Beiträge von Kolinum

    Eine Wärme- und Wasserversorgung in einen oder mehreren gemieteten Räumen muß nicht vorhanden sein. Der Mieter entscheidet wie er schließlich die Räume nutzen will. Er muß nicht heizen, könnte Wärmedecke benutzen oder entsprechende Gedanken.
    Wasserversorgung muß nicht sein, dafür gibt es jede Menge Wasser im Supermarkt zu kaufen.
    Es ist also Quatsch den Nutzern von Räumen Vorschriften über die Art und Weise ihres Lebensstiles zu machen.

    Die Diskussion hierüber ging leider in die falsche Richtung.
    Der Vermieter hat die im Mietvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    Wenn also ein Bekannter bei dem Mieter einzieht muß er das hinnehmen, was schon da war. Er hat sowieso keinerlei Recht, Ansprüche zu stellen.

    Wenn in den Zimmerecken(Außenwand) feuchte Stellen auftreten, handelt es sich in der Regel um sogenannte Wärmebrücken. Insbesondere, wenn, wie im Winterhalbjahr, die Temperaturunterschiede besonders groß sind. Diese nassen Stellen verschwinden mit der Zeit wieder, wenn es wärmer wird.
    Dagegen kann man wenig tun. Auch ich habe darauf geachtet, das auf den feuchten Stellen keine Schimmelbildung eintritt und diese mit verschiedenen Mitteln behandelt.
    Wichtig ist vorallen, das die Luftfeuchtigkeit im Zimmer höchsten 60 % betragen sollte. In meinen Zimmern liegt der Wert zwischen 40 bis 60%.
    Der Vermieter sagt, auch wenns verpönt ist, nicht umsonst: Lüften.
    Wenn Sie die relative Luftfeuchte vor dem Lüften und nach dem Lüften messen, werden Sie die Abnahme der Feuchte selbst feststellen.

    Hier auch eine Abhandlung:
    W

    Hier handelt es sich offenbar um Probleme bei der Begleichung der Stromrechnung.

    Da fehlt aber einiges, was ich mir nicht aus den Fingern saugen kann und muß.

    Hatten Sie keinen eigenen Zähler ? Oder haben Sie auf den Vermieterzähler mit "gestromt". Wer soll hier wieder aus dem Nichts was orakeln? Ich bin dazu nicht imstande.

    Sie sind am 31.03. ausgezogen. Damit kann niemand ewas anfangen. Maßgeblich ist das Vertragsende.

    Sie offenbaren hiern alles Mögliche, wie: das Sie nur wenig Strom verbrauchen. Ist völlig bedeutungslos, denn es verbrauchen alle nur wenig Strom, besser noch gar keinen.

    Etwas mehr Mühe bei Ihrer Problemdarstellung wäre schon von Nöten.

    Nuin ja, ich denke es handelt sich hierbei um eine Pauschalmiete mit welcher alle Kosten abgegolten sind.
    Eine Vereinbarung über zusätzlich zu zahlende Betriebskosten kann ich nicht erkennnen.
    Der im Vertrag angeführte § 7 (Betriebskosten) ist nicht relevant, da es sich hier um einen Formularmietvertrag handelt. Das wäre nur dann von Bedeutung bei vertraglicher Vereinbartung von Betriebskosten.


    Gerade beim Durchsehen meines Mietvertrages ist mir aufgefallen, dass nur eine Kaltmiete angegeben ist. Es werden keine Angaben zu den Vorauszahlungen für Heizung und Wasser gemacht, noch wurde der Bereich der Betriebskosten angekreuzt. D.h. es wurde keinerlei Angaben zu den anfallenden Betriebskosten gemacht, weder unter dem Punkt "Vorauszahlungen" noch unter dem Punkt "Pauschale für die allg. Betriebskosten).
    Stattdessen hat der Vermieter ein selbst geschriebenes Blatt beigefügt, auf dem steht: "die jährlichen Betriebskosten sid vom Mieter bei Fälligkeit zu bezahlen".

    Ist das so überhaupt zulässig? Oder hätte er die Betriebskosten im Zusammenhang mit der Miete auflisten müssen?

    Die Betriebskosten sind im Mietvertrag zu vereinbaren. Ein nur vom Vermieter beigefügter Zettel ist für Sie nicht bindend

    Zitat

    Vier Jahre lang war mein Vermieter mit meiner Art, den Garten (800 qm) zu pflegen, zufrieden.

    Ja, was ist denn döös! Nach vier Jahren fällt Ihnen plötzlich auf, das mit den Betriebskosten was nicht stimmen kann.
    Leider ist dazu mein Verstand nicht in der Lage, das zu verarbeiten.


    Zitat

    Ich mähe regelmäßig den Rasen, schneide die Hecken etc.
    Plötzlich stört mein Vermieter sich nun an allen möglichen Dingen, möchte, dass ich mir eine Hebebühne und Kettensäge besorge, um den 5 Meter hohen Kirschlorbeer runter zu schneiden, dass ich Bäume und sehr hohe Büsche fälle/ entferne oder zurück schneide etc.

    Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist, brauchen Sie keine Gartenpflege durchführen.

    Zitat

    Ich habe ihm gesagt, dass ich das als Mieterin nicht tun muss. Er meinte dann, dass er es beauftragen kann, dass er diese Arbeiten dann aber in der Nebenkostenabrechnung auf mich umlegen wird.

    Da keine Betriebskosten vereinbart, geht auch nichts umzulegen.

    Zitat

    Im Mietvertrag wird in der allgemeinen Aufzählung die Gartenpflege als einer der Punkte der umlagefähigen Betriebskosten genannt

    Nun doch wieder Betriebskosten ??????????

    Zitat

    Ich bin nicht bereit, weitere Kosten zu übernehmen, da die Mietnebenkosten übertrieben hoch sind (ca. 450 € pro Monat, bei einer Größe von 100 qm.)

    ????????

    Lauter Ungereimtheiten. Stellen Sie den Mietvertrag auszugsweise zu den Vereinbarungen über die Mietzahlung und den Betriebskosten hier ein.
    Denken Sie auch mal nicht nur an sich, sondern auch an die Forumsmitglieder, welche aus diesem Brei eine Hilfe für Sie formen sollen.

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