Beiträge von Kolinum
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"Meine Frage ist jetzt allerdings: wie lange muss ich mir diesen Zustand noch gefallen lassen?"
Im ungünstigsten Fall bis zu Ihrem Auszug.
Eine Gastherme, welche sich nach dem Wasserverbrauch automatisch regelt, ist für die Bereitstellung von Duschwasser völlig ungeeignet. Sie läßt keine Feinregelung zu, wie es die gewünschte Temperatur erforden würde.
Daraus auch der Effekt: mal viel heißes Wasser, dann wieder weniger oder garnichts.Einen Austausch nach den Wünschen seiner Mieter muß nicht vorgenommen werden. Bereits bei der Anmietung bestimmen Sie ganz allein, welche Wohnqualität Ihnen und Ihren Möglichkeiten zur Verfügung steht.
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Falls es sich bei der Abrechnung um eine hohe Summe eines Fehlers handelt, habe ich Sonderkündigungsrecht!
Es wird im Moment auch alles überprüft, denn man gab mir Recht.Na dann, Gut Holz!

Schönes Wochenende.
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Es ist nur möglich, die Wand mit einer ganz speziellen Farbe eines einzigen Malerbetriebs für 90€ pro Eimer zu steichen!!
Das ist natürlich Unsinn!
Jede Farbe haftet nicht auf jeden Untergrund. Insbesondere fettige Stellen nehmen keine oder nur geringe Farbe an und da verwundert es nicht, wenn die Wand dann fleckig aussieht.
Vielleicht war Ihr guter Wille doch nicht so fachgerecht. Allerdings hätten Sie das schon bei der ersten Wand merken müssen und Änderungen vornehmen können.
Bei meinem letzten Umzug hatt ich, aus Zeitmangel, auch einen "Hobbymaler" engagiert mit dem selben Effekt.
Binn gerade noch vorbeigeschrammt. -
Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Tipps und Links für mich habt, auch was ich rechtlich unternehmen kann, eine gute Rechtsschutzversicherung ohne SB ist vorhanden!Leider habe ich keine Tipps für Sie, da ich nach dem ersten Absatz nicht mehr weitergelesen habe.
eine gute Rechtsschutzversicherung ohne SB ist vorhanden!
Na dann nutzen Sie diese doch.
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Es ist eine rein private Angelegenheit zwischen den Beteiligten.
Die Hausverwaltung hat mit der Vermietung nichts zu tun. Wenn die Eigentümerin, aus welchen Gründen auch immer, einen Anderen (hier Hausmeister) beauftragt die Besichtigung durchzuführen, ist das kein mietrechtliches Problem.
Da Sie den verlangten Preis bereits gezahlt haben, waren Sie damit offensichtlich ein verstanden. ....... schützt vor Strafe nicht. Leider! -
Das können Sie nur vor Ort klären!
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Sie Tölpel. Was wollen Sie eigentlich. Es gibt nur zwei Arten von Mietverträgen: schriftlich(haben Sie nicht) oder mündlich.
Nachdem Sie nun 3 Jahre lang die Freundin ohne Miete haben wohnen lassen und Ihnen nichts dabei einfiel und Sie auch immer treu und brav alles bezahlt haben, entsteht bei mir der Eindruck, das Sie durch das Verlassen der Angebeteten Rachegelüste schüren.
Also mit Mietrecht kommen Sie da nicht weiter. Vergessen Sie das Ganze! -
Empfehle auch Anwalt. Ein mündlicher Mietvertrag könnte zustande gekommen sein. Wenn keine Zahlungen erfolgen, dann fristlos kündigen.
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Stimme Motzi zu.
Zitat......, verpflichtet sich der Mieter während der Mietdauer auf seine Kosten notwendig werdende Schönheitsreparaturen, .....durchzuführen.
Alles klar?
ZitatIn Anbretracht der üblicherweise zu erwartenden Abnutzung.........
Üblicherweise ist schon etwas schwammig, wird aber durch oben genannte Festlegung relativiert.
ZitatIn den Verträgen kommt es halt auf jedes Wort an, und ich kann es nicht wirklich einschätzen.
So ist es.
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Und dass der Vermieter sich innerhalb von 20 Monaten absolut NULL um eine schimmlige und nasse Wand kümmert wirkt sich auch nicht mildernd aus?Doch, indem Sie die Miete kürzen können. Haben Sie doch auch getan.
Nur die ganze Zahlung können Sie nicht verweigern, da der zwar Wohnwert gesunken, aber eben nicht ganz verlustig ist.ZitatNoch eine blöde Frage, was bedeutet in diesem Sinne "Sofort"? Ist Ende der kommenden Woche noch OK, oder schon zu spät?
Einen Beratungsschein bekommen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Rufen Sie am Montag mal an.
Warten Sie den Dienstag ab und dort wird man Ihnen Genaueres sagen können -
Das beim Aufdrehen des Reglers der Stift festsitzen kann, ist oft Praxis und kann kinderleicht wieder gängig gemacht werden.
Fazit: Bei aufgedrehten Regler kommt keine Wärme.Andernfalls wenn der Regler zugedreht ist kann der Stift sich zum Öffnen garnicht bewegen. Er wird durch den Drehknopf zugedrückt und kann sich unmöglich allein öffnen und damit kann es folglich unmöglich mal warm und mal kalt werden.
Das meine ich mit dem Mist.In dem Beitrag von DrOetker wurde irgend etwas nicht richtig dargestellt.
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So ist es richtig. Manches ist so simpel, dass sich mir manchmal die Haare sträuben!
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Hallo, ich habe da ein Problem mit Ihnen und zwar liegt mir Rätselraten nicht so nah.

