Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten nicht

  • hallo zusammen,

    kurze vorgeschichte:

    vor einigen jahren begann ich mit einem kumpel ein studium und wir gründeten eine 2er wg. jeder hatte seinen eigenen mietvertrag mit dem vm abgeschlossen.
    dann zog mein kumpel aus und mir wurde eine mitbewohnerin "zugeteilt"
    sie war vorher zur wg besichtigung da, aber ich fand sie nicht sehr sympathisch, daher erteilte ich ihr eine absage.
    dann waren semesterferien und ich erhielt eine email des vm, das meine jetzige mitbewohnerin eingezogen war, ich war währendesses zu hause bei meinen eltern und konnte nichts dagegen tun. tochter des vm und meine mitbewohnerin sind befreundet, sie meinte wir würden uns schon verstehen.

    mittlerweile durch einige vorfälle ist unser verhältniss mehr als unterkühlt. wir kommunizieren nur per email, sagen uns mal hallo wenn wir uns in der wohnung sehen.

    sie ist sehr ordentlich und hat einen wöchentlichen putzplan durchgesetzt, der mir eigtl völlig gegen den strich geht. letztes wochenende hab ich ihr mal wieder nicht ordentlich genug geputzt. daraufhin kündigte sie an, die nebenkosten die von meinem konto abgehen (inet, strom,gas) einzubehalten.
    welche möglichkeiten habe ich da, um diese nebenkosten von ihr einzufordern.
    zumal sie zu 80% für die gasrechnung verantwortlich ist. haben jetzt eine nachzahlung bei gas erhalten. berbrauch von 4500kwh auf 9500 kwh angestiegen. ich bin quasi jedes we und die kompletten semesterferien nicht in der wohnung. oft komme ich dann in die wg zurück, heizung bad auf 4 und fenster offen.

    leider wüsste ich jetzt nicht das wir bei ihrem einzug etwas schriftlich wg nebenkosten festgehalten haben. ausser eine mündliche absprache mir monatlich die hälfte der nebenkosten zu überweisen.

    welche möglichkeiten habe ich, denn mit der nachzahlung sind es etwa 300euro.
    werde gleich auch mal zu den stadtwerken (gas+strom) um mich zu informieren

    mfg

  • Zitat

    welche möglichkeiten habe ich, denn mit der nachzahlung sind es etwa 300euro.

    Da Du keine nachweisbare Vereinbarung hast, keine Möglichkeiten.

    Ich frag mich allerdings warum der Gasvertrag allein auf Dich läuft wenn die Zimmer einzeln vermietet werden.

  • Kündige mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten und gut ist. Da ihr ja nicht zusammen einen Mietvertrag unterschrieben habt, ist das problemlos möglich. Und in der nächsten WG oder Wohnung alles nur noch schriftlich vereinbaren.

  • Hallo mangolein,

    wilkommen im Club der WG-Basar-Beziehungen-Misch-Masch-Poster!

    Du schreibst, dass Ihr jeweils eigene Mietverträge habt. Sind die Wohnungen separat und abschliessbar?

  • danke erstmal für die schnellen antworten...


    anitari:
    als ich damals mit nem kumpel die wg gegründett habe, habe ich strom+gas abgeschlossen und er internet+telefon
    dann ist er ausgezogen, hat den tele/inet vertrag mitgenommen und ich hab nen neuen abgeschlossen. daher läuft jetzt alles auf mich.
    es ist ein mehrfamilienhaus mit 6 parteien.jede wohnung hat eigenen stromzähler und gastherme in der küche mit eigenem gaszähler. wir haben eine 2er wg, jeder hat sein eigenes zimmer; bad, küche, flur gemeinsamnutzung. jeder hat einen mietvertrag für sein zimmer(unterschiedliche größen/mieten)

    Mainschwimmer:
    ja das wäre das einfachste aber

    1. will ich die wohnung nicht verlassen (perfekte Lage, die küche ist von mir)
    2. bekomm ich dann nicht mein geld bzw verzichte drauf

    Kolinum
    ok bin erst am anfang meiner recherche, dachte da miete, nebenkosten etc

    Berny
    hallo zurück;)
    jeder hat eigenen mitvertrag für sein zimmer mit dem vm
    die zimmer liegen direkt nebeneinander und werden über gemeinsamen flur erreicht und sind abschließbar. (normale holztür mit bartschlüssel)

    das meinten die stadtwerke:
    ich versuche sie jetzt unter einem vorwand mit in den vertrag zu bekommen. damit ihr name und unterschrift im vertrag festgehalten sind.
    stadtwerke meinten das jeder der leistung bezieht, mit im vertrag stehen muss.
    mehr konnten sie leider auch nicht sagen.

    hab auch schon mal was von frist setzen und ggf mahnbescheid einreichen

  • Grundsätzlich muss ein Mieter nur die Nebenkosten bezahlen, die vertraglich vereinbart sind.
    Das kann z.B ein Mietverrag sein (dann erfolgt die Abbrechnung der vereinbarten NK über den Vermieter).

    Mit Dir hat die andere Mieterin KEINEN Vertrag. (Außer ihr hätten bezüglich der einzelnen Posten gesonderte Vereinbarungen getroffen, was scheinbar nicht der Fall ist)

    Telefon/Internet läuft über dich. Damit hat die andere Mieterin also erstmal nichts zu tun. Weder mit der Zahlung, noch mit der Nutzung.
    Liegt der Anschluss dafür in deinem Zimmer oder in einem Gemeinschaftsraum (Wohnzimmer/Flur)?
    Oder anders gefragt: Hätte die andere Mieterin auch die Möglichkeit einen eigenen Vertrag abzuschließen?

