Ohne Instandhaltung nicht bewohnbar....

  • Hallo erstmal....


    Eine Frage zu Instandhaltung der Wohnung.

    Ich habe mir vor 2 wochen eine Wohnung angeschaut optisch jetzt nicht der bringer.

    Aber:

    Nachdem der Vormieter bei einer nacht und nebel aktion abgehauen zu sein scheint könnt Ihr euch vorstellen wie die wohnung ausschaut.

    Hab den mietvertrag Unterschrieben nach mündlicher absprache des verwahlters das die wohnung komplett renoviert und gereinig wird.

    Jetzt wurde nur gestrichen und der rest der wohnung ist in einem nicht bewohnbarem zustand.

    Was sich wie volgt auflistet: Die fenster sind mit dreck aller art und beschädigungen versehen so das die fenster nichtmal ohne gewalt aufgehen.

    Das bad ist in einem zustand den ich eigentlich garnicht niederschreiben will aber dennoch

    die wc schüssel ist voll mit urin und stuhl (in und aussen) die wände rund ums wc auch.... sämtliche silikon dichtungen sind poröss oder teilweise nicht vorhanden.

    Hab versucht es zu reinigen aber der gestank ist nicht auszuhalten bzw ist das bad ohne Chlor oder 100% alkohol nicht zu reinigen.

    Hab den Verwalter darauf angesprochen.

    Was er sagte ist das er die (klo) schüssel erneuern wolle für den rest sei ich zuständig.


    Soviel zu erklärung nun meine frage. ist dies alles rechtens oder muss der verwalter/vermieter dies berreinigen?

    Und Nein bin noch nicht eingezogen weil die Wohnung unbewohnbar ist im jetztigem Zustand


    Schonmal danke im vorraus


    Mfg Drunkemelk

  • [QUOTE=Drunkemelk:

    "ist dies alles rechtens oder muss der verwalter/vermieter dies berreinigen?"
    - Scheint mir so rechtens zu sein, denn Du hast ja unterschrieben...

    "Nein bin noch nicht eingezogen weil die Wohnung unbewohnbar ist im jetztigem Zustand"
    - Brauchst auch nicht einzuziehen, jedoch haste die volle Miete ab Beginn zu zahlen.

  • [...] mündlicher absprache des verwahlters das die wohnung komplett renoviert und gereinig wird.


    Wenn Du dafür Zeugen hast, kannst Du die mündliche Absprache vielleicht verwerten.

    [...] der rest der wohnung ist in einem nicht bewohnbarem zustand.


    Nicht bewohnbar oder "nur" schmutzig?

    Die fenster sind mit dreck aller art und beschädigungen versehen so das die fenster nichtmal ohne gewalt aufgehen.


    Wenn die nicht richtig funktionieren (aufgehen) ist das ein Mangel, der m.E. vom Vermieter beseitigt werden muss. Ich würde es ihm schriftlich melden. Siehe ggf. auch bei Herrn Guugel nach dem Stichwort "Mietminderung".
    Wenn Du das (und andere Mängel) sofort meldest, kommt wenigstens später keiner auf Idee, zu behaupten, dass Du das alles hast verrotten lassen.

    Was er sagte ist das er die (klo) schüssel erneuern wolle für den rest sei ich zuständig.


    Was der Verwalter sagt, ist nicht unbedingt ausschlaggebend. Der Vermieter hat mit Dir den Vertrag geschlossen und ihn solltest Du "greifen", um die Angelegenheiten zu klären.

    ist dies alles rechtens oder muss der verwalter/vermieter dies berreinigen?


    Kann Dir egal sein, wer das bereinigt. Der Vermieter ist Dein Vertragspartner.

    Es ist mir ein Rätsel, wie man eine solche Bude so anmieten kann (verdreckt, vollgeschissen (sorry), kaputte Fenster, etc.).

    Und Nein bin noch nicht eingezogen weil die Wohnung unbewohnbar ist im jetztigem Zustand


    Wenn der Zustand "Unbewohnbar" irgendwo definiert ist und ein solcher Zustand Dich möglicherweise davor schützt, den Mietvertrag einhalten zu müssen, so kenne ich das passende Gesetz dazu leider nicht. Alternativ gibt es vielleicht ein Gesetz, dass Dich zwar vielleicht nicht von der Erfüllung des Mietvertrags befreit, aber wenigsten den Vermieter zwingen kann, den Zustand von "Unbewohnbar" auf "Bewohnbar" zu ändern.

    Das sind Deine Ansatzpunkte, denke ich. Wenn es allerdings nur ums Putzen geht, wäre "unbewohnbar" wahrscheinlich etwas weit hergeholt ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!