Türen lackieren

  • Hallo,
    ich hoffen jemand kann uns helfen.

    Wir haben 4 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt.
    Unser Hund hat an 3 von 6 Türen Kratzspuren hinterlassen.
    Größe der Kratzer ca 30 x 20 cm
    Tiefe ca. 2 mm
    Nun hat der Vermieter die Türen reparieren und lackieren lassen.
    Der Vermieter hat die Türen und die Rahmen in einer anderen Farbe streichen lassen.
    Wir sollen für die 3 Türen 714,-- Euro bezahlen.

    Dies kommt uns zum einen sehr viel vor.
    Zum anderen hat uns der Vermieter erzählt, dass die Türen noch nie gestrichen oder Lackiert wurden.
    Das Haus ist aus den 60er Jahren.

    Nun unsere Frage:
    Müssen wir die Lackierung komplett bezahlen?
    Warum sollen wir für die Rahmen bezahlen wenn der Hund nur die Türblätter zerkratzt hat?
    Die Türen sind nun wieder im Neuzustand. Dies waren sie aber selbst beim Einzug nicht.
    Im Mietvertrag (Vordruck) wurde der Punkt in dem geregelt ist wer für die Schönheitsreparaturen zuständig ist, nicht ausgefüllt.
    Deshalb gehen wir davon aus, dass der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist.

    Wir wären mit einer Anteiligen Kostenübernahme einverstanden.

    Schon mal vielen Dank.

    Einmal editiert, zuletzt von cosuho (11. Januar 2013 um 20:22)


  • Wir sollen für die 3 Türen 714,-- Euro bezahlen.

    Vor drei Jahren wurde mir ein Kostenvoranschlag über eine Tür komplett spachteln und streichen gemacht von 130 € pro Tür und das ohne Anfahrt der Firma. Wer das eben nicht kann, muß dafür zahlen. Ich hatte mich für das Selbstmachen entschieden.

    Zitat

    Warum sollen wir für die Rahmen bezahlen wenn der Hund nur die Türblätter zerkratzt hat?

    Wenn ich Ihnen eine simple Erklärung geben darf?
    Wie soll das denn aussehen wenn die Tür zweierlei Farben hat. Fartben sind nur dann gleich, wenn diese die gleichen Chargennummern haben.

    Maßgeblich ist das, was zur Endrenovierung im Mietvertrag festgelegt worden ist. Leider wurde ich dazu bei Ihnen nicht fündig.

  • Hallo cosuho,

    "Unser Hund hat an 3 von 6 Türen Kratzspuren hinterlassen.
    Nun hat der Vermieter die Türen reparieren und lackieren lassen."
    - Warum hattet Ihr vor der Rückgabe der Mietsache die Türen nicht repariert oder reparieren lassen?

    "Im Mietvertrag (Vordruck) wurde der Punkt in dem geregelt ist wer für die Schönheitsreparaturen zuständig ist, nicht ausgefüllt.
    Deshalb gehen wir davon aus, dass der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist."
    - Nein, dafür ist der Mieter grundsätzlich zuständig. Ausserdem sind dies hier Beschädigungen (§ 823 BGB), keine Schönheitsmängel.

    "Wir wären mit einer Anteiligen Kostenübernahme einverstanden."
    - Wäre Verhandlungssache.

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