Beiträge von Kolinum

    Die Beratung hier wird auch nicht toller werden.
    Sie können nicht einfach wieder einziehen und keine Miete zahlen. Ab den Tag, an dem Sie die Wohnung wieder in Beschlag nehmen ist die volle Miete nebst Nebenkosten zu entrichten.

    Zu Ihrer Frage konkret: Muss er mir für denn Einzug nicht irgendwelche Übergangsfristen geben, wo ich mietfrei einziehen kann???

    Nein!


    Ich werde den Vermieter dann schreiben, dass ich die Hälfte zahlen werde. Kann ich auf irgendein Paragraph verweisen? Reicht ein normaler Brief oder lieber ein Einwurf-Einschreiben?

    Halt, Moment mal!

    Wenn Sie und Ihr Vater den Vertrag beide unterschrieben haben haftet jeder von Euch gesamtgesellschaftlich.
    Das heißt: Der Gläubiger(hier Vermieter) kann sich das Geld dort holen wo er möchte.

    Sie können ihm aber trotzdem einen Brief schreiben. Eine halbe Zahlung würde ich nicht machen und auch als Vermieter nicht annehmen.
    Der nächste Ärger wäre vorprogrammiert.

    § 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

    (1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
    (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

    § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Begreifen Sie das nun endlich mal oder muß ich erst mit dem Knüppel vorbeikommen.

    Kann eigentlich im Mietvertrag nicht direkt zum Pauschalpreis vereinbart werden. Die Kosten für den Betrieb der WLAN-Anlage gehören zu den Betriebskosten und sind in der Abrechnung nachzuweisen

    Betriebskostenverordnung § 2 Absatz 15:
    die Kosten
    a)des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

    oder

    b)des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;

    Die Abgabe einer Bewerbung sowie die daraufhin folgende Einladung rechtfertigt nicht einen Vorvertrag. Ich hatte bezüglich schon darauf hingewiesen.

    Man stelle sich vor: Sie bewerben sich um eine Arbeitsstelle und werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen und schon allein damit wäre der Arbeitsvertrag zustande gekommen. Lustig, lustig! Ich würde diesen Vermieter einfach ignorieren.
    Was glaubt ER, wer ER ist.

    Versprochenes ist nur Wind und ist nicht fassbar.
    Mietminderung geht nicht. Von was Sie "ausgehen" interessiert hier außer Ihnen niemand.
    Auch ich gehe davon aus endlich beim Lottospiel mal einen ordentlichen Gewinn zu machen und habe noch keine Gebührenminderung beantragt. Ich hoffe, Sie haben verstanden.

    Sicher können Sie die Miete ab den Beginn der Baumaßnahme mindern. Achten Sie darauf, das der Strom für den Trockner vom Vermieter kommt oder ein Zwischenzähler vorhanden ist.
    Die Versicherung des Vermieters geht Ihnen nichts an. Sie stehen in keiner Geschäftsbeziehung zu diesem Unternehmen. Die Regelung ist allein Sache des Vermieters.
    Was für Verträge? Teilen Sie dem Vermieter einfach die Mietminderung mit und basta.

    Wenn Ihr Mietobjekt ordnungsgemäß ohne Beanstandungen übergeben wurde, gilt das. Mit Schönheitsreparaturen hat das nichts zu tun.
    Verdeckte Mängel können allerdings geltend gemacht werden. Diese sind bei Einbehaltung der Kaution aber schon zu benennen.
    Einfach so, geht nicht.

    Übrigens, das mit den Schönheitsreparaturen sollte man nicht so genau nehmen. Wenn die Wohnung in 10 Jahren durch sorgsamen Umgang noch in Ordnung ist, kann mir die Klausel den Buckel runterrutschen. Wesentlich ist nur, das beim Auszug dann eine ordnungsgemäß renovierte Wohnung ohne Beanstandungen übergeben wird.

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