Wieder mal eine Frage, welche mit Mietrecht nichts zu tun hat.
Beiträge von Kolinum
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ich fühl mich vom jetztigen Vermieter arglistig getäuscht
Das gehört zur Grundausstattung der Bundesrepublik. Sollte man aber wissen.
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Da waren es auch nur 8 Monate und ein Winterquartal war auch außen vor,
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Auch mir erscheint die Abrechnung korrekt.
Sparen beginnt eben schon am 1. Januar. Wenn nicht, dann nach der Betriebskostenabrechnung. Der Hammer kommt früher oder später.Bei mir: 2 Personen mit 86 m²,
Kaltwasser = 38 m³
Heizkosten = 853 €Positiv sehe ich, das Sie im Schlafzimmer nicht heizen. Schon mal gut so! Das war`'s dann aber auch schon.
Vergleich:
Meine Werte in VE:
Kinderzimmer 1 = 365 VE
Bad = 102 VE
Schlafstube = 20 VE
Kinderimmer 2 = 104 VE
Großes Wohnzimmer (2 Zähler zusammen) = 3063 VE
Küche = 57 VESchönen Gruß auch.
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Abwarten!....................
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Wischen Sie den Schimmelfleck mit einem essiggetränkten Lappen einfach heute noch weg oder möchten Sie Ihrer Freundin den Fleck weiterhin zumuten und Gefahr laufen das sie eines qualvollen Todes nahe kommt?
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Das Mietverhältnis beginnt am: 01.09.2011(x)1. Die Wohnung wird nur für eine begrenzte Zeit, also zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Mindestmietzeit ist 2 monate. Kündigungsfrist bis zum 3. eines jeden Monats zum Ende des Monats.
Die Kriterien für eine Befristung wurden nicht eingehalten, somit ist es ein unbefristeter Mietvertrag.
Er könnte Ihnen erst mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen. -
Leider fallen mir immer mehr Merkwürdigkeiten auf, so hat er teilweise 12 Monate abgerechnet (z.b. Strom 01.05.12-30.04.13) und diese sonderbare Pauschale f. Umwälzpumpe und Kellerbeleuchtung,..............Fragen Sie den Vermieter und lassen Sie sich das von Ihm erklären. Hier kann auch nur orakelt werden.
Zitat............... meine Nebenkosten-Vorauszahlungen, die ihm bei Erstellung der Abrechnung ja bereits für 12 Monate vorlagen (12 x 170 EUR), die hat er nur für 8 Monate angesetzt.
Richtig! Die im Abrechnungszeitraum gezahlten Vorauszahlungen sind anzurechen. Die Erstellung der Abrechnung erfolgt immer erst später, sodass Ihnen die fehlenden 4 Monate bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden.
Das Schloß und der Duschkopf hat in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Sonstige Nebenkosten müssten im Mietvertrag explizit vereinbart worden sein.
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Der Prozess ist für die Vermieterin wahrscheinlich wegen ungenauer Flächenberechnung verloren gegangen.
Da sich die Gesamtfläche des Hauses aber nicht geändert hat muß sie eine Korrekur vornehmen.
Im Ergebnis dessen ist es nun bei Ihnen der prozentuale Anteil an Fläche mehr geworden.Sie müssen zwar jetzt, gefühlt, mehr zahlen, aber konnten bisher von der fehlerhaften Berechnung auch profiteren.
Derfen tut sie das, da die Betriebskosten nach Wohnfläche aufgeteilt werden. -
Ich habe noch keine Abrechnung von 2012.Kann auch nicht sein
ZitatNur von 2011 und die kam erst Ende 2012, deswegen die Erhöhung zu Anfang 2013 - diese bezahle ich auch seit Januar (von 100 Euro auf 200)
Das ist klar und richtig. Mehr brauchen Sie auch nicht zu zahlen. Erst mit der Abrechnung 2012, welche noch bis zum 31.12. 2013 Zeit hat, könnte im Ergebnis dessen eine Neufestsetzung der Vorauszahlungen erfolgen. Bis dahin muß sich der Vermieter gedulden.
........von mir eine Vorauszahlung gemessen an der letzten Abrechnung für 2012 und 2013 beim Auszug verlangen.
