Wäre hier nicht eher ein Schild mit der Aufschrift "Nur für Besucher des Hauses Nr. xy" angebracht?
Das wäre gut denkbar.
Wäre hier nicht eher ein Schild mit der Aufschrift "Nur für Besucher des Hauses Nr. xy" angebracht?
Das wäre gut denkbar.
Sicher, ein Schnäppchen auf Krücken.
Vielleicht versuchen Sie eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Vermieter.
Die Entscheidung bleibt aber letztendlich bei Ihnen.
Hier sollte Ihnen nur klargemacht werden, das Sie nach Unterzeichnung des Vertrages keine Forderungen mehr stellen können.
Wie gesehen, so gemietet!
Bei dem Preis kann ich Ihre Sorge natürlich verstehen.
Schlimmstensfalls kann alles passieren im Leben. Sie werden diesen Unanehmlichleiten nicht entweichen können.
Selbst wenn Sie sich ein Eigenheim kaufen, werden Sie die laufenden Kosten dafür nicht los.
Ich möchte nur wissen ob es nötig ist dass deswegen eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt wird.
Junger Freund!
Was erwarten Sie denn nun noch von diesem Forum.
Hätten Sie den Verweis auf meinen Link gelesen, dann wären Sie jetzt schlauer.
Die Vermieterin hat Ihnen das Fensterputzen nicht vorzuschreiben.
Alles weitere unter:Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter
Es sind keine Verbotsschilder an den Parkplätzen angebracht, eben nur den Mietern unseres Hauses ist es schriftlich verboten worden. Ist ja schon fast diskriminierend ![]()
Da hat sich der Vermieter bestimmt was dabei gedacht. Vielleicht soll der Besucherplatz auch ein solcher bleiben und nicht für Zweitwagen der Mieter als Abstellplatz dienen. Für mich wäre das nachvollziehbar.
Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus und kenne das.
Es ist so.
Mit Mietrecht hätte das nur insofern zu tun, wenn der Ihnen zugewiesene Platz im Mietvertrag verankert ist und Ihnen durch den Vermieter oder andere Personen strittig gemacht würde.
Die Besucherparkplätze sind nicht Ihr Bier.
hiermit kündige ich o.g. Mietvertrag fristgerecht zum 31.10.2013 - s. MV § 2.
Bzgl. Mietzahlungen verweise ich auf mein Schreiben v. 01.02.2013"
Ihre Angaben nützen hier garnichts.
Was ist mit § 2 des MV???
Mietzahlungen gemäß Schreiben???
Wenn Sie hier mauern und nicht gewillt sind das Nötige zu dokumentieren, werden Sie keine gescheite Antweort bekommen und sich am Ende selbst was in die Tasche lügen oder es auch so bekommen.
Wie lautet das Kündigungsschreiben?
Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Wenn Sie unbedingt das Kriegsbeil ausgraben müssen, dann spielt wohl Geld bei Ihnen keine Rolle.
Nun gut, Anwälte wollen auch leben, denn in Vorkasse müssen Sie sowieso erst Mal gehen. Ich würde die Spielbank vorziehen.
Verhandeln kann man immer.
Allerdings ist Ihre Verhandlungsposition äußerst schwach.
Sie glauben, sich mit Ihrer Zustimmung zur Modernisierung ein Wohnrecht erkaufen zu wollen.
Was haben Sie als Gegenleistung zu bieten? Eine Zustimmung, welche nicht erforderlich ist oder?
Hoffnung mach ich Ihnen da keine; der Vermieter wäre der eindeutige Verlierer.
Aber: sie eingangs.
Habe es auch gefunden.
Sagen wir mal so.
Wenn Sie in Hamburg wohnen und bei diesen Richter Klage einreichen, könnte es möglich sein, das er nochmal den gleichen Unsinn verzapft.
Die Begründung des Gerichtes ist einfach nur hanebüchen, wie leider so oft bei Justizia.
Angeblich konnte der Mieter bei Einzug nicht erkennen, dass sich die Wohnung im Sommer so aufheizt, weil diese eine große Fensterwand zur Südseite besitzt. Er hatte wohl auch keinen Kompass zur Hand.
Ich rate Ihnen von derlei Mätzchen ab, denn richtigsweisend für andere Gerichte ist dieses Urteil keineswegs.
Jetzt habe ich gelesen, dass das ein Grund für eine Mietminderung sein kann von bis zu 25 %.
Da sind wir aber jetzt mal alle mächtig gespannt, wo Sie das gelesen haben und wären sehr erfreut über einen Hinweis hierzu.
Sehen sie der Drohung gewlassen entgegen. Diese Reparatur wird von der Klausel nicht abgedeckt.
Mehr können Sie nicht tun.
Lesen Sie gefälligst auch meinen ersten Beitrag!
Vorgestern stand meine Vermieterin aufeinmal vor meiner Wohnungtür und sagte mir das ich meinen Wäscheständer aus dem Hausflur zu entfernen habe. muss ich das wirklich tun ?
Ja, der Flur gehört nicht zur Mietsache, sondern Sie dürfen ihn nur nutzen um das Mietobjekt betreten zu können.
Zitatmeine Nachbarn stellen den auch in den Hausflur und der Flur ist breit genug man kommt auch als Füller Mensch problemlos dran vorbei.
Die Größe des Flurs und die Nutzung durch andere Mieter ist für Sie ohne jegliche rechtliche Bedeutung.
Zitat...... das sie Handwärler demnächst den Hausflur Fließen wollen. muss ich mir das so gefallen lassen?
Ja, Sie müssen das. Modernisierungen müssen Sie sich gefallen lassen. Sie sind schließlich nicht der Eigentümer.
Wenn dem nicht so wäre und die Erlaubnis der Mieter Voraussetzung wäre, sehen die Städte bald so aus, wie weiland in der DDR.
Zitat..... oder kann ich eine mietminderung machen
Mietminderung geht nur dann, wenn am gemieteten Objekt(Wohnung) die Nutzung eingeschränkt ist.
Da aber der Flur ......... u.s.w.
:p:p:p:p:p:p:p:p:p:p
Leider hat der Vormieter in dem Haus keine Renovierungsarbeiten vorgenommen,......
Warum auch. Er möchte sicher von Ihnen keinen höheren Mietpreis fordern.
ZitatNun stellt sich mir die Frage, wer ist für diese Renovierungsarbeiten zuständig, bzw. übernimmt die Kosten dafür.
Sie ganz allein!
ZitatIst das Haus in so einem Zustand überhaupt bewohnbar?
Das wissen Sie nur allein. Niemand kann sich in Ihre Wohnvorstellungen hineinversetzen.
ZitatMietminderung oder komplette Mietzahlung einstellen?
.... damit wollen Sie den Vermieter kalt erwischen?
Besorgen Sie sich einen Schmierenanwalt, der weiß womöglich, wie's geht.
Danke, endlich meine Schwachstelle endeckt:o
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!