Kaution nach Kündigung zu unrecht einbehalten/Verrechnet!!! HILFE!!!

  • Hallo :)

    Anscheinend versucht mein Vermieter mich um Geld zu betrügen, das ihm nicht zusteht. Nach meiner Wohnungskündigung habe ich ein gültiges und von beiden Parteien unterschriebenes Übernahmeprotokoll erhalten. In diesem sind einige kleinere Mängel aufgeführt. Jedoch kam einige Zeit später ein Schreiben, dass die Farbe an all meinen Türen entfernt werden musste und die Türen neu gestrichen werden mussten, weil ich die falsche Farbe (kein Türlack) verwendet habe. Ich bin eben kein ausgebildeter Maler, sonder nur Laie. Es kam also eine Rechnung von 266,56 Euro für einen nachträglichen Schadenersatz. Mir wurde aber aufgetragen die Türen zu streichen und bei der Wohnungsabnahme wurden die Türen auch nicht bemängelt und es steht darüber auch nichts im Übernahmeprotokoll. Ich habe also zurückgeschrieben, dass diese Rechnung für mich gegenstandslos sei, denn das Protokoll ist abschließend und Mängel, die bei der Übernahme nicht protokolliert wurden, können mir im Nachhinein nicht in Rechnung gestellt werden. Nun kam ein weiteres Schreiben, in dem meine Kaution verrechnet wurde, jedoch ohne jeglichen Beleg oder Nachweis und ohne eine Rechnung! Und ganz „zufällig“ war der verrechnete Betrag 266,56 Euro. Ich bekomme nun 1,34 Euro Kaution wieder. Das ist doch nun offensichtlich, dass mein Vermieter mir ganz dreist die Türen mit der Kaution verrechnet hat! Was soll ich jetzt tun? Die Mängel, die im Übernahmeprotokoll aufgeführt sind muss ich doch auch noch bezahlen. Ich lebe zur Zeit auch nur von Elterngeld und Kindergeld, das aber nun einmal für mein Baby und mich gedacht ist und nicht um meinem Nachmieter schöne neue Türen zu bezahlen.
    Können Sie mir weiter helfen?

    Liebe Grüße, Jenny.

  • Hallo Jenny,

    nur bei der Endabnahme/Rückgabe der Mietsache an den VM VERSTECKTE Mängel können noch 6 Monate lang reklamiet werden.
    Die Dir vorgehaltenen "Mängel" dürften dazu nicht gehören.

  • Ich würde den Vermieter nochmals daraufhinweisen und den restlichen Betrag, abzüglich eines angemessenen Teiles zwecks Betriebskostenabrechnung, höflich, aber bestimmt mit Angabe des Betrages und einen Termin einzufordern.
    Schreiben Sie aber möglichst keinen Brief im Bettelstil.
    Sollte das ignoriert werden erwirken Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dieser wird ihm dann schon auf die Sprünge helfen.

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