Beiträge von Kolinum

    Handelt es sich dabei um eine Individualvereinbarung ?

    Nein. Ich hatte das bereits angemerkt

    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Das gilt eben genau für diese Art von Vereinbarung. Eine Individualvereinbarung ist immer nachrangig zum Gesetz.

    Wenn Sie den Ersatz des Boilers 1996 bezahlt haben, rechtfertigt das keineswegs diese Ungesetztlichkeit wieder tun zu müssen.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1)..........
    (2)..........
    (3)..........
    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Ich würde das rundweg ablehnen.


    1. Wie lange vorher muss mein Vermieter mir bei solchen Reperaturarbeiten bescheid sagen?

    Sicherlich nicht jetzt und sofort!

    Zitat

    Mit anderen Worten heißt das, dass alle Mieter die letzten 3 Monate zu viel geheizt haben, obwohl es hätte verhindert werden können. Können wir da irgendwas machen?

    Nein, das müssten Sie beweisen. Bekanntermaßen reagieren Handwerker nicht auf das Pfeifen anderer Leute.Das betrifft Mieter wie Vermieter.

    Sie haben die Möglichkeit der 3-monatigen Kündigung, wenn Sie den Baulärm nicht ertragen können. Während des Umbaus auftretende Mängel können Sie durch eine Mietminderung etwas kompensieren.
    Unerhebliche Beeinträchtigungen haben Sie zu dulden.
    Wann eine Beeinträchtigung eintritt müssen Sie selbst entscheiden.
    Ihr persönlicher Gesundheitszustand ist ohne Bedeutung. Wegen der Nichtwirkung von Ohropax bei Ihnen wird es an der Gesamtrenovierung des Gebäudekomplexes nicht scheitern.


    1. Wie gehe ich bei einer derartigen Mietminderung vor und wie setzt man so ein schreiben auf?
    2. Ist es ratsam zum Anwalt zu gehen?
    3. Kann ich auch die Nebenkosten um den zu viel berrechneten Wert kürzen?
    4. Muss ich die Wohnung von einem Profi vermessen lassen?

    Für eine Rechtsberatung bemühen Sie einen kompeteten Anwalt.


    Und zwar wohnen wir in einer 2 Zimmer Wohnung mit ca.60 m².
    Die Kaltmiete beläuft sich auf 350 Euro. An Nebenkosten bezahl ich 150 an den Vermieter. Also insgesamt 500.
    Jetzt musste ich aber auch noch Strom und Gas selber anmelden und bezahle dafür monatlich nochmal 165 Euro. Kann das sein?


    Allein, ohne Heizkosten, erscheinen mir 150 € auch zu hoch.
    Allerdings gibt erst eine Auftellung der Nebenkosten eine klare Antwort.

    Ein Protokoll zur Wohnungsabnahme muß nicht erstellt werden.
    Weiter gilt zur Endrenovierung was im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Fenster putzen dürfte kaum dazu gehören.
    Sollte der Vermieter bei der Übergabe Mängel feststellen ist Ihnen Gelegenheit zur Nachbessserung zu geben.
    Nur verdeckte Mängel können später noch reklamiert werden.
    Wurde also bei der Übergabe keine offensichtlichen Mängel beanstandet so gilt das als mängelfrei.

    Machnmal kann man eine konkrete Frage, wie sie durch Sie hier gestellt wurde, knapp und präzise beantworten.


    Ich habe mal gehört, dass man einfach nur drei Mieter vorschlagen muss, die in der Lage sind, die Miete zu bezahlen und bereit sind, einzuziehen. Kann der Vermieter die ablehnen, wenn sie nicht berufstätig sind, sondern Studenten mit Elternbürgschaft? Ist das dann mein Problem, dass ich niemanden gefunden habe? Muss ich dann also bis zu meiner Künsigungsfrist weiter Miete zahlen? Gibts da nicht irgendwas, was man tun kann?

    Der Vermieter muß niemanden als Mieter akzeptieren. So einfach geht das manchmal.


    Hey!

    Allein diese Anrede wirkt schon auf manche Teilnehmer dieser Runde etwas, sagen wir, frappierend.
    Das mag unter sogenannten Kumpels üblich sein, dann sollten Sie sich aber auch mit Ihrer Frage an dieses Klientel wenden.
    Nur mal so zur Einstimmung.

    Zitat

    Normalerweise müssen nicht belegbare Positionen ja nicht bezahlt werden.

    Das ist richtig.

    Zitat

    Die Reinigungskraft arbeitet schwarz für 100€ im Monat (direkte Aussage des Vermieters!) für ein sehr sehr kleines Treppenhaus des 3-Parteien-Hauses und einen kleinen Waschkeller

    Sollte die Reinungtskraft korrekt angestellt werden, kämen auf die Mieter noch diverse Umlagen hinzu(Kranken-und Unfallversicherung, Steuern etc. Alles Mathematik.


    Zitat

    und für die Satellitenanlage wären angeblich 2000€ Kosten entstanden die nun auf uns umgelegt werden sollen.

    Diese Kosten sind ebenfall belegmäßig nachzuweisen.

    Zitat

    Gestern musste ich erfahren, dass ein Ex-Mieter, der 2011 ebenfalls im Haus wohnte die Abrechnung einen halben Monat vor mir bekommen hat und die Kosten direkt abgelehnt hat. Diese wurden bereits vor Abgabe der Rechnung an uns auf seiner Rechnung komplett gestrichen!

    Vereinbarungen anderer Vertragspartner sind für Sie tabu.

    Zitat

    - Zahlung verweigern,


    zu den strittigen Positionen , ja.


    Zitat

    da gleiches Recht für Alle besteht da der Ex-Mieter die Positionen ja auch nicht bezahlt oder

    - minimale / angemessene Zahlung leisten

    Nein!

    Zitat

    Mein Vermieter will uns garantiert zu irgendeinem Deal überreden aber ich will die Sache einfach rund haben und nicht jedes Jahr irgendwelche Deals machen

    Da wäre auch mein Wunsch. Mauschelei rächt sich immer früher oder später.


    Ok Klempner, werde es nie wieder falsch schreiben.

    Ist richtig. Die Bezeichnung variiert landschaftlich. Mal heißt es Klempner, mal Flaschner.

    Zitat

    Wenn man in manch anderen Beiträgen (z.B. auch bei meiner ersten Frage) stöbert, kann man ja echt Angst bekommen ne Frage zu stellen.

    Nee, keine Angst. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch meistens zurück.

    [quote='1']
    Bei erfolgreichem Mietabschluss mit der Genossenschaft xxxx wird hiermit schriftlich vereinbart dass diverse Einrichtungsgegenstände vom Vormieter, xxxx, aus der Wohnung in der xxxx , über-nommen werden und nach Zahlung einer Ablöse in Höhe von 3.200 € in das Eigentum vom Nachmieter, xxxx, übergehen.

    Die Vereinbarung ist eindeutig. Das festgedruckte besagt, das nur bei Abschluß eines Vertrages auch die Vereinbarung zum Tragen kommt.
    Die Anzahlung haben Sie zurück zuerstatten.


    Nun besitze ich Trockner+Waschmaschiene, bleibt kein Strom übrig.
    Habe aber noch Rasierer, Fön, Spiegelschrankbeleuchtung etc.
    Kann ich vom Vermieter eine Nachbesserung verlangen?

    Der Vermieter muß Wünsche seiner Mieter nach Modernisierung nicht vornehmen lassen. In diesen Fall wäre das eine Modernisierung. Ihnen bleibt nur der Kniefall beim Vermieter.

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