Beiträge von Kolinum

    BGB § 536 - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
    2 Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.
    3 Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (2) 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
    (3)......
    (4)......

    Wie Sie die Mietminderung organisatorisch bewerkstelligen erfahren Sie haufenweise im Internet.


    1.: Egal in welcher Konstellation: Der Mieter muss die Sachherrschaft innehaben. Dafür muss er aber nicht zwangsläufig anwesend sein

    Richtig. Sie müssen in der von Ihnen gemieteten Wohnung nicht zwangsläufig anwesend sein.

    Zitat

    2.: Auch ein längerer, begrenzter Auslandsaufenthalt kann als Teilvermietung angesehen werden

    Mir nicht ganz verständlich zu Punkt 1. Ihre Wohnung haben Sie doch schon teilvermietet und tangiert Ihren Aufenthalt im Ausland keineswegs. Das war wohl nicht Ihre Frage. Sie können nur nicht die gesamte Wohnung weitervermieten.

    Sollten Sie meine Meinung nicht teilen, empfehle ich Ihnen einen kompetenten Juristen.

    Sie können als Hauptmieter untervermieten, wie auch geschehen, die Untermieter können auch wechseln. Soweit so gut.

    In Ihrem Fall haben Sie nun aber Pech. Sollte anstelle von Ihnen ein andere Person treten, müsste auch der Mietvertrag geändert werden, da Sie folgerichtig auch keinen Zugriff mehr hätten. Erlaubt ist nur, wenn Sie Teile der Wohnung untervermieten, in der Gänze geht das nicht.

    BGB - § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
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    Sie wollen jedoch die gesamte Wohnung vermieten und da wird Ihre Vermieterin sicherlich auf der besseren Seite stehen.
    Auch glaube ich, das ihre Sorgen berechtigt sind.

    So schnell kann man in die Irre gehen.
    Also, die Forderung hat nichts mit Betriebskosten zu tun. Somit waren alle Antworten einhellig richtig.

    Ist eine solche Gebühr im Mietvertrag vereinbart, ist diese auch zu erfüllen. Da in Formularverträgen so ein Passus nicht zu finden ist, handelt es sich hier um eine Individualvereinbarung und dafür müssen Sie gerade stehen.

    Ich würde den Vermieter nochmals daraufhinweisen und den restlichen Betrag, abzüglich eines angemessenen Teiles zwecks Betriebskostenabrechnung, höflich, aber bestimmt mit Angabe des Betrages und einen Termin einzufordern.
    Schreiben Sie aber möglichst keinen Brief im Bettelstil.
    Sollte das ignoriert werden erwirken Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dieser wird ihm dann schon auf die Sprünge helfen.

    Sie müssen keinen Trockner kaufen. Wäschetrocknen gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter hat dazu die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wenn keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, dann kann man das auch in der Wohnung tun.
    ABER: Da Sie aber sowieso schon in Ihrer Wohnung Schimmelbildung haben, ist diese Möglichkeit auszuschließen.
    Fazit: Trockner kaufen oder ausziehen. Alle Wünsche werden auch Ihnen nicht erfüllt werden können.

    BGB § 535 - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

    Wenn Ihnen die Abrechnung erst am 2. Januar 2013 zuging, ist die Suppe gegessen.

    Eine korrigierte Abrechnung kann nur dann noch nachträglich nachgebessert werden, wenn Umstände eingetreten sind, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat.

    dass die alte Verwaltung (Vermieter wechsel war ca 4 Monate davor ca August 2012) iwelche Abrechnungsparameter nicht übermittelt hat.

    Der neue Vermieter hatte (4 Monate) ausreichend Zeit die Abrechnung zu prüfen und zu kontrollieren. Für mangelnde Zusammenarbeit zwischen Vermieter und Verwalter sind Sie nicht verantwortlich. Verantwortlich Ihnen gegenüber ist nur Ihr Vertragspartner.
    Ich schließe mich Ihrer Meinung an und würde auch nicht zahlen.


