Beiträge von Kolinum
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Habe die fristlose Kündigung meiner Wohnung per E-Mail bekommen am 5.12.13 sowie meine Eltern auch (beide fristlose Kündigungen in einer E-Mail).Kann passieren.
ZitatDer Hausmeister hat mich und meine Eltern am 4.12.13 angeschrien und beleidigt. Am 5.12.13 sollte es zu einem klärenden Gespräch kommen. Es wurde nichts geklärt.
Kann passieren.
ZitatDer Hausmeister hatte noch einen Wohnungsschlüssel (trotz bereits erfolgter Übergabe der Wohnung), den mein Vater nun wieder haben wollte. Der Hausmeister weigerte sich den Wohnungsschlüssel herauszugeben und wollte an meinem Vater vorbei.
Wer hat wem die Wohnung übergeben und warum wollte Ihr Vater die Schlüssel wiederhaben. Denke, er hat diese erstan den Hausmeister übergeben.
Warum wohl?ZitatMein Vater ging nicht aus dem Weg. So schubste der Hausmeister meinen Vater die Treppen hinauf (nicht herunter).
Ich hätte mir den Weg auch nicht versperren lassen und hätte vielleicht als Betroffener genauso gehandelt.
Der Rest gehört nicht hierher.Nur soviel: Eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.
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Orakeln hilft Ihnen hier nicht weiter. Nehmen Sie Einsicht in die Belege und lassen Sie sich das vom Vermieter erklären.
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Mit mir wurde wieder verrückt gespielt
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Wenn Sie das dennoch durchziehen wollen, schließen Sie einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zum Termin ab und lassen Sie sich sofort das Geld bar auszahlen.
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Den Deal können Sie natürlich machen. Würde ich nicht unatraktiv finden.
Achtung: -
Richtig, für die defekten Außenrolladen hat der Vermieter für Abhilfe zu sorgen.
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Finger weg. Der Makler hat mit Ihrer Kündiung nicht das Geringste zu tun. Nur der Eigentümer kann Ihnen eventuell kündigen.
Wenn Sie diesen Deal mit dem Makler durchziehen, kann der Eigentümer immer noch auf der gesetzlichen Kündigungsfrist bestehen. -
Wenn Sie sich belästigt fühlen, wieso lesen und antworten Sie dann?
Weil Sie im Übereifer offensichtlich vergessen wo Sie sich befinden. Lesen Sie Ihren Beitrag nochmal und prüfen, wo da noch was von Mietrecht vorkommt. -
Leider kann ich als völlig Fremder mir zu Ihren Ausführungen keine Meinung bilden. Ich kenne die Bedingungen vor Ort nicht. Als Lektor bin ich auch nicht geeignet.
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Wenn Ihnen nach belanglosen Geschwätz zumute ist, empfehle ich Ihnenn die Rubrik "Private Nachrichten" zu nutzen.
Sie belästigen damit nicht Unbeteiligte über Gebühr. -
Ich denke auch das Thema ist abgeschlossen.
Dann schließen Sie es aber nun doch! Merken Sie nicht das, dieser Kunde hier nur Unterhaltung sucht. Sie können sich ja auch privat über E-Mail vereinbaren, wenn es Sie denn gelüstet.
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Das wurde Ihnen schon des öfteren hier eingebleut. Tätig werden müssen Sie selbst.
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Die Kündigung wird erst wirksam, wenn diese entsprechend der gesetzlichen Vorschrift formell richtig und in den Machtbreich des Empfängers gelangt ist. Diesen Beweis müssen Sie bringen und nicht nur glauben.
Wie anitari singemäß bereits bemerkte:
Verzögert sich z. B. der Zugang der Kündigung unvorhergesehen über den 3. Werktag eines Monats hinaus, berührt dies die Wirksamkeit der Kündigung nicht; vielmehr wirkt diese dann zum nächst zulässigen Termin.
Aus:K
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Und dieses Forum sagt, dass der VM zu 50% damit nicht durchkommt.
oder
Kräht der Hahn auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist.

Ergo: nix Genaues weiß man nicht! Oder möchten Sie eine Wunschantwort, sagen Sie bitte welche.
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Das kann jeder Richter anders sehen. Sie haben selbst schon gelesen, das da unterschiedliche Auffassungen bestehen und ich werde mich hüten als Laie hier eine davon zu favoritisieren.
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Ich klinke mich hier aus, da offensichtlich der Fragesteller selbst nicht weiß, was er eigentlich will.
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Der Vermieter sollte sofort die Maschine durch einen autorisierten Kundendienst überprüfen lassen. Ein Elektriker dürfte die nötige Sachkenntnis bei einem sollchen Gerät nicht kompetent sein.
Erst im Ergebnis dessen ist durch den Vermieter zu entscheiden, ob eine Reparatur oder Neuanschaffung erforderlich ist.
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