Beiträge von Kolinum

    Ich denke aber, wenn das im Mietvertrag verankert ist und der Mieter das unterschreibt ist es bindend. Ich glaube nicht das man da raus kommt!

    Das ist zu einfach gestrickt. Nicht alles, was da in Mietverträge hingeschrieben und interpretiert wird ist zulässig.
    Eine automatische Verlängerung von Mietverträgen gibt es nicht, auch wenn man das Individualvereinbarung nennt.
    Individualvereinbarungen, welche gegen gesetzliche Betimmungen verstoßen sind nichtig.

    BGB 573c, Absatz 4

    Besser recherchieren!

    In meinem Mietvertrag steht, dass ich mindestens für ein Jahr dort wohnen muss, und dass eine Kündigung vor diesem Zeitpunt nicht geht.

    Das ist so korrekt.

    Zitat

    ......,dass ich vor dem Ablauf des Jahres Mietdauer mindestens 3 Monate vorher kündigen muss, und falls ich das nicht mache, verlängert sich der Mietvertrag um ein weiteres Jahr.

    Das ist völliger Nonsens. Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag haben können Sie diesen nach Ablauf des Verzichtes jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

    BGB § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    (2).......

    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Stimme Syker zu!

    BGB § 573a
    Erleichterte Kündigung des Vermieters

    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Was schlußfolgern Sie daraus? Eine Antwort meinerseits damit überflüssig.

    Hallo Kolinum
    Nach HeizKV sind die entstandenen Kosten nach dem gemessenen Verbrauch zu verteilen.
    Das getankte Heizöl ist aber noch nicht verbraucht worden,
    und somit sind auch noch keine Kosten für das Heizöl im Sinne der HeizKV entsstanden.

    Kann ich aber nur mit Schmerzen im Bauch zustimmen.
    Wären, so sollte es eigentlich sein, monatliche Vorauszahlungen vereinbart worden, schießt man auch Geld für Heizkosten vor "welche noch nicht verbraucht " wurden.

    Aber zum konkreten Fall: Ein Aufschub bis Juni sollte für einen Neuankömmling machbar sein.
    Wer länger drin lebt sollte sich einrichten. Auch damit kann man leben. Auch wenn man sogenannter "Arbeiter" ist. Es werden ja wohl nicht alle als Friseure beschaftigt sein.

    Und noch was: Der Vermieter gewährt somit den Mietern ein faktisch zinsloses Darlehen von 4000 € fast ein Jahr.
    Wie schon erwähnt, eine monatliche Vorauszahlung wäre die eleganteste Lösung und beiden wäre gerecht getan.


    Das mit der Bindung ist denen (laut ihrer Aussage) schon bekannt, aber sie sind davon ausgegangen, dass diese Bindung komplett entfallen ist.

    Das tut nichts zur Sache. Wenn Ihnen die Verkehrsregeln entfallen sind, obwohl bekannt, müssen Sie trotzdem zahlen.

    Zitat

    Anwalt wird womöglich etwas schwierig, da ich nicht rechtsschutzversichert bin.

    Normalerweise versucht man das ohne Anwalt zu regeln. Nur wenn es schwierig werden sollte, müssen Sie abwägen, ob sich ein Anwalt im Verliererfall lohnt.

    1. Sammeln Sie alle Quittungen, welche im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Sammeln Sie akribisch.

    2. Die Immobilienverwaltung muß schon wissen, ob eine Bindung besteht oder nicht.

    3. Mal Entscheid des Wohnungsamtes abwarten und dann auf alle Fälle Anwalt einschalten, wegen des weiteren Vorgehens in der Sache bzw. Schadenersatzforderung.


    Der Vermieter hat mir Möbel und Gegenstände zur unentgeltlichnen Nutzung überlassen und mir mündlich versichert, dass diese in der Wohnung bleiben. Dies wurde allerdings nicht im Mietvertrag festgelegt.
    Nun hat der Vermieter ein Problem mit mir, obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand bin und auch sonst nicht gegen die Bedingungen des Mietvertrags verstossen habe.

    Welches Problem ist dabei unwichtig. Jedenfalls ist eines vorhanden.

    Zitat

    Hinzu fügen möchte ich auch noch, dass ich Hartz IV-Empfänger bin.

    In diesem Fall gibt es keine Extrawurst für sozial Bedürftige

    Zitat

    Er will nun die Möbel entfernen.Darf er das so einfach tun?

    Ja er darf. Das Möbel ist

    1. nicht Ihr Eigentum und
    2. wurde es auch nicht mitvermietet

    Zitat

    Verstösst das nicht gegen "Treu und Glauben"?

    und denken dabei: wenn zwei das Gleiche tun, ist es doch nicht das Gleiche.

    Leider gibts von mit keine andere Meinung.

    Stellen Sie ihm das Möbel einfach vor die Tür und fordern Sie den Wohnungsschlüssel ein.

    Mein Gott!
    Oftmals stehen auf einen Kontoauszug mehrere Geldbewegungen.
    Da diese dem Vermieter nichts angehen, sind sie zu schwärzen und nur der Zinsausdruck bleibt lesbar.
    Konmto Nr. und Name sind sowieso bekannt.

    Machen Sie eine Kopie vom Kontoauszug. Schwärzen Sie alle nicht relevanten Daten und übersenden das dem Vermieter. Basta ! Wenn ihm das nicht genügt, soll er die Daten sich doch sonstwo holen. Ein Recht auf den Originalauszug besteht nicht.
    Ist mir sowieso nicht ganz begreiflich, warum die Kaution, nicht wie gefordert, getrennt von anderen Konten aufbewahrt wird.


