange keine Kündigung.


    Und zwar sind in unserer jetzigen Wohnung zwei Fenster an der Seite undicht und dort zieht es hinein und man hört den Verkehr dadurch stärker. Nun würde mich interessieren ob ich die Vermieterin anschreiben kann oder es sich nicht lohnt, weil wir keinen Anspruch auf Reperatur haben?

    Unerhebliche Beeinträchtigungen der Mietsache müssen Sie hinnehmen oder selbst für Abhilfe sorgen.

    Zitat

    Wir haben einen Platz in der Tiefgarage angemietet und zahlen dafür monatloch einen Betrag X. Nun ist in der Nähe unseres Platzes anscheinden ein Leck in der Wand oder was auch immer auf jeden Fall kommt dort einiges an Flüssigkeit(vieleicht Grundwasser?) durch und das Auto steht ständig im Nassen bzw. in einer Pfütze. Auch hier würde mich interessieren welche Möglichkeiten ich habe. Recht auf Reperatur oder Zuweisung eines neuen Platzes?

    Auch hier gilt das Gleiche.

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