Das hat leider mit Mietrecht nichts zu tun. Für Seelsorgerei sollten Sie woanders Hilfe holen.
Ohne Ihren Nachbarn dazu zu hören(was hier nicht geht) ist das Ganze unseriös. Ich gebe mich dazu nicht her!
Beiträge von Kolinum
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Reichlich naiv. Ich erwarte schon seit Jahren einen Sechser im Lotto und nichts geschieht.
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Illegale Tipps dürfen Sie hier nicht erwarten.
Sie wissen um die Kündigungsfristen und da lässt es sich in der Praxis kaum vermeiden, das es Überschneidungen gibt.
Für Versäumnisse oder Gutgläubigkeit muß man eben manchmal zahlen
Im übrigen: Das Sie für zwei dopelte Mietzahlungen keinen Kredit von Ihrer Hausbank bekommen halte ich für eher unwahrscheinlich. -
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Egbert und Kommfort werden ab sofort ignoriert. Provokateure und Anmacher kann ich nicht akzeptieren.
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Wenn Sie einen eigenen Mietvertrag haben, ist Ihre Wohnung natürlich tabu. Das gilt auch für den Vermieter.
Wenn das ist, wie geschildert, dann würde ich beim Mieter aber mal gewaltigen Dampf machen. -
Bemühen Sie einen Anwalt. Wenn Sie eine Bruchbude anmieten, müssen Sie auch die Konsequenten tragen.
Alle genannten Mängel waren Ihnen bereits vorher bekannt oder hätten bekannt sein müssen.
Meistens ist es so, das Abrechnungen "nicht gefallen".
Ich werde Ihnen hier nicht, anhand des Samelsuriums, etwaas orakeln, sondern machen Sie Nägel mit Köpfen beim Fachanwalt. -
Ein Vermieter darf also alles einfordern, obwohl es verboten ist?
Alles, aber auch alles! Es muß sich nur noch ein Depp finden, welcher der Forderung nachgibt.ZitatVerarschen kann ich mich auch selbst.
Sie sind schon dabei.
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... womit mir mal wieder vor Augen geführt wird, dass meine ge-erbte Immobilie in der falschen Stadt steht...:eek:
Man muß auch verlieren können.
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Was denkt ihr über all das?
Unser Denken nützt Ihnen nichts.
Der Vermieter vermietet sein Eigentum an fremde Personen und möchte dieses so gut als möglich schützen.
Nur er allein entscheidet darüber, ob er oder überhaupt an jemanden vermietet.
Er kann alle Unterlagen verlangen; aber Sie und nur Sie allein entscheiden, ob und welche Papiere Sie beibringen wollen.
Ob verboten oder nicht ist völlig egal.
Selbst wenn Sie ein Verbot ins Spiel bringen, nützt es Ihnen nichts und der Vermieter weiß gleich woran er ist.
Sie sitzen nun mal am kürzeren Hebel und starten einen neuen Versuch woanders. -
Solange die Mietpreisbremse eingehalten wird: JA
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§ 555f BGB Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die1. zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,
2. Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters,
3. künftige Höhe der Miete.
"Nun habe ich wegen eines fehlenden Haustürschlosses mit der Rechtsberatung meines Mietervereins gesprochen, und die hat mir dann gesagt, dass diese Anlage ggf. komplett ungültig sei, da "mindestens 03/2016" kein klarer Zeitraum ist."
Mieterbund mal wieder schlapp, wie meistens.Sagt aus, das Sie bis zu Bauende, hier Ende März, keine Minderungwen geltend machen können.
Ab 1. April schon, da die Vereinbarung am letzten Märztag endet. -
Wieder einer, welcher sich eine Antwort nicht verkneifen kann.
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Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Entweder Sie verhandeln mit dem Vermieter einen Deal aus (Abstandszahlung oder so) auf welchen er aufspringt oder
2, gehen den gesetzlichen Weg. Bedeutet: Aufhebungsvertrag oder odentliche Kündigung. -
Hat mich auch schon gewundert, das Sie da noch antworten.
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Ja einscannen. Erst dann kann man Genaues sagen. So wie Sie das hier schildern wäre das ungültig.
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Naja, hier herrscht ja ein strammer Umgangston. Sehr egozentrisch.
Ja, lieberunbekannt.
So ist das. Hier wird man immer wieder mit Wünschen der Mieter konfrontiert, welche nicht immer gesetzeskonform sind.
Leider sind hier keine "Gutmenschen" am Werk und reden nach dem Willen des Fragestellers.
Da verbiegt sich hie auch niemand. Es steht Ihnen völlig frei, das hier Geschriebe zu akzeptieren oder nicht.
Wenn Ihnen dei Ratschläge nicht genügen, dann bemühen Sie einen professionellen Anwalt. Hier werden nur Meinungen kundgetan. -
Das sieht sehr nach Rostspuren aus und geht nicht zu reinigen.
Ich würde das als normalen Verschleiß ansehen und das ist Vermietersache. Dafür erhält er ja acuh die Miete.
So wie das ausssieht, würde ich das ablehnen.§ 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
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