    Hallo,ich wohne seit Juni in dieser Wohnung und habe vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf hingewiesen, dass ich Selbständig bin und mein Geld mit einem 450€ Job und Hundesitting verdiene. Ich habe den Vermietern sogar Bilder gezeigt von meinen Stammkunden/Stammhunden ;) Ich habe klipp und klar gesagt, dass die Hunde, die werktags da sind (das sind immer zwei kleine Mischlinge), morgens kommen und abens geholt werden und wenn Hunde am Wochenende kommen (sind unterschiedliche Hunde), schlafen die hier. Auch so in der Urlaubszeit im Sommer und Weihnachten, betreue ich Hunde deren Familien im Urlaub sind, fazit die schlafen hier. Das fanden die Ok so, schriftlich meinten Sie "ach so nen Quatsch, wir wissen doch was wir ausgemacht haben." Und blöd wie ich war, hab ich das so hingenommen. Ich habe immer nur Hunde von einem Besitzer. Also wenn ein Besitzer zwei Hunde hat, dann habe ich zwei. Aber ich würde jetzt nicht zwei nehmen und dann nochmal zwei von jemand anderem. Und das wissen meine Vermieter auch. Denn wenn ich mehr als nur von einem Besitzer nehmen würde, wäre ich eine Hundepension und das bin ich nicht, habe ich auch gar nicht die rechtliche Erlaubnis vom Veterinäramt. Bei dem Gespräch damals war auch ihr Mann anwesend, der mich im übrigen immer nett angesprochen hatte und nach den Hunden fragte, die grade da sind und erzählte mir einen Haufen Geschichten über die Hunde, die er schon hatte. Ich hatte den Eindruck ihn stören die Hunde überhaupt nicht. Das geht denke ich alles nur von ihr aus.

    Dann fing es einen Monat später an, dass die Vermieterin dauernd an allem möglichen rummeckerte. Meine Gartenmöbel sollte ich entsorgen denn die gefallen ihr nicht, die sehen ja aus wie vom Sperrmüll, meine Mückennetze vom Fenster musste ich wieder abnehmen weil das nicht schön aussieht. Mein Fahrrad stört, mein Roller stört, mein Innenleben vom Auto seie so unordentlich. Dann meinte sie mal ob ich nicht mal vernünftig in die Arbeit gehen wolle, wie jeder andere Mensch auch. Da ich direkt an der Straße wohne habe ich die Fenster auf der Seite mit so eine Milchfolie beklebt, da beschwerte sich, was ich denn zu verstecken habe. Meinen Fußabstreifer von der Terassentür nahm sie weg, weil sie auch den nicht schön fand. Als im August dann mein erster Urlaubshund da war, steckte sie durch mein geöffnetes Fenster einfach ihren Kopf und rief nach mir. Dann beschwerte sie sich über den Hund, ob ich mir jetzt ohne ihre Zustimmung einen Hund gekauft habe. Ich erinnerte sie daran, dass das ein Urlaubshund sei und der zwei Wochen hier ist. Dann meinte sie, dann bin ich ja beruhigt. Ich fragte sie, ob sie den Hund hört (sie wohnt oben drüber) und sie meinte, dass sie noch nie was gehört hätte. Es war also alles in Ordnung. Als es dann recht heiß war, schloss ich tagsüber die Rollos und da meinte sie, dass die ganze Ortschaft sie schon fragen würde, was ich denn für eine sei weil ich den ganzen Tag die Rollos zu habe und sie sei gar nicht mehr glücklich dass sie mir die Wohnung gegeben hat.

