Dann müsste aber eine Anhebung der Kaltmiete erfolgen. Aber eine extra Gebühr wäre eher unüblich.
Beiträge von Kolinum
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Das habe ich getan und werde darauf verwiesen das der Vermieter keinerlei einsicht in die Kalkulationen vom Betreiber der Sat Anlage hat.
Mit der Kalkulation des Anlagenbetreibers hat das nichts zu tun. Für Sie ist die Rechnung des Betreibers an den Vermieter maßgebend.
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Eine Nutzungsgebühr ist eigentlich unsinnig. Für die Nutzung zahlen Sie Betriebskosten. Beides geht nicht.
Auszug aus der BKV:
7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; -
Aus meiner Sicht liegt hier kein mietrechtliches Problem vor, sondern ein zivilrechtliches. Da geht es um gegenseitige Schuldzuweisungen und ist nicht zu beurteilen. Notfalls zum Anwalt.
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Vergewaltigen Sie den Rechtsstaat und reichen Klage ein. Auch einer Mücke sollte man den Weg zum Elefanten nicht verwehren.
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Leider kommt es hier immer wieder vor, das Mieter froh sind eine Wohnung zu finden; sie nehmen dann auch leichtfertig Bruchbuden in Kauf.
Aus Ihrer Schilderung glaube ich zwei selbstverschuldete Fehler endeckt zu haben.
1. 80 Jahre alte Fenster sollte man aber von neuen und modernen schon unterscheiden können. Glauben Sie nie Versprechungen! Über diesen Winter hilft da nur eine Abdichtung aus dem Baumarkt.
2. Die Heizung einer Wohnung mit einem Nachtspeicherofen ist das Sinnloseste was mir je untergekommen ist. Für den Vermieter sicher die billigste Investition, das zahlt dann der Mieter obendrauf.
Die Aufheizung erfolgt des nachts und ist am Morgen beendet. Von diesem Moment an gibt der Ofen Wärme ab und zwar tagsüber, wenn in der Regel der Bewohner abwesend ist. Wenn er dann abends heimkommt, ist der Ofen nur noch lau.Im Büro ist sowas schon angebracht, da man hier bei Arbeitsbeginn sofort einen warmen Raum hat.
Wie ich aus ihrer Schilderung entnehme, werden Sie in den ersten kalten Monaten wieder ausziehen -
Die Antwort Ihres Vermieters erscheint mir völlig korrekt. Sie haben der Anmietung eines möbilierten Zimmers zugestimmt und müssen sich auch danach richten. Ohne Zustimmung des Vermieters können Sie darin keine Änderungen vornehmen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
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Hoffentlich ziehen Sie sich nicht den Unmut von Dachdeckerin zu. Schließlich soll diesen Hilfesuchenden dabei geholfen werden.
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Hier finden Sie Gründe, welche eine fristlose Kündigung erlauben:
§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
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Somit null Chancen etwas dagegen zu erreichen.
Richtig. Sie als Mieter müssen Besuche bei anderen Mietern einfach hinnehmen. Ihnen bleibt nur eine Beschwerde beim Vermieter bzw. eine Anzeige bei der Polizei(Ordnungswidrigkeit, sofern denn eine vorliegt). Sie stehen in keinem Vertragsverhälnis zum anderen Mieter.
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Noch ein Tipp: Lesen Sie zum Monatsende die Zählerstände ab und vergleichen Sie diese fortlaufend. So gewinnen Sie einen Überblick über die monatlichen Verbräuche.
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Aus meiner Sicht geht rechtlich garnichts. Der Vermieter bestimmt allein, wem er seine Wohnung vermietet. Ein Rauchen im Treppenhaus und in den Gemeinschaftsräumen kann die Hausordnung schon untersagen. In seiner Wohnung allerdings darf der Mieter das.
Da Sie aber an Überempfindlichkeit leiden, kann nur eine ärztliche oder andere Lösung gefunden werden.
Die Freiheit anderer Mitmenschen kann durch die Überempfindlichkeit einzelner Personen nicht gestört werden. Ihnen würde letzten Endes nur ein Umzug in eine andere Wohnung bleiben mit der Ungewißheit eines neuen Nachbars als Raucher. -
In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Küche damals beim Einzug vom Vormieter übernommen habe. Das wusste ich gar nicht, dachte, es wäre die Küche des Vermieters; habe nämlich nichts bezahlt. Als ich meinen jetzigen Vermieter darauf ansprach sagte er, die Wohnung könne mit Küche aber besser wieder vermietet werden und ob ich denn damals etwas bezahlt hätte. Dann hätte er mir den Abstand bezahlt. Kann er jetzt darauf bestehen, dass die Küche bleibt?? Ich dachte, wenn ich sie vom Vormieter übernommen habe, egal ob kostenfrei oder nicht, gehört sie mir?Die Küche gehört Ihnen!
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Wenn Sie von Ihrem bisherigen Vermieter die Mitteilung über einen Vermieterwechsel erhalten, ist das rechtlich korrekt.
Ob Ihnen der neue Vermieter suspekt ist oder nicht ist Ihr Problem. -
Kein Mietrecht!
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Wenn es 3 Jahre kein Verbot gab und plötzlich ohne Angaben von Gründen eines, so ist mit hoher Wahrscheinlichkeien ein freundlicher Nachbar am Werk gewesen. Wenn das die Ursache wäre, hätte die HV Ihre Meinung dazu hören müssen.
Fordern Sie deshalb eine Begründung. So schnell kündigt man nicht. -
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Die Hausverwaltung sollte ihr Verbot schon begründen. Mit Mietrecht hat das nichts zu tun.
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Es sind aber unstrittig 2 Gewerke, auch wenn von einer Firma ausgeführt. Und jedes Gewerk kann einzeln abgerechnet werden. Wobei der Glasschaden eventuell über eine Versicherung abgerechnet werden könnte (falls z.B. in der Gebäudeversicherung oder Privathaftpflicht enthalten)
Ich glaube, es sind Drei. Die An- und Abfahrt ist auch noch dabei.
Ich habe etwas Bauchweh.
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Das ist reine Ermessens- und Verhandlungssache
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