Vermieter verweigert Durchgang durch das Treppenhaus für Auszug

  • Hallo und guten Tag,
    ich habe meine Mietwohnung im ersten OG eines Zweifamilienhauses gekündigt. Es gibt einen separaten Eingang der allerdings über eine Wendeltreppe und einen Balkon in die Wohnung führt, die Wendeltreppe ist nur 71,5 cm breit. Ferner gibt es in der Mitte des Hauses ein Treppenhaus welches quasi durch den Wohnungsflur meiner Vermieter führt. Im Mietvertrag wurde mir zugesichert, dass ich nach Absprache sperrige Gegenstände durch das Treppenhaus transportieren darf. Jetzt wo ich ausziehen will, verweigert mir mein Vermieter den Durchgang obwohl ich auf diesem Wege auch eingezogen bin. Inzwischen wurde sogar eine Glastrennwand mit Schiebetüren errichtet. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass ich mit meinen Möbeln auf diesem Weg aus meiner Wohnung wieder heraus muss. Erst im Nachhinein habe ich erfahren, dass das mittlere Treppenhaus eigentlich den 1. Rettungsweg darstellt und weder durch Gegenstände versperrt werden darf, noch durch nachträgliche Einbauten verengt werden. Die Wendeltreppe ist lediglich der 2. Rettungsweg und eigentlich als Zugang gar nicht geeignet. Daher gehe ich davon aus, dass bei der Baugenehmigung vom Ein- in ein Zweifamilienhaus das Baurecht sehr großzügig ausgelegt wurde.
    Meine Frage ist: kann mein Vermieter mir den Durchgang verweigern und für den Auszug einen Termin und eine Uhrzeit vorschreiben?
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    antjetantje


  • kann mein Vermieter mir den Durchgang verweigern und für den Auszug einen Termin und eine Uhrzeit vorschreiben

    Das Mietrecht hat darauf keine Antwort. Sowas vereinbart man. Hier wird es niemand für Sie tun.

  • Meine Frage ist: kann mein Vermieter mir den Durchgang verweigern und für den Auszug einen Termin und eine Uhrzeit vorschreiben?


    Was denn jetzt - gänzlich verweigern oder Termin vorschreiben?

    Falls letzteres:
    Ein Termindiktat wäre keine Terminabsprache. Aber wenn der Vermieter es im Zuge dieser mietvertraglich vereinbarten Absprache nicht anders einrichten kann, wirst Du möglicherweise mit dem Termin des Vermieters leben müssen, solange der Vermieter seine Mitwirkungspflicht nicht verletzt.

  • Was denn jetzt - gänzlich verweigern oder Termin vorschreiben?

    Falls letzteres:
    Ein Termindiktat wäre keine Terminabsprache. Aber wenn der Vermieter es im Zuge dieser mietvertraglich vereinbarten Absprache nicht anders einrichten kann, wirst Du möglicherweise mit dem Termin des Vermieters leben müssen, solange der Vermieter seine Mitwirkungspflicht nicht verletzt.

    Soweit Sie durch die Räumlichkeiten des Vermieters müssen bezügl.Auszug, ist es nicht mehr als recht und billig, daß Ihnen der Vermieter einen Termin dafür vorgibt. Wie wäre es ohne Termin? Sie stehen dann - jeden Tag ein wenig -
    vor seiner Tür und bitten durchgehen zu dürfen. Was, wenn der Vermieter nicht da wäre. Überlegen sie doch.
    Banane

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