...... letzte Woche war dann Schlüsselübergabe der alten Wohnung, der Vermieter ist dann mit mir durch die Räume gegangen, hat lediglich bemängelt, das es ein wenig schmutzig sei und das der Teppich raus müsse, wo ich mich aber geweigert habe, da ich ja bei meinem Einzug auch alles auf eigene Kosten entsorgen musste.
Wenn bei der Wohnungsübergabe kein Protokoll erstellt wurde, können im Nachhinein höchstens verdeckte Mängel reklamiert werden.
Wenn der Teppich Ihr Eigentuim ist haben Sie diesen zu entfernen. Wie Sie die Wohnung eingangs übernommen haben ist dafür ohne Bedeutung.
ZitatNun 5 Tage später fand sich eine Nachricht auf meiner Mailbox, das ich bitte mit den Nachmietern reden sollte, es gäbe da einiges zu klären. Ich finde, mit den Nachmietern habe ich gar nichts zu klären, wenn überhaupt dann mit dem Vermieter.
Korrekt!
ZitatDie weitere Nachricht lautete, das man mich für die o.g. Schäden haftbar machen will.
Siehe oben wegen verdeckter Mängel.
Entfernen Sie den Teppich und warten Sie ab.