Jetzt meine Frage ist das Rechtens??in meinem neuen Mietvertrag steht doch das die 411 Euro hinterlegt sind.
Damit haben Sie lediglich einen Nachweis, dass eine solche hinterlegt wurde. Wer die Kaution hinterlegt hat, ist uninteressant.
Indiesem Fall hat diese Ihr Freund hinterlegt und kann nur an diesen zurückgegeben werden.
ZitatZumal ich damals ja auch meinen Anteil bezahlt habe nur leider war ich so blöd es auf den namen meines Ex machen zu lassen
Die Kaution oder der Rest einer solchen wird an den berechtigten Inhaber ausgezahlt und nicht an Sie. Sollten Sie sich unberechtigterweise durch Verrechnung mit der Betriebskostenzahlung an dem Geld bedient haben, bleibt nur zu hoffen, das Ihr Freund sich nicht mit einer Zivilklage revanchiert.