    Strom: Hier würde ich auf getrennte Zähler bestehen (Mieter 1, Mieter 2 und Gemeinschaftsräume/Allgemeinstrom). Wie willst du das sonst trennen? Wenn ich das richtig verstehe, verbraucht die andere Mieterin momentan deinen Strom, aber eine Vereinbarung, bzw. eine Verbrauchsmessung gibt es nicht.
    Das kann nicht OK sein.

    Gas: Genau die Gleiche Ausgangssituation wie beim Strom. Nur das hier, meiner Meinung nach, die Möglichkeit bestünde, dass die Heizkosten über den Vermieter abgerechnet werden. Ähnlich wie bei einer Zentralheizung, wo mehrere Parteien an einer Anlage hängen.

  • an den vm bezahlen wir nur die miete und betriebskosten(darin ist müll, gärtner, instandhaltung etc beinhaltet)

    für gas+strom hat jede wohnung nen eigenen vertrag mit dem lieferanten.

    was heisst auf eigenen zähler bestehen? muss der vm das veranlassen auf seine kosten?
    aber technisch auch schwierig. nur den strom zu mesen den sie in ihrem zimmer verbraucht und den strom den ich in meinem zimmer verbrauche.

    gas ja auch schwierig da therme in der küche hängt. man könnte höchstens an den heizkörpern wärmemesser anbringen und dadurch den verbrauch messen. wer würde die kosten für diese geräte aufbringen müssen?

    tele/inet anschluss liegt frei zugänglich im flur. ich denke sie hätte aber keine möglichkeit einen eigenen anschluss einzurichten, da der anschluss ja von mir belegt ist. sie nutzt inet halt mit und beteiligt sich zur hälfte an den kosten.

    könnte mir jemand so einen vertrag aufsetzen, dass sie sich monatlich zur hälfte an den strom/gas/inet kosten beteiligen muss?
    oder wie würde ich so einen vertrag aufsetzen?
    ala hier mit verpflichte ich mich...

  • könnte mir jemand so einen vertrag aufsetzen, dass sie sich monatlich zur hälfte an den strom/gas/inet kosten beteiligen muss?
    oder wie würde ich so einen vertrag aufsetzen?
    ala hier mit verpflichte ich mich...


    Wie willst Du etwas durchsetzen, was der Vetrags"partner" nicht unterschreibt?

  • Hier wird Ihnen niemand einen Vertrag aufsetzen. Das wäre verbotene Rechtsberatung und diese ist nur Anwälten und Verbraucherzentralen erlaubt.

    Übrigens, wer günstig wohnen will oder muß, zahlt den Preis eben auf andere Weise.

    Als Sie die Wohngemeinschaft gegründet haben, fragten Sie auch nicht nach Gesetz und Ordnung. Nun, da so etwas fast immer im Chaos endet, wird nach Hilfe geschrien und der Rest der Welt bemüht.

    Nichts gegen WG. Mein Sohn hat auch eine gegründet, funktioniert aber, da sich beide von früher Kindheit kennen und verwandt sind.
    Aber mit fremden Menschen ist das Risiko einfach zu groß.

  • Da Du keine nachweisbare Vereinbarung hast, keine Möglichkeiten.

    Ich frag mich allerdings warum der Gasvertrag allein auf Dich läuft wenn die Zimmer einzeln vermietet werden.

    Dachte ich mir gerade auch *:*

    "Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz!"

  • "gas ja auch schwierig da therme in der küche hängt."
    -> Somit gehört die Therme nicht zu deiner Mietsache (deinem Zimmer), sondern zu den Gemeinschaftsräumen. Der Gasvertrag hätte also eigentlich vom Vermieter abgeschlossen werden, der den Verbrauch der Mieter dann jährlich mit diesen abrechnet.
    In einem Haus mit mehreren Wohnungen, wo die Heizungsanlage im allgemeinen Heizungskeller steht, kommt auch kein Mieter auf die glorreich Idee, den Gasvertrag über sich abzuschließen und sich hinterher zu überlegen, ob und wie er Geld von den anderen Mietern dafür bekommen könnte.

    Denn, ich wiederhole mich jetzt glaube ich, du hast mit der anderen Mieterin keinen Vertrag auf dessen Grundlage du ihr irgendwas berechnet kannst.

    "man könnte höchstens an den heizkörpern wärmemesser anbringen und dadurch den verbrauch messen. wer würde die kosten für diese geräte aufbringen müssen?"
    -> Zur Abringung der HKV wäre der Vermieter dann verpflichtet, da er nach Heizkostenverordnung abrechnen muss. Bei Gerätemiete würden die Kosten jedoch auf die Mieter umgelegt werden können.

    Ergänzung: Meiner Meinung nach, ist der Vermieter sogar dazu verpflichtet die Heizungsanlage zu betreiben und mit den Mietern nach Verbrauch abzurechnet, denn schließlich vermietet er die Wohnung ja nicht als ganzes.
    Also hätte der die Wohnung als ganzes an einen Mieter vermietet, der dann darin eine WG betreibt, wäre die Aufteilung der Kosten Sache des Hauptmieters. Da der Vermieter aber nur einzelne Räume (+Gemeinschaftsnutzung) vermieter, ist die Wohnung ja eben nicht mehr als 1 Wohnung zu sehen, sondern es handelt sich um mehere Mietsachen, die an einer zentralen Wärmeversorgung hängen.
    Zentrale Wärmeversorgungen = Sache des Vermieters

    2 Mal editiert, zuletzt von der-Mieter (22. November 2013 um 09:15)

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