    Da ich keine Schönheitsreperaturen (meines wissens und nac Aussehen der Wohnung bei Einzug), dürfe ich nach dieser Vereinbarung ja kaum dazu gezqwungen werden welche durchzuführen?! Und das würde ja evtl. sogar das entfernen von Tapete miteinschließen?

    Nr. 7 Rückgabe der Wohnung
    1) Hat der Nutzer die Schönheitsreperaturen übernommen, so sind nach Nr. 3 fälligen Schönheitsreperaturen bis zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses in neutralen, hellen, deckenden Farben nachzuholen. Dabei ist die bei Beginn des Nutzungsverhältnisses vorhandene Ausführungsart (Tapezierung, Anstrich) beizubehalten bzw. wieder herzustellen.

    Sie haben die Wohnung tapeziert übernommen und und müssten Sie in dieser Ausführungsart auch wieder übergeben.
    Wenn Sie keine SchönheitsrepAraturen vorgenommen haben entbindet Sie das nicht von einer Schlußrenovierung, wie in Nr. 7 festgelegt.

    Sehe ich auch so. Da Sie nun schon einiges an Umzugsvorbereitungen getroffen haben, sollten Sie sich nicht nochmal verschaukeln lassen.
    Die Kündigung des Vermieters bleibt weiterhin gültig und könnte nur im gegenseitigen Einvernehmen zurückgezogen werden.

    Inwieweit hier noch Schadenersatzt wegen eventuell vorgetäuschten Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, könnte nur ein versierter Fachanwalt klären.

    Berny: Ist die Stille hier nicht wohltuend ?

    Die Abrechnung und die abgelesenen Werte der Heizkostenverteiler sind die Grundlage für eine Prüfung der Richtigkeit der Rechnung.
    Sie dürfen natürlich Gefühle und Vermutungen hegen. Diese können aber nur Auslöser einer genauen Prüfung sein.

    Hier kann das niemend überprüfen sondern rate zu einer Konsultation bei einer Verbraucherzentrale.

    Auch in Ihren Ausführungen mit selbstdurchgeführten Meßwerten gibt es falsche Rückschlüsse, ebenso beim Monatsvergleich in Bezug auf die Vorauszahlungen.


    Nun ist es so, dass wir mittlerweile eine neue Wohnung haben, in die wir zum 01.04.13 einziehen können. Daher haben wir der Verwaltung des Vermieters am 30.01.13 eine außerordentliche Kündigung zum 08.04.13 geschickt.

    Das geht leider nicht. Sie können nur zum Monatsende fristgemäß kündigen.
    Eine fristlose Kündigung verbietet sich von selbst, da die dafür angeführten Umstände bereits längere Zeit bekannt waren und eine fristgerechte Kündigung möglich gewesen wäre.

    Zitat

    In der Kündigung hatten wir noch geschrieben, dass, sollte die außerordentliche Kündigung unwirksam sein, wir dann fristgerecht kündigen würden.

    Dann käme das auf den 30. April raus und kann man akzeptieren.


    Zitat

    Interessanterweise hat sich unser Vermieter zu der Kündigung noch gar nicht geäußert,

    Das muß er nicht.

    Zitat

    Deswegen haben wir überlegt, ob wir einfach im März soviel an Miete mindern, dass wir nicht ganz soviel Geld verlieren. Wäre so etwas rechtens?

    Nein und nochmals Nein. Das sind zwei getrennte Dinge. Sie dürfen die Mietzahlung nicht zur Begleichung anderer Forderungen verwenden.

    Zitat

    Beziehungsweise wenn der Schimmel bis zu unserem Auszug noch entfernt werden sollte, kriegen wir die Kaution dann wieder?

    Wenn die Wohnung ohne Beanstandungen übergeben wird bekommen Sie natürlich die Kaution wieder. Inwieweit der Vermieter Ihre Mietminderung anerkennt oder nicht, wer weiß das schon hier. Schlimmstenfalls kann er die Nachforderungen mit der Kaution verrechnen.

    Zitat

    Und muss es uns stören, dass der Vermieter sich nicht zur Kündigung äußert?

    Es sollte Sie nicht stören, wenn die Kündigung rechtmäßig und ordentlich zugestellt wurde. Zu einer Bestätigung ist der Empfänger nicht verpflichtet

    Wenn das Objekt 4 Wohnungen hat ist zwingend nach der Betriebskostenverordnung abzurechnen. Maßgebend hier
    für ist die Wohnfläche.
    Wenn keine Wasseruhren installiert sind liegt es nahe den Wasserverbrauch sowie das Abwasser nach Personen zu berechnen.
    Da eine schließt das andere damit nicht aus.

    Jetzt hat sie die Wasserkosten und die 426,00 zusammen gerechnet und 784,11 raus bekommen diese 784,11 teilt sie nun noch einmal durch 12pers. =65,34x 9Mon.=588,03 und dann nochmal 784,11:8Pers. = 98,01x3 Monate=294,03 macht zusammen dann 882,09.

    Diese Rechnung ist falsch. Sie muß das Wasser sowie die anderen Kosten getrennt berechen und erst zum Schluß alles addieren.

    Also :
    Wasser 358,11 p.Pers/Jahr
    Sonstige 426,00 p.m²/Jahr

    Bei 9 Monaten sind das : Wasser 358,11 / 12 * 9 = 268,58 €
    Sonstige 426 /12 * 9 = 319,50 €

    Und jetzt beide Beträge addieren : 268,58 + 319,50 = 588,08 €

    Der Fehler ist mathematischer Natur und wurde ausgelöst, das die Wasserkosten und die m² zusammenaddiert wurden (Äpfel und Birnen geht nicht).

    Also bei ca. 294 € Differenz ist schon Widerspruch angesagt.

    Vielleicht kann hier ein andere Teilnehmer meine Rechnung nochmal auf Richtigkeit prüfen.

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