Beiträge von Kolinum


    Jetzt meine Frage ist das Rechtens??in meinem neuen Mietvertrag steht doch das die 411 Euro hinterlegt sind.


    Damit haben Sie lediglich einen Nachweis, dass eine solche hinterlegt wurde. Wer die Kaution hinterlegt hat, ist uninteressant.
    Indiesem Fall hat diese Ihr Freund hinterlegt und kann nur an diesen zurückgegeben werden.

    Zitat

    Zumal ich damals ja auch meinen Anteil bezahlt habe nur leider war ich so blöd es auf den namen meines Ex machen zu lassen

    Die Kaution oder der Rest einer solchen wird an den berechtigten Inhaber ausgezahlt und nicht an Sie. Sollten Sie sich unberechtigterweise durch Verrechnung mit der Betriebskostenzahlung an dem Geld bedient haben, bleibt nur zu hoffen, das Ihr Freund sich nicht mit einer Zivilklage revanchiert.

    Der neue Vermieter übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag und das betrifft auch Forderungen aus der letzten Betriebskostenabrechnung. Diese ist Bestandteil des Vertrages. Wie der neue Vermieter mit dem alten Vermieter ins Geschick kommt, ist seine Sache. Die Anwaltskosten können Sie sich sparen und erwirken beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid.
    Einen Anwalt können Sie als nächstes dann immer noch einschalten.

    Sie können sich nur eine andere Bleibe suchen. Wege wurden Ihnen bereits aufgezeigt. Den Vermieter sollte man in der Regel bei solchen Problemen vergessen; ist wie ein zahnoser Tiger.
    Vielleicht ist er auch gerade mit einer Erweiterung der Hausordnung auf 70 Seiten beschäftigt.
    Allein schon daran kann man das Interesse an den Mietern erkennen. Hauptsache Papier.

    Amtsgerichtsurteile sind keine Grundsatzurteile und haben deshalb keine überregionale Bedeutung.

    Selbst wenn da eine Dose installiert ist, können Sie da nicht einen stromfressenden Trockner betreiben. Damit bestehlen Sie Ihre Mitbewohner.
    Sie fragen nun sogar noch, wie man diesen Diebstahl rechtlich absichern könnte.:(

    Da kann man schon mal den Kopf schütteln.

    Niemand wird Ihnen die Aufstellung eines Trockners im Keller verwehren.
    Die extra Kosten hierfür m üssen Sie schon selbst tragen.

    Entweder eine Leitung zum Wohnungszähler oder Einbau eines Zwischenzählers.

    Treten Sie dem Mieterschutzbund bei! Für Haus-und Zickenkriege fühle ich mich überfordert und kann das nicht beurteilen, da mir eine Gegendarstellung durch SIE nicht vorliegt.

    Zum Mietrecht an sich:
    "Darf man uns den Strom wegen sowas abstellen ?" NEIN !

    Ob Sie die Polizeit rufen können, erfahren Sie bei der zuständigen Dienststelle.

    Wenn es sich nur um einen Fleck handelt, welcher, bei Vorhandensein, hätte sichtbar seinmüssen, haben Sie gute Karten und müssen nichts befürchten. Der Vermieter muß Ihnen das Vorhandensein bei der Übergabe nachweisen. Genausogut können also die neuen Mieter mangelhaft gelüftet haben und diesen Fleck erzeugt haben. Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen.

    Natürlich dürfen Sie Ihre Pflanzen mitnehmen. Der @Fantastisch-Dummschwätzer hat sich zwar auf ein Urteil eines Gerichtes bezogen. Aus lauter Mangel an Intelligenz hat er das natürlich falsch interpretiert und einen echten Beitrag zur Verunsicherung der Fragesteller geleistet.

    Nochmals zusammengefasst:
    Wenn der Mieter Bäume oder Sträucher im Garten des Miethauses gepflanzt hat, darf er sie bei seinem Auszug nicht unbedingt rausrupfen. Das Argument der Richter: Wenn Gehölze eingepflanzt werden, die auf unbestimmte Zeit im Garten stehen sollen, erfolgt die Verbindung mit dem Grundstück nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck, so dass der Mieter das Eigentum mit dem Einpflanzen verliert. Bäume und Sträucher können nämlich nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand entfernt werden. Die Pflanzen seien wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden (OLG Düsseldorf, AZ: 22 U 161/97).

    Da es sich bei Ihnen aber um solche Arten von Pflanzen handelt, war der Hinweis auf diesen Gerichtsbeschluß ein Schuß in den Ofen. Wen wunderts!


    So ist in den Betriebskosten der Punkt "Verwaltergebühren mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieter" aufgelistet was gemäß § 1 Abs. 2 BetrKV meiner Meinung nach nicht zulässig ist. Man findet aber auch eine Passage bezüglich der Kosten für Zwischenablesungen (vgl. Artikel hier). Hier wird augenscheinlich versucht jegliche Kosten die durch die Verwaltung des Objektes entstehen dem Mieter aufzudrücken.

    Die Kosten der Zwischenablesung und der Verwaltergebühren ist eindeutig Vermietersache. Sie können ja den Vertrag unterschreiben und diesen Kosten später, mit Erfolg, widersprechen. Wäre eine Lösung, wenn auch schlitzohrig.
    Aber besser schon, bei der nächsten Verhandlung seine Forderungen widersprechen und den Vertrag Vertrag sein lassen.
    Solche Aasgeier haben bestimmt noch weitere faule Eier im Nest.

    Gebühren für einen Vertragsabschluß entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Nicht destotrotz kann man das versuchen und klappt das auch. Eine eventuelle Notlage Ihrerseits kann da schon hilfreich für den Vermieter sein. Sie werden also bei Ihrer Verhandlung das Thema ansprechen und müssen dann entscheiden, ob Unterschrift oder nicht. Selbst wenn Sie das akzeptieren, lassen Sie sich Höhe und Zahlungstermin im Vertrag bestätigen.

    Es wurde mir Mitte janaur überraschend die schriftliche kündigung überreicht in der stand das mir zum 1.2 geküdigt wird. Im Mietvertrag war Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgemacht.

    Die normale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Somit wäre die Kündigung unwirksam.
    ABER: Offen bleibt, ob es nicht vielleicht eine fristlose Kündigung war. Dazu haben Sie sich nicht genau geäußert.

    Wenn dem nicht so ist, hat es überhaupt keine Kündigung gegeben. Also versuchen Sie es mit einem Aufhebungsvertrag.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!