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Ich mach hier bei Ihnen nicht den Hampelmann

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Aber ich habe ja nicht bloß gekürzt, sondern die Zahlung eingestellt....?Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Mieter berechtigterweise die Miete wegen bestehender Wohnungsmängel gekürzt hat.
Es besteht ein Unterschied zwischen kürzen oder garnicht zahlen.
Das der §§ 543 abs.2 Nr. 3 des BGB als Begründung angeführt wird und Ihre Aussagen dem entsprechen, sehe auch ich eine fristlose Entlassung als angemessen an.
Bedenken Sie: "fristlos" heißt fristlos. Der Zeitraum von 2 Wochen ist durchaus freundlich.Sie können das ganze nur noch dadurch abwenden, das Sie die offenen Forderungen des Vermieters sofort begleichen.
BGB §543, Absatz 2, Schlußsatz:
Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.
Denken Sie mal darüber nach, wie Sie durch Mietschulden anderen Mitmenschen schädigen. Wasserverbrauch, Elektrizität Vericherungen und Sonstiges bekommt der Vermieter auch nicht zum Nulltarif und muß damit in Vorkasse gehen. -
Und das ist garantiert kein Grund, die Kündigungsfrist von 3 Monaten auszuhebeln. Bedenke auch, dass du trotzdem für die Miete in dieser Wohnung mitverantwortlich bist, auch wenn du nicht mehr dort wohnst. Darum frage ich mich, wie du die 2 Mieten stemmen willst.
Augen zu und durch! Der Sozialstaat wird's schon richten.
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Meine Mitbewohnerin die in dem Zimmer mit dem stark gesteigerten Verbrauch wohnt hat gemeint dass die Heizung manchmal warm wird auch wenn sie wirklich auf komplett aus gestellt ist und dass hierfür schon zweimal ein Techniker da war, was aber nicht geholfen hat. Dieses Verhalten trifft auch auf das Badezimmer zu (sind direkt nebeneinander). Das mit dem Bad kann ich bestätigen, auch wenn es mir sehr selten aufgefallen ist.Da hier elektronische Zähler zu Einsatz kommen ist es ein Leichtes die wöchentlichen oder monatlichen Werte zu dokumentieren und, wie ich bereits schrieb, auszuwerten. Alles Andere führt hier nicht zu klaren Ergebnissen.
Das bei zugedrehter Heizung diese manchmal warm wird, liegt die Vermutung nah, das es sich heirbei um überirdische Kräfte handeln könnte. Da selbst Techniker das Problem nicht beitigen konnten. Den Mist erzählen Sie sonstwem.
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