Beiträge von Kolinum

    Machen wir es so:

    Erstattungsguthaben sind nach Zugang einer ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (BGH, NZM 2000,663). Für den Verzug des Vermieters wird überwiegend auf § 286 III 1 BGB abgestellt, so dass der Vermieter spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung beim Mieter in Verzug kommt, wenn er das Guthaben nicht überweist (Schmid, ZMR 2000,663).

    ich bin in eine neu-ausgebaute wohnung gezogen (als erster mieter). in den nebenkosten
    ist das standard-analoge kabelfernsehen enthalten. ich habe mir bei kabeldeutschland
    das HD-Paket bestellt, doch leider funktioniert es nicht. es scheint, dass ich in meiner
    dachgeschosswohnung eine zu geringe signalstärke habe. kabeldeutschland meint, es
    müsse wohl ein stärkerer "verteiler/verstärker" hausseitig eingebaut werden.

    Das stimmt! Auch in unseren Block wurde durch KabelBW die bereits installierte analoge Anlage für HD-Fernsehen, Telefon und Internet modernisiert. Es mußten dabei sogar neue Kabel gezogen werden. Glücklicherweise hat KabelBW die Kosten übernommen.

    Zitat

    Mein vermieter sagt, dass er ja das standard-fernsehen bereitstellt und wenn ich halt
    extrawünsche (also hd-fernsehen) habe, dann muss ich die extrakosten zahlen.
    ist das so richtig oder muss er für anständigen empfang sorgen??

    Der Vermieter hat Ihnen lediglich eine Empfangsmöglichkeit für Radio und Fernsehen bereitzustellen.
    Rechtlich ist der Rest ist nun Ihr Problem.

    Was nützen Ihnen die Erfahrungen anderer Leute, wenn Sie selbst daran kein Interesse haben?
    Ich darf vermuten, das Sie doch haben und damit meine Antwort treffend ist. Es können hundert Andere eine solche Garage aufgebaut haben, wenn Ihr Vermieter NEIN sagt, ist das für Sie verbindlich.

    Ein Hinweis in Ihrem Mietvertrag zu den Betriebskosten muß vorhanden sein. Wenn dort ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung steht genügt das. Was da an Kosten anfallen, sofern welche anfallen, finden Sie dort. Versicherungen sind üblich und sind anteilig vom Mieter zu zahlen. Wenn das bisher nicht geschehen ist, danken Sie Ihrer Vermieterin.
    Also erst mal lesen was im Vertrag steht, nicht nur das angenehme, sondern alles.

    Ich hatte auch Ihre Gründe für das Fernbleiben nicht angezweifelt, sondern Ihnen nur die Materie erklären wollen. Folgen Sie meinen Rat und informieren Sie sich persönlich bei der Verwaltung. Nachbarn können Sie in diesen Fall vergessen, da erfahren Sie womöglich nur ein Durcheinander.


    Nun zu meinen Fragen:
    Was soll ich vorgehen?
    Sie meine Aufzählungen überhaupt Mängel für eine Mietminderung?
    Wie verläuft so eine Kündigung und Umzug ab?
    Brauch in meiner Situation überhaupt ein Mietvertrag? Ist der Mietvertrag überhaupt gültig?
    .

    Ihre Fragen sprengen leider den vorgegeben Rahmen eines Forums.
    Eine Rechtsberatung, welche Sie durch Ihre Fragen erheischen möchten, dürfen nur Berufsjuristen durchführen.
    Zumal die Materie schon etwas kompliziert ist und auch keine Unterlagen zum jetzigen Mietverhältnis vorliegen könnten hier nur Antworten unter Vorbehalt gegeben werden.

    1. Wenn Sie an der Informationsveranstaltung nicht teilnehmen konnten, hätten Sie einen Vertreter schicken müssen.
    Andernfalls hätte man gleich jeden ein Rundschreiben verschicken können.
    Sicher hat man eine Versammlung gewählt, da viele Fragen zu den Thema zu erwarten waren. Da dieser Umbau nicht durch Sie genehmigt werden muß, erschien der Hausverwaltung eine extra Wurst wahrscheinlich nicht suspekt.

    2. Ein Sonderkündigungsrecht erscheint mir nicht gegeben. Modernisierungen müssen Sie dulden. Sie sind eben bloß ein Mieter und nicht Eigentümer. Eine ordentliche Kündigung steht Ihnen zu, zumal auch die Kosten für den Fahrstuhl auf die Miete umgelegt werden. Hätten Sie alles erfahren. Nun sollten Sie bei der Verwaltung vorstellig werden um die nötigen Informationen zu beschaffen um eine richtige Entscheidung zu treffen.


    In unserem Mietspiegel wird eine Preisspanne von 4,30€-6,20€/ m² angegeben. Wird in diesem Fall nicht der Mittelwert zugrunde gelegt?

    Und warum dann eine Spanne??? Mir so simpel, das ich keine Erklärung dafür weiß, sorry.

    Zitat

    Haben wir irgendeine Handhabe um die Mieterhöhung abzumildern oder abzulehnen, auch in Anbetracht der Tatsache, dass wir die einzigen sind, die eine Mieterhöhung bekommen haben?

    Die Mieten Ihrer Nachbarn sind für Sie tabu.
    Sie können höchstens Einspruch erheben und innerhalb einer Frist ausziehen. Da Ihre MIete seit 6 Jahre schon nicht erhöht wurde, dürfte aber Vergleichbares in der jetzigen Miethöhe kaum noch zu finden sein.

    Anspruch auf eine Neubefliesung haben Sie nicht. Sie könnten jedoch die Miete mindern; aber dann vielleicht nur ein klitzeklein wenig,
    denn der Gesetzgeber sagt, das unerhebliche Beeinträchtigen hingenommen werden müssen.

    Er kann verlangen was er will. Halt Marktwirtschaft. Solange es Leute gibt, welche 80 € dafür berappen können, soll es ihm nur recht sein.
    Und wenn andere dafür nur 35 € zahlen ist das auch Marktwirtschaft.
    Die DDR mit Ihren Einheitspreisen war doch wohl nix oder?

    Ich bin der glücklichste Mensch der Welt.
    Suche schon jahrelang trotz abgestellter Heizung in einigen Räumen(Bad, Besucherzimmer, Schlafzimmer, Diele und Küche) verzweifelt nach Schimmel. Normales Mehrfamilienhaus aus den 70er Jahren, außen isoliert.
    Wenig bis nie heizen und den ganzen Tag lüften. Das ist wohl mein Fehler.

    Ihnen wurde wegen rückständigen 2 Monatsmieten fristgerecht zum 31.07 gekündigt.
    Das war vom Vermieter kulant, rechtlich hätte er Sie auch fristlos kündigen können. Sie haben also noch reichlich Zeit sich um eine neue Bleibe zu kümmern.

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