Darf ich, wenn ich die Wohnung nicht mehr bewohne, aber eine Kündigungsfrist bis Ende Oktober habe, die Miete auf eine Kaltmiete kürzen?
Und wenn ja, WAS darf ich abziehen?
Ich verbrauche ja nichts mehr.
Sie dürfen garnichts abziehen. Es ist ein Irrtum zu glauben, das Sie nichts mehr verbrauchen.
Lesen Sie die Betriebskosten- und Heizkostenverordnung durch und Sie werden feststellen, das da noch einiges zu begleichen gilt.