1. Kaution:
Diese wird dem Mieter übergeben und hat im Bedafsfall darauf Zugriff bis zu dessen Höhe. Ist der Anspruch des Vermieters höher als die Kautionssumme, sind Sie auch darüber hinaus schadenersatzpflichtig. Dier Kaution mindert nicht den Schadenerdsatzanspruch insgesamt.
2. Bürgschaft:
Sollte der Anspruch des Vermieters höher als die Kautionssumme sein, kann er diese bei Ihnen oder notfalls beim Bürgen einfordern.
"Unklar ist mir, ob der VM sich übervorteilt hat, denn laut Paragraph 551 darf er nur max. 3 MM Kaution als Sicherheit verlangen, die er ja hat, aber nicht zusätzlich noch eine Bürgschaft verlangen."
BGB § 551 (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Die Unwirksamkeit bezieht sich aber auf die Kaution und nicht auf eine zusätzliche Bürgschaft