fristlose Kündigung , brauche dringend Hilfe,

  • Hallo liebe Forumsgemeinde.
    Mir geht gerade ziemlich die Muffe, deshalb hoffe ich, Ihr entschuldigt, wenn es das Thema schon gab, aber ich kann gerade nicht alles durchlesen, dzu bin ich viel zu nervös.

    Ich habe seit 1 1/2 Jahren Schimmelbefall in einem der Zimmer.
    Mietwohnung in Leverkusen bei einer großen Wohnungsgenossenschaft.

    Es war mal ein Gutachter da (vor ca. 1 Jahr), der hat mir gesagt, dass da dringend was baulich verändert werden muss und es nicht meine Schuld ist. Dann waren mal Handwerker da, die das begutachtet haben und dem Eigentümer einen Kostenvoranschlag machen wollten. Aus allem ist nichts geworden.
    Ich habe die Miete gemindert, das heisst, die Hausverwaltung snkte die Miete (ohne Rechtsanspruch) um 20 %.
    Da Nichts mehr geschah, und ich extrem klamm bin (leider Hartz4) und ich annahm, dass auch nichts mehr gemacht wird, bot ich an, dass die Miete gemindert wird um 30 % und ich auf alle Repaaraturansprüche verzichte und mit der nassen Wand lebe. Das war vor ca.6-8 Monaten. Seitdem habe ich keine Miete überwiesen, und ich schrieb der Verwaltung, dass ich gleich nach einer Antwort den fehlenden Betrag überweise.
    Die haben sich aber nicht mehr gemeldet, und heute kam die fristlose Kündigung. *Schreck*

    "MV preisfreier Wohnraum - Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    §543 abs.2 Nr. 3

    +
    wir weisen darauf hin, dass wir auch bei Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache durch Sie mit einer Verlängerung des Mietverhältnisses nicht einverstanden sind"

    Nun die Frage:
    Heute ist der 5.7.
    Kündigung zum 19.7.
    Oh , Gott, kann man dagegen angehen?
    Ich würde die Miete natürlich überweisen.
    Kann es sein, dass die mich auf die Straße setzen? Ich wohne dort mit meiner Tochter, und wüsste nicht was ich machen soll....

    Habe einen Termin beim Mieterverein gemacht, aber Termin ist erst am Dienstag, bis dahin sterbe ich tausend Tode....
    Bitte antwortet mir, so gut es geht. Ich bin echt verzweifelt und halb am Durchdrehen vor Angst.

  • Habe gerade das hier gefunden, das greift doch dann, oder?
    Aber ich habe ja nicht bloß gekürzt, sondern die Zahlung eingestellt....?

    Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Mieter berechtigterweise die Miete wegen bestehender Wohnungsmängel gekürzt hat.


  • Aber ich habe ja nicht bloß gekürzt, sondern die Zahlung eingestellt....?

    Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Mieter berechtigterweise die Miete wegen bestehender Wohnungsmängel gekürzt hat.

    Es besteht ein Unterschied zwischen kürzen oder garnicht zahlen.

    Das der §§ 543 abs.2 Nr. 3 des BGB als Begründung angeführt wird und Ihre Aussagen dem entsprechen, sehe auch ich eine fristlose Entlassung als angemessen an.
    Bedenken Sie: "fristlos" heißt fristlos. Der Zeitraum von 2 Wochen ist durchaus freundlich.

    Sie können das ganze nur noch dadurch abwenden, das Sie die offenen Forderungen des Vermieters sofort begleichen.

    BGB §543, Absatz 2, Schlußsatz:
    Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.

    Denken Sie mal darüber nach, wie Sie durch Mietschulden anderen Mitmenschen schädigen. Wasserverbrauch, Elektrizität Vericherungen und Sonstiges bekommt der Vermieter auch nicht zum Nulltarif und muß damit in Vorkasse gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (5. Juli 2013 um 12:43)

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Auch wenn es nicht die erhoffte ist.
    Und dass der Vermieter sich innerhalb von 20 Monaten absolut NULL um eine schimmlige und nasse Wand kümmert wirkt sich auch nicht mildernd aus?
    Naja, "...Unterschied zwischen kürzen oder garnicht zahlen" das sehe ich natürlich ein. Das war dumm von mir.

    Noch eine blöde Frage, was bedeutet in diesem Sinne "Sofort"? Ist Ende der kommenden Woche noch OK, oder schon zu spät?

