Beiträge von Kolinum


    ...... letzte Woche war dann Schlüsselübergabe der alten Wohnung, der Vermieter ist dann mit mir durch die Räume gegangen, hat lediglich bemängelt, das es ein wenig schmutzig sei und das der Teppich raus müsse, wo ich mich aber geweigert habe, da ich ja bei meinem Einzug auch alles auf eigene Kosten entsorgen musste.

    Wenn bei der Wohnungsübergabe kein Protokoll erstellt wurde, können im Nachhinein höchstens verdeckte Mängel reklamiert werden.
    Wenn der Teppich Ihr Eigentuim ist haben Sie diesen zu entfernen. Wie Sie die Wohnung eingangs übernommen haben ist dafür ohne Bedeutung.

    Zitat

    Nun 5 Tage später fand sich eine Nachricht auf meiner Mailbox, das ich bitte mit den Nachmietern reden sollte, es gäbe da einiges zu klären. Ich finde, mit den Nachmietern habe ich gar nichts zu klären, wenn überhaupt dann mit dem Vermieter.

    Korrekt!

    Zitat

    Die weitere Nachricht lautete, das man mich für die o.g. Schäden haftbar machen will.


    Siehe oben wegen verdeckter Mängel.
    Entfernen Sie den Teppich und warten Sie ab.

    Zur Übergabe oder Übernahme eines Mietobjektes kann jeder der Parteien sich vertreten lassen.
    In Ihrem Fall also der Vormieter. Dem steht nichts entgegen.

    Ein Übergabeprotokoll ist nicht verpflichtend.

    Fazit: Ihr Gefühl liegt mit dem geltenden Recht im Zwiespalt.

    Die Konsequenz erahnen Sie schon. :rolleyes:


    selbst wenn ein gutachten vorliegt kann sie ihn nicht einfach weg lassen wenn er abgerissen werden muss oder?

    Wenn der Balkon baupolizeilich gesperrt würde, haben Sie das zu akzeptieren. Der Eigentümer müsste Ihnen auch keinen neuen Balkon bauen, eben dann nur französich. Allerdings könnten Sie aber die Miete mindern.

    Wieder mal jemand, welcher nichts zum Thema beiträgt, aber hier die moralische Instanz sein will.
    Schneien einfach hier herein, ohne die geringste Ahnung zu haben und zensieren Artikel und Leute von deren Existenz sie bisher nichts wußten.
    Hier ist kein Platz für sogenannte Gutmenschen und Sozialfaschisten.

    Alle ständig Beteiligten geben sich Mühe eine gesetzeskonforme Lösung zu finden. Wer hier auf krumme Schliche oder gar Ungesetzlichkeiten hofft, liegt falsch.
    Allerdings sind die gestellten Fragen oft auch nicht zumutbar. Das betrifft nicht das vergessene Satzzeichen oder ein holpriges Deutsch bei Immigranten. Da wird schon mal "Hey" als Anrede geschrieben oder wenn eine Antwort nicht wunschgerecht ausfällt als Dank beschimpft.
    Hilfe erhalten alle diejenigen, welche nicht so kundig sind, oft den unlauteren Machenschaften ihres Vermieters und auch des Mieters ausgesetzt sind.

    Lieber Kolinum,

    genau, darum geht es. Mietrecht kann man über eine fundierte Ausbildung erlernen und vor allem durch Erfahrung. Ich bin Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Immobilienfachwirt und seit 10 Jahren für Vermieter tätig.

    Und ich bin der Kaiser von China. Sie sind ja doch nur ein erbärmlicher Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Immobilienfachwirt und seit 10 Jahren für Vermieter tätig. Da muß man sich natürlich nicht über die vielen Immobilienskandale wundern.

    Fristlose Kündigung geht nicht. Da sind die Gründe hierfür nicht ausreichend. Wenn der Vermieter nichts an der Wohnung tut, hätten Sie bereits schon früher fristgemäß kündigen können und wären schon weg.

    Ihnen bleibt nur eine fristgerechte Kündigung.

    War auch schon am überlegen, mal mit meinem Vermieter zu sprechen, ob es nicht möglich ist, dass wir bis zum 1.10. noch hier wohnen bleiben und er dann unsere Kaution behalten kann.
    Das ist zumindest überlegenswert, aber mit Bedacht!

    Denn wenn ich bis zum 03. September die Kündigung bei ihm einreiche zählt der September auch noch mit, oder?
    Richtig, 3 Monate (September, Oktober, November).

    Er würde also im September noch unsere Miete bekommen und dann für Oktober und November die Kaution einbehalten können. Meint ihr das würde evtl auch gehen?

    Halt, halt!

    Sie würden die Septembermiete zahlen. OK. Da die Kaution 2 Monatsmieten beträgt würden diese sich auf die Monate Oktober und November verteilen. Sie hätte dadurch keinen finanziellen Vorteil. Da der Vermieter die Wohnung bereits spätestens ab Oktober weitervermieten könnte, würde er für 2 Monate doppelte "Miete" beziehen. Das wollen Sie nun aber wirklich nicht oder doch?

    Dann zahlen Sie doch gleich die 3 Monatsmieten. Ausziehen können Sie auch schon vorher. Sie dürften dann nur nicht den Vertrag eher auflösen. Damit wäre die Wohnung erstmal bis Ende November blockiert und könnte nicht weitervermietet werden.
    Aber Sie können auf Verhandlungsbasis immer noch eine günstigere Lösung suchen. Behalten Sie aber immer die Finanzen im Auge und verschenken Sie nichts.


    Was kann ich für meinen Aufwand für das Aus- und Einräumen meiner Möbel verlangen?
    Was kann ich für die Reinigung der Whg, Staub, Toilette, etc. verlangen?
    Kann ich was für evtl. auftretende Folgeschäden der Dreckentwicklung verlangen?
    Und vor allem, was kann ich bezüglich des unebenen Bodens machen? Welche Möglichkeiten habe ich?

    Ich habe schon mit der Hausverwaltung gesprochen und sie haben bezüglich des Räumens und der Reinigung ein entgegenkommen signalisiert.

    Dazu gibt es keine Tarife. Verlangen Sie, was Sie wollen. Es wird sich eine Einigung finden.

    Zitat

    Nur so viel sei gesagt, in diesen Gesprächen wurde ich von den Handwerkern belogen und für dumm verkauft... :( )

    Pech, leider haben Sie mit den Handwerkern keine vertragliche Beziehung.

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