Der Vermieter wird nach meinem Auszug nicht umbauen, aber was heißt denn "Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet" ? habe ich meiner Kenntniss nach nie getan.
Sie haben den Mietvertrag also nicht unterschrieben und hatten natürlich keine Kenntnis von dieser Klausel. Oder meinen Sie etwa eine extra Verpflichtung? Seltsam!
ZitatDie üblichen Fristen für Wohnräume betragen ja 5 Jahre, die ich hier nicht gewohnt habe. Muss ich dann überhaupt was machen? Löcher zu, drüber streichen, ganze Wand streichen oder gar nichts?
Dir "üblichen Fristen" besagen garnichts. Man kann schon in einen halben Jahr eine Wohnung zum Müllhaufen erniedrigen. Andere halten das auch gut und gern 10 Jahre aus.
Helfen kann ich beim Renovieren, sofern Bedarf besteht, nicht. Auch andere Teilnehmer nicht. Ich wollte nur etwas in Ihren Gedanken zurechtrücken.