Beiträge von Kolinum

    Darf ich, wenn ich die Wohnung nicht mehr bewohne, aber eine Kündigungsfrist bis Ende Oktober habe, die Miete auf eine Kaltmiete kürzen?
    Und wenn ja, WAS darf ich abziehen?
    Ich verbrauche ja nichts mehr.

    Sie dürfen garnichts abziehen. Es ist ein Irrtum zu glauben, das Sie nichts mehr verbrauchen.
    Lesen Sie die Betriebskosten- und Heizkostenverordnung durch und Sie werden feststellen, das da noch einiges zu begleichen gilt.

    "Ist es nun so, dass er schon nach so kutzer Zeit eine Mieterhöhung verlangen kann und die erste vom Frühjahr gegenstandslos ist oder zählt der Versuch bereits als Erhöhung und die aktuelle Erhöhung ist unzulässig ??"

    Der Versuch einer Erhöhung kann wohl schlechthin nicht gleich eine Erhöung sein. Scheint mir etwas paradox.

    BGB § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
    (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.


    Bei Wohnungsbesichtigung fragte ich unseren vermieter, ob ich in deKüche die Decke abhängen darf mit Trockenbauplatten (Rigips) zwecks Installation von modernen Einbaustrahler.
    Vermieter sagte mir mündlich zu, erwähnte aber nicht das bei eventuellen Auszug die Decke wieder raus muss.

    Er muß das Ihnen nicht erwähnen. Bei einem durchschnittlich gebildeten Menschen, welcher in der Lage sein will eine Decke abzuhängen, kann man auch erwarten, das er sich auch über mögliche Folgen beim Auszug Gedanken macht.
    Himmel, erbarme dich!


    Wir haben undichte Fenster im DG (tropft im Herbst/Winter tlw. auf meinen Schreibtisch) Hierzu waren auch schon Handwerker hier, die sich das Ganze "angeschaut" haben. Jedoch ist nichts weiter passiert. Der Vermieterin ist dies bekannt, sogar auch schriftlich. Somit ist das für mich

    •undichte Fenster im DG

    wo ich 5% der Miete einbehalten würde.

    Das würde ich dem Grunde nach auch so sehen.

    Zitat

    Unsere Dusche ist verkalkt und verschimmelt. So sehr das die Duschtür nach ein paar Monaten sich nicht mehr öffnen ließ und nun provisorisch ein Vorhang dort hängt. Jedoch würde ich gerne eine neue Dusche haben da dieses nicht dem Ursprung entspricht.
    Liege ich mit meinen Annahmen richtig?

    In diesem Fall leider nicht. Führ die Rein-und Sauberhaltung ist allein der Nutzer zuständig.
    Der Vermieter ist nicht verpflichtet, putzfaulen Mietern eine Haushalthilfe zur Verfügung zu stellen beziehungsweise das Bad und seine Armaturen deswegen zu erneuern. :mad:

    Liebe Susanne,
    Sie sollten nun aber mal beginnen Ihren Mietvertrag richtig zu lesen und richtig zu interpretieren.

    Jetzt beschweren Sie sich darüber, dass Sie den Garten allein instandhalten sollen und warum steht da: „Mieter können Garten- und Gartenhaus nutzen und nehmen Garten und Rasenpflege vor.".

    Der Tenor liegt auf Mieter und die alte Dame im Haus; was mag die wohl sein?
    Wenn Sie also schon so kulant sind und den Garten allein pflegen, sollten Sie sich aber darüber nicht beschweren:mad:

    Im Mietvertrag steht leider nicht, dass wir diesen zur alleiniger Nutzung nutzen können.

    und

    „Der Mieter ist berechtigt folgende Einrichtung nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen… ein Kreuz ist bei Garten gesetzt“

    Spätestens wissen Sie jetzt, was mündliche Zusicherungen wert sind.
    Es gilt also das, was im Mietvertrag steht. Ergo haben Sie auch kein Recht den Garten als Alleinnutzer genießen zu dürfen.

    Ins eigene Knie ..... Das kann passieren.
    Man sollte erst dann Fehler korrigieren lassen, wenn es denn tatsächlich welche sind.
    Verdächtigungen sind nichts Schlechtes an sich, aber mit Fakten sollte man Sie dann doch besser füttern.

    Grundsätzlich sind bei der Wohnungsübergabe auch alle vorhanden Schlüssel mit zu übergeben.
    Eine Hinterlegung des Schlüssels bei Ihren Verwandten ist da schon sinnvoll um diverse Dinge zu erledigen

    Für Schadenfällen (Wasser, Feuer) kann man nicht irgendwo rumtelefonieren(außer Notdienste). Da ist schnelles Handeln erforderlich.
    Eine Anforderung des Schlüssels bei Ihrer Mutter wäre da ziehmlich zeitaufwendig.
    Da geht der gewaltsame Zutritt am schnellsten und problemlosesten. Auch der Ersatzschlüsselinhaber ist nicht immer greifbar.

    Mein Rat: Ersatzschlüssel bei vertrauenswürdigen Verwandten oder Bekannten hinterlegen und vergessen Sie das Schlimmste.

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