Die Abrechnung 2012 und 2013 liegt noch garnicht vor. Wie will er wohl daran etwas messen?Ignorieren Sie diesen Mist einfach.
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Wie nett hier doch alle sind. Tolles Forum !
Und das ist gut so. Wegen beratungsresistenten Teilnehmern zuliebe werden hier keine Gesetze geändert. Reichen Sie diesbezüglich eine Petition beim Bundestag ein. Ihnen steht es frei, sich einen netten Anwalt für ein kleines Taschengeld zu nehmen. Er wird zu Ihnen dann freundlich sein. Ohne Moos nix los!
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Da bleibt nur zu hoffen, das er wenigstens noch soviel Restgrips im Kopf hat, das er nicht auch noch kleine Kinder tot macht.
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Kann ich Ihnen nicht sagen. Ist kein Mietrecht!
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Wenn in Ihrem Mietvertrag steht:
Der zu zahlende Mietbetrag ergibt für den jeweiligen Monat 300€.
Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten, Stromkosten und Telekommunikations-Kosten sind darin enthalten...Was soll das nun alles hier? Deutlicher kann man es garnicht schreiben.
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Gehören die Punkte: Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Straßen- und Gebäudereinigung auch auf die Abrechnung obwohl diese Sachen der Hausmeister erledigt?Kosten welche auf den Mieter umgelegt werden können, finden Sie in der Betriebskostenverordnung.
Auf diese wurde auch in Ihrem Vertrag Bezug genommen. -
Ich bin die Hauptmieterin und er der Untermieter. Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnug für das letzte Jahr bekommen und soll knapp 400€ nachzahlen.Das ist dem Grunde nach völlig korrekt.
Eigentlich ganz simpel:1. Sie haben einen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter und sind zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Pflichten verantwortlich.
2. Ihr Untermieter hat mit Ihnen einen Mietvertrag und ist für die Erfüllung seiner Pflichten Ihnen gegenüber verantwortlich.Wie lange er oder Sie die Wohnung tatsächlich nutzen, ist völlig uninteressant.
ZitatIch sehe es irgendwie nicht ein die Hälfte von dem entstanden Kosten zu tragen, da ich ja nachweisbar sehr sehr selten in der Wohnung bin. Geht das? Ist das rechtens machbar?
Soll jetzt etwa Ihr Vermieter Einsicht zeigen? Er sieht das ebenfalls nicht ein, und dazu noch gerechterweise.ZitatWürde mir zur Not auch einen Anwalt nehmen.
Das wäre rausgeschmissenes Geld.Ihnen bleibt nur eine Kündigung Ihres säumigen Untermieters verbunden mit einer Zvilklage gegen ihn.
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Also die Abrechnungen kommen immer sehr sehr spät. Erst kurz vor Ablauf der Frist. Also die Abrechnung von 2011 ist erst im November 2012 angekommen.
Deswegen erst die Erhöhung im Jahre 2013.
Und ja die Nachzahlung wurde komplett bezahlt. Auch wenn die Überzeugung groß ist, dass da mächtig was faul war.und was ist nun mit der Erhöhung?
Wenn die Abrechnung bei Ihnen erst im November ankommt können Sie erst ab Januar 2013 eine Erhöung der Vorauszahlungen tätigen.
Ist den ein solches Erhöhungsbegehren mit der Abrechnung 2012 einhergegangen.Wieder einer , den man alles aus der Nase ziehen muß. Wenn Sie also nicht selbst sich ein wenig bemühen, wird das nix.
Hier ist kein Sozialamt welches in der Pflicht ist. -
Das richtige wäre also dann, beim Amtsgericht vorzusprechen und die Klage im vollem Umfang anzuerkennen (100% Schuldeingeständnis) und nur darum zu bitten mir eine Räumungsfrist einzuräumen?
Dort könnten Sie auch einen Beratungsschein beantragen! Das Beste vorerst für Sie. -
Fragen Sie ihn. Ich nicht hellsehen kann.
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Die Vorauszahlungen können natürlich angepasst werden, aber eben nur die Vorauszahlungen. Rückwirkend geht das nicht, da muß er sich schon bis zur Abrechnung gedulden.
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