Warten Sie mal die Betriebskostenabrechnung für 2013 ab und dann sehen Sie weiter. Nornalerweise müsste der Betrag dort ausgewiesen werden. Ist er es nicht, können Sie den Betrag für 2013 gesondert überweisen.
Für 2014 würde ich keine Vorabüberweisung vornehmen. Mir ist bekannt, das die Grundsteuer vierteljährlich an die Stadt zu entrichten ist.
Beiträge von Kolinum
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Auf der sicheren Seite sind Sie nur mit einer Individualvereinbarung mit dem Vermieter. Zu welchen Bedingungen und Konditionen ist Verhandlungssache.
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Meinen Beitrag #2 wurde durch Sie wieder ignoriert. Ich habe keine Lust ihnen weiteres aus der Nase zu ziehen. Tschüß!
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Mein Hinweis auf den Passus in Ihrem Mietvertrag haben Sie ignoriert. Adieu!
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Das ist kein Mietrecht, sondern hat was mit Schadenersatz, wie auch immer, zu tun.
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Jetzt nach Auszug aus der Wohnung vor zwei Monaten haben wir dem Vermieter gesagt dass wir unsere Küche höherwertige drin lassen als Ersatz und haben ihm zusätzlich seine funktionierenden Geräte zurück gegeben.2 Monate nach Ihrem Auszug haben Sie ihm das mitgeteilt. Verstehe ich nicht ganz. Wie wurde denn die Wohnung übergeben?
Wenn ein Defekt vorhanden gewesen wäre hätte das bei der Übergabe vermerkt werden müssen. Sowas ist kein verdeckter Mangel. -
Manche denken, es brauchen hier nur ein paar Brocken hingeworfen werden und die Deppen im Forum werden sich gierig darauf stürzen.
Soll aber vorkommen! -
Mich auch. Wie schrieb ich? Mit Bla-bla wird da nix. Zum angeblichen Urteil schon wieder nichts Genaues zum Nachprüfen.
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Woher soll hier jemand wissen, was in Ihrem Mietvertrag steht. Ist schon lustig!
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Bitte etwas mehr geistige Beweglichkeit...:)Es bleibt aber dabei, das ein Kalenderjahr etwas anderes ist als 12 Monate, obwohl gleichlang.
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Die 41ste. Weitere Folgen werden mit Spannung erwartet.
Hoffentlich ordnen Sie die weiteren Beiträge nicht noch als "Private Nachrichten" ein, sodaß wir hier an den intelektuellen Gesülze nicht mehr teilhaben können. -
Er schreibt doch:
Und dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist.Abgerechnet wurde es aber nach Ihrer Version (Juni bis Mai)
Für mich ist aber maßgeblich was im Mietvertrag steht, wie er schrieb.
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hab mit nem anwalt telefoniert und der meint es ist nicht rechtens ist! eine Abrechnung muss immer für 12 Monate erfolgen wohnt man keine 12 Monate drin anteilig!
Dazu hätten Sie keinen Anwalt gebraucht.
ZitatUnd dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist.
Also Januar bis Dezember.
Also nochmal:
Der Abrechnungszeitraum ist bei Ihnen das Kalenderjahr( Jan.-Dez.)
Da Sie im Oktober eingezogen sind, durften Ihnen nur diese 3 Monate berechnet werden (was denn auch sonst?).
Das dieses energieintensive Monate sind und Sie aufgrund der fehlenden Sommermonate nichts "ansparen" konnten, ist diese Nachzahlung erklärbarDie weiteren Monate laufen dann ab Januar des neuen Abrechnungszeitraumes.
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Ihnen kann bei disen Zuständen nur ein Auszug empfohlen werden.
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Ich hätte gerne gewusst warum der Dachboden nicht vorher schon in den Gesamtkosten mit drin war?
Jetzt glauben Sie doch nicht etwa, das das hier wildfremde Leute wissen. Ich habe da Zweifel.
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Der Vermieter soll Ihnen anhand der gesetzlichen Grundlage diese Maßnahme begründen.
Ein Mietvertrag kann nur von beiden Vertragspartnern gemeinsam aufgelöst werde. Grundschulwissen!
Sie dürfen der Antwort des Vermieters mit Spannung entgegensehen. -
Wer eine Dreckbude anmietet und sich nicht schriftlich die Mängel bestätigen lässt und anschließen um Hilfe ruft.
Hier ist Hilfe zwecklos!
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