Hallo erstmal....
Eine Frage zu Instandhaltung der Wohnung.
Ich habe mir vor 2 wochen eine Wohnung angeschaut optisch jetzt nicht der bringer.
Aber:
Nachdem der Vormieter bei einer nacht und nebel aktion abgehauen zu sein scheint könnt Ihr euch vorstellen wie die wohnung ausschaut.
Hab den mietvertrag Unterschrieben nach mündlicher absprache des verwahlters das die wohnung komplett renoviert und gereinig wird.
Jetzt wurde nur gestrichen und der rest der wohnung ist in einem nicht bewohnbarem zustand.
Was sich wie volgt auflistet: Die fenster sind mit dreck aller art und beschädigungen versehen so das die fenster nichtmal ohne gewalt aufgehen.
Das bad ist in einem zustand den ich eigentlich garnicht niederschreiben will aber dennoch
die wc schüssel ist voll mit urin und stuhl (in und aussen) die wände rund ums wc auch.... sämtliche silikon dichtungen sind poröss oder teilweise nicht vorhanden.
Hab versucht es zu reinigen aber der gestank ist nicht auszuhalten bzw ist das bad ohne Chlor oder 100% alkohol nicht zu reinigen.
Hab den Verwalter darauf angesprochen.
Was er sagte ist das er die (klo) schüssel erneuern wolle für den rest sei ich zuständig.
Soviel zu erklärung nun meine frage. ist dies alles rechtens oder muss der verwalter/vermieter dies berreinigen?
Und Nein bin noch nicht eingezogen weil die Wohnung unbewohnbar ist im jetztigem Zustand
Schonmal danke im vorraus
Mfg Drunkemelk