Ich habe von Febraur 2012 bis Mai 2013 in der Wohnung gewohnt. Wann kann ich mit der NKA rechnen?
Bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes. Können Sie nun selbst errechnen.
ZitatIst es jetzt zu spät mir die Kochplatte in Rechnung zu stellen?
Ich denke schon. Da es sich hier um einen offensichtlichen Mangel handelte, dürfte die Messe gesungen sein.
Der Vermieter hatte ausreichend Zeit eine Reparatur zu veranlassen.
Also Rechnung anfordern und den Rest der Kaution. Allerdings darf eine angemessener Teil der Kaution bis zur Betriebskostenabrecnung zurückbehalten werden.