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Zu dem ist im Vertrag festgelegt, dass ich eine vollausgestattete Küche bekommen werde.
Vor wenigen Minuten teilte mir der Makler mit, dass die Küche erst Anfang Januar geliefert/aufgebaut würde.[/QOUTE]
BGB § 536 - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
http://www.tvhus.de/pdf/mieter/Mietminderung.pdf
Das mit dem täglichen Gourmet-Menü vergessen Sie bitte ganz schnell.
Mir persönlich käme das etwas zu blöd vor. Aber Sie können es ganz gern versuchen.