Diese Forderungen sind zivilrechtlicher Natur und Sie sollten sich an ein dementsprechendes Forum wenden.
Beiträge von Kolinum
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Das denken überlassen Sie den Pferden(Adenauer)!
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In Ihrem gemieteten Haus und Garten und auch in Ihrem Bett können Sie pflanzen, was Sie wollen.
Der Vermieter darf Ihre gemieteten Objekte nicht ohne Ihre Erlaubnis betreten. -
Nein, ist steuerfrei!
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Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung in diesem Fall durch Sie vorgenommen wird, entscheiden Sie allein.
Im Internet finden Sie dazu hunderte von Urteilen. -
Ich muß meine Vorschreiber nicht wiederholen!
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Für eine Veräußerung der Immobilie müssen die Mieter nicht informiert werden. Warum auch. Durch eine Veräußerung wird das Mietverhältnis nicht tangiert.
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Mir ist davon nichts bekannt. Selbst wenn es im Mietvertrag steht, würde ich das ignorieren.
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1. Es dürfte nach einem Jahr bei einem Neugerät noch die Garantie greifen.
2. Wenn Sie Mitbenutzung vereinbart haben, gehört das nicht zum Mietrecht, sondern ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Hier kommt es also auf den Inhalt der Vereinbarung an, welche nur Sie kennen.
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Benutzen Sie ein anderes Forum. Hierbei geht es um zivilrechtliche Schuldverhältnisse und nicht um Mietrecht.
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Versuchen Sie runterzuhandeln. Anwalt ist Unsinn, kostet auch. Ausgang ungewiss.
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kann mein Vermieter mir den Durchgang verweigern und für den Auszug einen Termin und eine Uhrzeit vorschreibenDas Mietrecht hat darauf keine Antwort. Sowas vereinbart man. Hier wird es niemand für Sie tun.
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Da es sich hier um kein Mietrecht handelt, auch keine Antwort meinerseits um Beschimpfungen von vornherein aus dem Weg zu gehen.
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Dann tun Sie das!
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Also das versteh ich jetzt nicht, soviel ich weiss ,geht der Mietvertrag auf die erben über ,und der Vermieter oder der Mieter können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.Die Kündigung muss schriftlich sein. ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte.
dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
"ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte. "
Einen Mietvertrag übernimmt man nicht mit einem mündlichen Hinweis.
Wenn Ihnen die Formulierung im Gesetzestext etwas unverständlich erscheint, bemühen Sie einen niedergelassenen Juristen.
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also bei uns steht im Mietvertrag, daß wir das Heizöl bei Lieferung zahlen müssen.Dann ist das so in Ordnung.
ZitatDaß er aber tanken kann, soviel er will und wir das zahlen müssen, das sieht man dann, wenns soweit ist.
Genau das lässt sich im voraus nicht bestimmen. Der Preis hängt von einigen Faktoren ab, welche nicht vorausschaubar sind.
Ölpreis, Menge, Verbrauch.Das entbindet den Vermieter nicht von einer jährlichen Abrechnung laut Heizkostenverordnung.
Ihre einmalige Zahlung verstehen Sie als Abschlagzahlung. In der Regel ist es meine monatliche und somit in der Höhe überschau- und planbar. -
Sie haben innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis des Todesfalles dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrages erklären müssen.
Aber nich Bla-bla, sondern rechtssicher schriftlich.
Tun Sie das nicht kann der Vermieter die Wohnung kündigen. -
Also wenn der ganze Doseneinsatz fehlt, sollten Sie schon einen Bekannten finden, welcher ihnen das macht. Wenn Sie da keine Traute haben, lieber Finger weg.
Bei der Satellitendose können Sie aber auch selbst ran. Da es sich hierbei um Schwachstrom handelt brauchen Sie sich nicht zu fürchten, das Sie sich in der anderen Zimmerecke wiederfinden.
Im Internet gibt da viele Anleitungen. Ein wenig in Bildung müssen Sie schon investieren. Ds zahlt sich aus! -
Eine Übernahme der Kosten durch den Mieter für eine komplette Brennstofflieferung ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Das wäre im kaufmännischen Sinne eine Vorauskasse.
Eine solche kann nur vereinbart werden, wobei Höhe und Termin zu bestimmen wären. In den hier geschilderten Fall ist weder das Eine noch das Andere der Fall.
Desweiteren, wie schon angedeutet, können Umstände eintreten, z.B. Kündigung, welche eine Zwischenablesung des Verbrauchsanteiles erforderlich machen. Von Insolvenz des Vermieters will ich garnicht reden.Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, würde ich eine solche Einmahlzahlung verweigern.
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Erstens fehlt mir seit Einzug der Wasseranschluss in meiner Küche (seit 15.12.).
Das haben Sie bei Abschluß des Mietvertrages so akzeptiert und können im Nachhinein keine Ansprüche stellen. Ein Wasseranschluß in der Küche ist zwar heute üblich, ist aber nicht vorgeschrieben. Lediglich eine Möglichkeit der Entnahme von Wasser ist zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortlichkeit ist damit gegenstandlos.ZitatDesweiteren erkennen sie meine Kündigung nicht an, wei ich mir vor Monaten mal 25 € bei denen geliehen habund sie noch nicht zurückgegeben habe.
Wie schon gesagt, eine Kündigung bedarf keiner Anerkennung, aber nur wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ordnen Sie Ihre Gedanken. Sie haben schon gekündigt und fragen nun ob man fristlos kündigen kann.ZitatKann ich die Wohnung fristlos kündigen? (weil kein Wasser etc)
Eine fristlose Kündigung ist nicht gerechtfertigt.ZitatDürfen die das alles??
Nein, dürfen Sie nicht. Sie können Anzeige wegen Hausfriedenbruch stellen, Wasser und Strom durch gerichtliche Verfügung wiederherstellen lassen.ZitatWas kann ich tun?
Ordentlich kündigen!
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