Überlegen Sie mal: Hat Sie der bisherige Schriftverkehr schon weitergebracht?
Ich glaube nicht. Solche speziellen Fragen kann man nur vor Ort klären.
Beiträge von Kolinum
-
-
Inwieweit für den Mehrverbrauch hier technische Ursachen maßgeblich sind, kann hier nicht beurteilt werden.
Deshalb macht es wenig Sinn unter der Rubrik "Mietrecht" nachzufragen. -
Ja, das müssen Sie leider. Sie haben ja bisher auch von den Kosten Ihrer Vormieter diese Zähler genutzt.
Ich hoffe, dieser hat sie bei Ihnen nicht in Rechnung gestellt.
-
Der Vertrag mit dem Hausmeister allein genügt nicht und hat lediglich informativen Charakter.
Die Ausgaben hier für hat Ihnen der Vermieter anhand von Ausgabebelegen nachzuweisen. Daran führt kein Weg vorbei.
Es ist schließlich Ihr Geld, welches sinngemäß nur treuhänderisch verwaltet wird.
Also nicht ins Bockshorn jagen lassen. -
Berny! No future! Ich hatte gehabt.
-
Und wenn ja, könnt ihr mir Tips geben, wie ich eventuell mit dem Mieter etwas anderes vereinbaren kann ?
Meine Antwort bezog sich lediglich auf diesen Satz. -
Da hilft nur verhandeln. Möglich wären Angebote hinsichtlich der Gestellung von Nachmietern oder auch Abstandszahlungen(neudeutsch: Bestechungsgeld).
Aber es ist und bleibt Verhandlungssache!!! Sie sitzen am kürzeren Hebel. -
Dann müsste jeder Anzeigende dumm dastehen. Also keine Bedenken.
Bei einer Zwangsräumung steht in jeden Fall der Gerichtsvollzieher vor der Tür und dieser würde das auch nicht von heute auf gleich durchführen lassen.
Da klopft er vorher noch mehrere Male an Ihre Tür. -
Polizei rufen und sammeln Sie akribisch Nachweise, welche damit verbundenen Kosten Ihnen hierbei entstanden sind.
-
Nein! Sie haben richtig gerechnet.
-
Eine Korrektur der Wohnfläche im Mietvertrag kann auch als Nachtrag zum Mietvertrag vorgenommen werden und bedarf keiner kompletten Überarbeitung. Da würden Sie in der Regel schlechter fahren.
-
Hausmeister, welche ich aus diesem Forum kenne, haben noch nie etwas gemacht. Warum sollten Sie das gerade hier tun?
-
Also dann ab in die Taiga. da kommt höchtens mal ein Wolf vorbei. Ihrer Privatsphäre kann nichts Besseres passieren.
-
Dann ziehen Sie lohne Freund aus.
Der Mensch kann nun mal nicht alles haben. -
Rechtlich geht da nix. Also immer wieder nerven.
-
Das stellt sich nun als zivilrechtliches Problem dar. Sie haben eine Leistung für die Genossenschaft erbracht und sollten dafür auch vergütet werden. Aber eben kein Mietrecht mehr.
-
......habe ich gefragt ob das Streichen auch in der ersten Februarwoche stattfinden kann und das war kein Problem.
Jetzt wollte ich wissen ob das rechtens ist. Danke sehr!Rechtens ist: Am letzten Miettag ist das Objekt an den Vermieter zurückzugeben.
Geschieht das nicht und haben Sie keinen schriftlichen Nachweis dazu, dann haben Sie die A....karte gezogen. -
Da kann ich Sie verstehen. Da hilft nur eine neue Bleibe. Da die Fronten natürlich bereits verhärtet sind hilft nur Auszug.
So muß man dann sich nicht gegenseitig ärgern. -
Wenn Ihnen das nicht geheuer ist, sollten Sie schon Widerspruch einlegen. Hier wird es niemand tun.
-
Erfragen Sie das bitte bei der für diese Angelegenheit zuständigen amtlichen Stelle.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!