....und wer hat den Schimmel zu verantworten?
wahrscheinlich wieder der Vermieter ![]()
....und wer hat den Schimmel zu verantworten?
wahrscheinlich wieder der Vermieter ![]()
Sehe ich auch so!
Stellen Sie mal die Abrechnung und den Passus des Mietvertrages betreffend der Nebenkosten hier ein (perönliche Daten schwärzen).
Allgemeines Geschwafel hift weder uns noch Sie.
"Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordung (Betr.KV s. Anlage1)
Auf dies Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von X€ zu zahlen."
Dieser Passus ist so korrekt und eine detaillierte Aufzählung nicht nötig.
Ansonsten müsste man bei Mietverträgen ja auch alle §§ im einzelnen zitieren, was wohl nicht ernst zu nehmen ist.
Fazit: Um die Bezahlung der Betribskosten kommen Sie nicht drumrum.
Das Verhalten des Vermieters ist aber zu kritisieren.
ich kann nicht
Unsinn! Sie brauchen beim Scannen nur Ihre persönlichen Daten abdecken.
Wenn Ihnen eine Heizkostenabrechnung vorliegt und diese Fehler enthält, können Sie um 15 % kürzen.
Bei einem 3-Familien Haus muß ohne wenn und aber eine solche Abrechnung erstellt werden. Da kann sich Ihr Vermieter nicht drum drücken.
Siehe
Heikostenverordnung, § 15 - Kürzungsrecht
Meines Wissens wird doch DVB-T in Kürze eingestellt, wissen Sie das?
Viel Spaß beim weiteren Zwiegespräch mit Rudolpho.
Ich würde Widerspruch einlegen. Ich könnte nur gewinnen und wer das nicht tut, hat schon verloren.
AG Berlin - Mitte 17 C 419 / 96 Quelle: Berliner Mieterbund
Das Gericht ist der Ansicht, der Vermieter könne auch dann die Nutzungsgebühren (zu unterscheiden von den einmaligen Anschlußgebühren) auf die Mieter umlegen, wenn diese das Angebot des Breitbandkabelnetzes nicht nutzen möchten. Wie bei anderen umlagefähigen Betriebskosten sind auch die laufenden Kosten des Breitbandkabelanschlusses unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung umlagefähig. Die Vorschrift des § 24a Abs. 2 Satz 2 Neubaumietenverordnung (NMV) - nach der bei preisgebundenem Wohnraum Kabelgebühren nur umgelegt werden dürfen, wenn der Anschluß mit Zustimmung des Mieters erfolgte - kann nach Ansicht des Gerichts nicht auf preisfreien Wohnraum entsprechend angewandt werden. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, daß die Umlage der laufenden Kosten des Breitbandkabelnetzes auf einen Mieter, der das Angebot nicht nutzen wolle, weder treuwidrig ist, noch zu einem zwangsweisen Vertragsschluß mit den Anbietern des Breitbandkabelnetzes führt.
......und wenn Sie sich vertrauensvoll an einen professionellen Rechtsanwalt wenden, werden Sie Ihre gewünschte Antwort bekommen.
Einen Beratungsschein können Sie beim zuständigen Gericht beantragen.
Auf Ihre Frage kann ich leider nichts dazu im Mietrecht finden.
ich war aber eher!:p
Möglicherweise möchte, der Zeitraum von einem halbem Jahr läßt darauf schließen, der Vermieter Sie offensichtlich wegen Ihres Nachwuchses möglichst bald aus der Wohnung haben. Kinder stören nur, insbesondere ältere Menschen.
Kündigen geht nicht, da hilft nur leiser, aber ständiger Terror. Letztendlich werden Sie um die Vorschläge meiner Vorschreiber nicht umhin können.
............, dieses wird nach qm abgerechnet. Als wir eingezogen sind haben wir uns damit einverstanden erklärt. Der Vermieter sagte damals, dass es so noch nie Probleme gegeben hat und ein externer Ableseservice ja auch immer kosten verursacht.
Ihr Einverständnis ist null und nichtig. Die Heizkosten sind in Ihrem Fall zwingend nach der Heizkostenverordnung abzurechnen.
Da ist eine anderweitige Vereinbarung garnicht gesetzeskonform.
Heißt aber auch: Es müssen Meßgeräte installiert werden und möglicherweise ein Ablesedienst. Beides kostet auch Ihnen Geld.
Jetzt denken wir aber das wir wesentlich weniger verbrauchen als die anderen beiden Parteien, da wir wirklich selten zu hause sind und zB Küche, Kinder- und Schlafzimmer nur ganz minimal geheizt werden.
Das denken alle. Da sind Sie in großer Gesellschaft.
Rechtens ist diese Abrechnung ja auch nicht ab 3 Partim Haus.
Richtig.
Fazit: Neue Wohnung suchen und Betriebskostenrechnung abwarten und prüfen.
Ist die Rechnung falsch und entspricht nicht der Heizkostenverordnung hier nochmal melden.
Am wenigsten Ärger würde dann eine Kürzung der Heiz- und Wasserkosten um 15 % möglich sein. Wäre schon mal was. Sollte Ihnen fürs Erste genug sein.
Die Reperatur ging nicht vom Vermieter aus, sondern von den restlichen Hausbewohnern, deren Sprechanlage auch nicht ging.
Wenn der Elektriker oder sonst irgendein Mensch auf dieser Welt Ihnen eine Rechnung über 1000€ vorlegt, zahlen Sie das anstandslos.
Da kann Ihnen hier im Forum nun auch niemand mehr helfen. Bemühen Sie einen Anwalt. Die paar Euro sollten doch kein Problem sein, wo Sie schon mal mit 1T€ so locker umgingen.
Offensichtlich fällt der Bildungsnotstand schon, oder manchmal erst, bei Studenten an.
Wird immer lustiger hier. Vor lauter blauen Dunst, auch im übertragenen Sinn, kann ich schon kein Mietrecht mehr erkennen.
Wenn der Zählerkasten ausschließlich zur Wohnung gehört, haben Sie auch die alleinige Verfügungsgewalt.
Sinngemäß wäre es einen sogennannten Nebenraum gleichzustellen
wenn der Vermieter einen Elektriker beauftragt muss er auch für die kosten aufkommen......oder er hätte dies vorher mit dir absprechen müssen ob du einverstanden bist........
Wer bestellt bezahlt erst Mal. Wenn allerdings der Schaden von einem Mieter verursacht wurde, darf er wohl zu Recht regresspflichtig gemacht werden. Zumal dem Vermieter vorher die Ursache und Urheber nicht bekannt waren.
Da hat wohl Rudolpho etwas zu schnell geschossen.:o
.........weil wir dann vom dem Eigentümer/Vermieter bewusst getäuscht worden sind.
Ganz schön mutig!
ZitatWir wurden erst vor kurzem von ihm über die kommende Änderung in Kenntnis gesetzt & da das eine gesetzlich erforderliche Änderung ist muss ihm das ja schon vor Vertragsunterzeichnung bewusst gewesen sein...
Leider waren auch Sie gleichberechtigter Vertragsunterzeichner und hätten sich im Vorfeld sachkundig machen müssen.
Ihre Ansicht ist mir da etwas zu billig. Möglicherweise war er mit der gleichen Blindheit geschlagen wie Sie.
Sie könnten die Miete reduzieren. Deren Höhe müssen Sie sich selbst ergoogeln.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!