Hallö,
Eine Frage an die Gemeinde,
wenn vertraglich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten festgehalten wurde, der Mieter schon 11 Jahre dort wohnt, muss er die 2 Monate dann nur einhalten wenn er kündigt, anderenfalls sind es ja bekanntlich 9 Monate, des Vermieterseite.
Bitte um Antwort:p
Vertraglich geregelte Kündigungsfrist
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FrancoEBZ -
13. August 2014 um 10:00 -
Erledigt
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