    Dann war seit August Ruhe. Bis heute. Sie klingelte mich um 8 aus dem Bett. Sonntags... Sorry aber... Ich bin ein junger Mensch... Sonntags um 8 bin ich nicht grade fit. Ich machte die Tür auf und sie schaut mich an als wolle Sie sagen "WAAAS du schläfst noch!!!". Kein Guten Morgen von ihr, sie fing direkt an: "Also wissen Sie so geht das nicht, wieso haben Sie das Fenster gekippt!?" - (zur Erklärung die Heizung kann ich nicht selbst Regeln das müssen die Vermieter machen) - "Ich schlafe nachts gern bei gekippten Fenster, hätte ich die Möglichkeit die Heizung auszuschalten dann würde ich das schon tun." - sie: "Das ganze Dorf fragt mich schon, was Sie eigentlich für eine sind, Tag und nacht das Fenster gekippt und das mit den Hunden also das passt mir gar nicht, das war so nicht ausgemacht." - ich: "Sie wussten von anfang an, dass ich mein Geld damit verdiene." - sie: "Also ich gebe ihnen jetzt 4 Wochen und wenn die Hunde dann nicht weg sind, dann müssen wir uns trennen.", dann ging sie einfach.

    So und nun meine Frage: Kann sie das so einfach? Kann sie mir wegen dem Hundesitting die Wohnung kündigen auch wenn sie von anfang an davon wusste und zustimmte?

    Sehr geehrte Hundesitterin,
    Ihre ausführliche Beschreibung habe ich ausgeblendet um Ihnen zu zeigen, das das für die Sache ohne Bedeutung ist.
    Hier tagt kein Gericht, welchen Sie ausschweifend Ihre Meinung darlegen müssen.

    Der letzte Absatz allein hätte genügt.

    Antwort: Es gilt was im Mietvertrag vereinbart worden ist! Lesen Sie dort nach und wenn Ihnen eine Formulierung im Vertrag unverständlich ist, melden Sie sich damit wieder.

    ich könnte eine längere Vorgeschichte schreiben, werde dies aber erst tun, falls Unklarheiten auftreten.

    Um Gottes Willen, verschonen Sie uns!

    Ihre Fragen waren klar und präzise und die Antworten infolge dessen ebenso. Wäre sogar eine Liebeserklärung eines Hundefeindes, wie mir, wert.


    Dass wir entweder ein Leck in der Leitung haben oder jemand konstant abzapft befürchte ich auch.


    Deswegen hatte ich Ihnen im Beitrag auch geschrieben, das erst mal festzustellen ist, ob ein kontinuierlicher Mehrverbrauch(Leck) oder ein sporadischer(Fremdentnahme) vorliegt. Das können Sie nur mit Messungen vornehmen. Stellen Sie den Wasserverbrauch in Ihrer Wohnung für 24 Stunden ein und messen Sie jede 2 Stunde die Werte.
    Bei einem Leck müsste der Verbrauch immer geich bleiben. Zapft jemand Wasser ab, dann müssten die Werte unterschiedlich sein.
    Macht halt Mühe. Aber vom Schreiben im Forum allein werden Sie keine gesicherte Erkenntnis gewinnen.

    Zitat

    Ich bin der Meinung, dass ich nichts bezahlen muss, solange nicht bewiesen ist, dass dieser hohe Verbrauch von uns stammt.

    Als Beweismittel dient der Wasserzähler, was auch sonst. Mit Ihrem Argument könnte jeder kommen.
    Also davon rate ich Ihnen ab.

    Ich möchte Berny nicht wiederholen.

    Die Vermieterin hat den Kalender mit den Abholzeiten selber aus dem Flur entfernt, so das wir gar nicht mehr gucken können wann welcher Müll dran ist.

    Das könnte sich zur Umweltkatastrophe ausweiten und ich würde Ihnen dringend empfehlen sich mit der örtlichen Abfallentsorgung in Verbindung zu setzen.

    Die Kaution ist lediglich eine Sichheitsleistung für den Vermieter. Wer von Ihnen die Kaution letztendlich bezahlt ist für den Vermieter völlig egal. Er kann die Kaution lediglich nur an denjenigen zurückzahlen, welchen er den Empfang bei Übergabe quittiert hat.
    Alles andere ist Ihre interne Sache.

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