Das sind halt die üblichen Versprechungen und in seiner Ephorie für eine neue Wohnung nimmt man so etwas schnell in Kauf.
Beiträge von Kolinum
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Vielleicht ist das hilfreich?
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Die 20 Euro werden von der vorher vereinbarten Miete vom Hausverwalter/ vorher Makler abgezogen. Allerdings wurde das erst nachdem der Mietvertrag unterschrieben war zwischen Verwalter und Vermieter vereinbart. Der Vermieter verzichtet somit auf 20 Euro Miete, bzw. wir zahlen nun mit der Miete die 20 Euro Verwaltungsgebühren monatlich mit.
Für Sie gilt der vereinbarte Mietpreis. Was der Vermieter mit diesem Geld macht, das lassen Sie ihm mal seine Sache sein.
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Mir fehlen die Worte.
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Es war also ein Mietvertrag ab 1.11. beredet worden. Sie wollten diesen aber erst ab 1.12. haben (wegen allen möglichen Gründen).
die haben mir gesagt das es Probleme da gibt und Ich den Alten Mietvetrag OHNE zu ändern Unterschrieben zu Ihnen schicken sollte.
Bei der alten Mietvertrag stand 01.11.2013...
Hatte aber die Datum geändert weil ich es am Amt zeigen mußte wegen der Mietänderung.
Und das Amt für November nicht 2x Miete zahlen will. Diese böse Amt!Dumm gelaufen!!!!!!
Ratschlag: Ordnen Sie Ihr Leben. Was Sie alles falch gemacht haben, wissen Sie nun.
Und noch eins: Regeln Sie alle Probleme nur mit dem Vermieter oder seinen bevollmächtigen Beauftragten. -
.....nun hat man uns mitgeteilt, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet und unser Mietverhältnis wohl zum 01.08. gekündigt wird.
Das Blöde daran ist, dass wir ohnehin vorhatten, im November/Dezember ganz wegzuziehen, in eine andere Stadt!
Wir haben natürlich kein großes Interesse daran, mit Sack und Pack nochmal für 4-5 Monate umzuziehenIch vermissen leider einen Hinweis auf das Ergebnis Ihres Gespräches beim neuen Eigentümer. Da könnte manches im Einvernehmen geregelt werden.
Ein "Aussitzen" ist immer ein Ritt auf dem Teufel und der Ausgang nicht abzuschätzen.
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Sie haben in die Mieterhöhung gleich mal die Betriebskostenvorauszahlung mit einbezogen; sollte wohl optisch etwas besser aussehen.
Ein Mieterhöhung wird nur auf die Kaltmiete bezogen und ist (siehe Berny).
Eine angemessene Anhebung der Betriebskostenvorauszahlungen müssen Sie dulden. Da Sie die Anhebung in nur einen Betrag nannten, kann auf die wirkliche Anhebung der Kaltmiete nicht geschlossen werden.
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Ich würde dieses Angebot aber schnell annehmen. Andernfalls wird das für Sie sogar noch teurer, vom Streß mal ganz abgesehen.
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am 02.04.2013 ging bei mir die Nebenkostenabrechnung für 2011 ein. Die einjährige Frist für eine rechtmäßige Abrechnung wäre ja am 31.12.2012 verstrichen, er sei denn der Vermieter hat die Verspätung nicht zu verschulden.
Allerdings ist der aktuelle Vermieter erst seit September 2011 Eigentümer und beruft sich in seinem Schreiben darauf, dass er die verzögerte Zustellung nicht zu verantworten hat, da der vorherige Eigentümer ihm die notwendigen Daten (Januar bis August 2011) zur Erstellung der vollständigen Abrechnung nicht rechtzeitig übermittelt hat.Die Messe ist für Sie gelesen. Der neue Eigentümer hatte über das ganze Jahr 2012 Zeit die notwendigen Daten anzufordern.
In diesem Fall hat der neue Vermieter die Verspätung zu verschulden. Wenn die Vermieter untereinander nicht zu Potte kommen, ist das allein ihr Problem. -
Wenn Sie es denn glaubt, bitte schön. Ich dachte nur Sie wolle hier Ihr Wissen bereichern. Sorry!
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Der Vermieter kann die anfallenden Aufgaben einen Bevollmächtigten übertragen.
Darüber muß Sie der Vermieter schriftlich informieren; ansonsten könnte jeder Dahergelaufene sich Ihre Miete überweisen lassen.
Inwieweit hier der Vermieter nur als Strohmann fungiert, liegt außerhalb meines Kenntnisstandes. -
Über die Schimmelproblematik ist schon so viel geschrieben und gesagt worden, das es hier eigentlich überflüssig erscheint darüber noch zu reden. Wenn dann auch die Herren in den schwarzen Roben solche Urteile als der Weißheit letzten Schluß hinstellen, dann gute Nacht
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Ich empfehle Ihnen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Geklärt werden kann hier nichts, da hierfür die Faktenlage nicht ausreichend ist.
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt fachmännisch renoviert zurückzugeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen.Ist diese Formulierung nun so eindeutig, dass sie renovieren muss, oder ist sie zu schwammig und sie kann sich den Aufwand sparen?
Ich wüsste nicht, was es an der Formulierung rumzudeuteln gäbe.
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Auf der Abrechnung wird zu diesem zuzüglichen verbrauch auf den Nutzertext hingewiesen, diesen habe ich aber leider von der Hausverwaltung nicht bekommen. Meine frage ist jetzt, wofür sind den die zuzüglichen 5.991????Überlegen Sie sich mal die Unsinnigkeit Ihrer Frage. Wo soll hier jemand den Nutzertext herbekommen und Ihnen diesen vorlesen?
Da kann man nicht nur, sondern muss den Kopf schütteln

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Danke für die Glückwünsche. Kommt ziemlich selten vor.
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Da wird wohl ohne Anwalt nicht viel gehen.
Der Schadenverursacher ist in der Verantwortung. Das muß nicht zwangsläufig der Vermieter sein. Auch durch Verschulden des "Ober"mieters kann es zu einem Schaden kommen.
Das muß erst mal geklärt werden und geht hier leider nicht. -
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In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten von mir zu zahlen ist. So weit so gut.Wo ist das Problem ?
Ich kann kein solches erkennen. Ist vertraglich vereinbart und wo und wie das geschrieben steht ist völlig Wurscht.
Nur achten Sie darauf, das die Berechnung nur einmal erfolgt.
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