  • Hallo LEV,
    ich würde mir (vom AG oder JC?) einen Beratungsschein besorgen und mich von einem Fachanwalt beraten lassen.
    Wichtig wäre auch, dass Du beweisen kannst, Dich selbst ausreichend zwecks Schadensbehebung bemüht hast.
    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
    http://www.miete.und-recht.info/mietminderungstabelle/a/index.html
    http://www.disque.de/ra/index.html?/ra/info/mietmaengel.html

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. Juli 2013 um 13:51)

  • Danke für die Antwort, bin gerade völlig fertig.....
    Ich habe am Dienstag einen Termin beim Mieterverein, dort arbeiten ja Fachanwälte, man muss aber Mitglied werden und 95.- bezahlen.
    Kann man da mit so einem Beratungsschein hin?
    Noch mal die dringende Frage an alle: Was heisst SOFORT in diesem Zusammenhang? Wäre Ende nächste Woche noch OK, oder schon zu spät?

    "Wichtig wäre auch, dass Du beweisen kannst, Dich selbst ausreichend zwecks Schadensbehebung bemüht hast."
    Das verstehe ich nicht. Da hätte ich die Mauer selber erneuern müssen? Ich meine, wenn es stark regnet, dann fließt das Wasser an der Innenseite der Wand herunter. (Naja nicht fließt, aber man sieht den Tropfen runterlaufen...
    Danke für jeden Tip!
    W


  • Noch mal die dringende Frage an alle: Was heisst SOFORT in diesem Zusammenhang? Wäre Ende nächste Woche noch OK, oder schon zu spät?

    sofort bedeutet unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Verzögern. In aller Regel sehen die Gerichte einen Zeitraum von 14 Tagen noch als unverzüglich an. Das müssen Sie aber nicht. Sie haben aber doch sicherlich die Arge von Ihren Mietkürzungen bzw. der Einstellung der Zahlung informiert.


  • Und dass der Vermieter sich innerhalb von 20 Monaten absolut NULL um eine schimmlige und nasse Wand kümmert wirkt sich auch nicht mildernd aus?

    Doch, indem Sie die Miete kürzen können. Haben Sie doch auch getan.
    Nur die ganze Zahlung können Sie nicht verweigern, da der zwar Wohnwert gesunken, aber eben nicht ganz verlustig ist.

    Zitat

    Noch eine blöde Frage, was bedeutet in diesem Sinne "Sofort"? Ist Ende der kommenden Woche noch OK, oder schon zu spät?

    Einen Beratungsschein bekommen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Rufen Sie am Montag mal an.
    Warten Sie den Dienstag ab und dort wird man Ihnen Genaueres sagen können

  • "ich zahle seit 6 bis 8 Monaten keine Miete und Üüüüberaschung .. es kommt die fristlose Kündigung"

    Abwenden könnten Sie die Kündigung wenn Sie die gesamten Mietschulden ausgleichen und dies in den letzten zwei Jahren nicht bereits schoneinmal vorgekommen ist.
    Ich denke aber mal eine Verwaltung die ihr Handwerk versteht hat Ihnen nicht nur fristlos sondern auch sicherheitshalber fristgerecht aus wichtigem Grund gekündigt. Somit würde Ihnen dass auch nicht viel bringen, es sei denn Sie sprechen mit der Verwaltung, bieten den Ausgleich der Mietschulden an (Sie haben ja sicher das Geld zurückgelegt für diesen Fall ... hüstel) und die ziehen die Kündigung zurück.

    Was jetzt kommen wird: Räumungsklage, Gerichtskosten, Anwaltskosten .. kann sich etwas hinziehen ... aber raus werden Sie müssen und die Schulden werden Ihnen die nächsten 30 Jahre anhängen ... dass die Gesellschaft schon für Ihren Lebensunterhalt aufkommt, Miete und Nebenkosten, Strom, Kippen und Alkohol bezahlt reicht anscheinend nicht. Wundert es da, dass man an Hartz 4 Empfänger nicht mehr vermieten will.

  • (Sie haben ja sicher das Geld zurückgelegt für diesen Fall ... hüstel)

    Was jetzt kommen wird: Räumungsklage, Gerichtskosten, Anwaltskosten ..

    "...und ich extrem klamm bin (leider Hartz4)" ..um nicht die womöglichen Rückforderungen der ARGE zu vergessen.

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