Übrigens "Da ist doch längst die Messe gelesen" so einfach ist es doch nicht es gibt eine sogenante Verjährungsfrist?
Ja, 12 Monate.
Übrigens "Da ist doch längst die Messe gelesen" so einfach ist es doch nicht es gibt eine sogenante Verjährungsfrist?
Ja, 12 Monate.
Sie sollten, bitte schön, nochmal, wenn überhaupt schon, den letzten Satz des angeführten Pararaphen lesen, verstehen und sich darüber im Klaren sein, wann die LETZTE MIETERHÖHUNG stattfand.
Aus einer nicht stattgefunden Mieterhöhung hier eine gedankliche zu konstruieren, bleibt wohl nur Ihnen vorbehalten.
Leben Sie also damit!
1000 € Telefon?
Da lessen Sie sich mal die Belege zeigen!
Das ist Gewerberecht, da gelten andere Bestimmungen als im Wohnrecht.
Wie Sie zu dieser Sondergenehmigung gekommen sind, möchte ich nicht kommentieren und Sie versuchen damit den Mietvertrag zu unterlaufen. Meines Erachtens nach ist diese Sondergenemigung lediglich eine Erlaubnis, jedoch kein Änderungsvertrag.
Ob hier eine Mietminderung gerechtfertigt ist oder nicht ergoogeln Sie sich bitte selbst im Internet. Hier geht es eigentlich um Mietrecht und nicht um individuelle Wohlfühltemperaturen.
Nun meine Frage: muss ich es dulden dass die Vermieter den Garten betreten uns uns belästigen wo sie das Alibi Wassertonne und Komposter anführen? oder können wir auf eine Entfernung der Objekte bestehen? wir haben alleiniges Nutzungsrecht für den Garten. die 2. Partei nutzt diesen nicht. wir fühlen uns belästigt und ziehen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Betracht. ist zumindest ein zwang zur vorherigen Absprache mit uns gegeben? was kann ich tun, wenn meine Vermieter wieder unangekündigt im Garten stehen?
ich freue mich über eine Antwort.
Zu allererst stellen Sie hier mal den wortgenauen Passus Ihres Mietvertrages ein, welcher sich auf den Garten bezieht.
Dann erst kann überhaupt eine vernünftige Antwort erfolgen. Vorher wäre alles Kaffeesatzleserei.
Wesentlich für Sie ist, was ist zur Rückgabe der Wohnung angesagt. Die Schönheitsreparaturen erübrigen sich damit.
Ja, es ist ein elektronisches Messgerät.
Also müssen die Erfassungsgeräte an den Heizkörpern nicht zwangsläufig beim Nutzerwechsel abgelesen werden?
Haben Sie meinen Link nicht gelesen? Ja, so ist es. Gilt aber nur bei bestimmten Erfassungsgeräten.-
Die Berechnung nach der Gradtagszahlentabelle ist korrekt und wird angewandt, wenn während des Abrechnungszeitraumes ein Nutzerwechsel stattfindet. Insbesondere wenn noch Verdunstungsröhrchen zur Messung verwandt werden ist eine Zwischenablesung zu ungenau und es wird dann auf die Tabelle nach DIN zurückgegriffen.
Siehe auch:http://www.heizkostenverordnung.de/par9b.html
Jedoch haben die "Nutzerbezogenen Kosten" in der Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen. Es sind Verwaltungskosten.
Also der Garten und Schuppen stehen nicht im Mietvertrag.
In Ihrem ersten Beitrag klang das aber ganz anders. Nun müssen Sie sich nicht wundern, wenn dann hier bei den Antworten Irritationen stattfinden.
Ohne den Zustand des Bades in Zweifel ziehen zu wollen und Ihren Frust darüber etwas zu verstehen ändert das aber nichts an der Tatsache, dass Sie die Wohnung so in diesem Zustand angemietet haben.
Es gibt durchaus Leute, die so etwas schick finden; woher soll der Vermieter das wissen?
Bei der langen Liste von Mängeln kann man so etwas nicht übersehen. Das ist wohl allein Ihrer Leichtfertigkeit bei der Besichtigung zu schulden.
Sie können natürlich anwaltlich gegen den Vermieter vorgehen; eine Erfolg würde ich nicht erkennen wollen.
Bei allen Ärger sollten Sie sich immer zuallererst selbst fragen; habe ich alles richtig gemacht.
Kein Kommentar! Ich sehe hier nichts Mietrechtliches, eher den Nachbarschaftliches.
Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn sich der Zustand der Wohnung erheblich verschlechtert.
Nicht eingehaltene Versprechungen können Sie als Luftnummer, ohne jegliche Bedeutung für Sie, verbuchen.
Hier ausführlich:
K
Sie können also jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis beenden.
Sollte es sich um einen qualifizierten Zeitmietvertrag handeln dann läuft dieser automatisch mit Beendigung der Frist aus.
Eine Kündigung ist nicht mehr nötig.
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