......und einfach so?
Beiträge von Kolinum
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Was sagen denn die Terroristen dazu? Was Sie sich alles bieten lassen müssen, konnte ich leider nicht recherchieren. Ich denke aber, eine gehörige Menge schon.
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Betrienskostenverordnung §2, Punkt 4.
die Kosten
a)des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
................Die Kosten müssen Sie leider tragen, genauso wie die Verteuerung des Gaskosten. Das sind nun mal Betriebskosten und diese können variabel sein.
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In dem Abschnitt, wo auf die Betriebskosten hingewiesen wird, wurde nicht angekreuzt, ob die Kosten enthalten sind oder nicht.
Da muß nichts extra angekreuzt werden. Die Verordnung zählt die Möglichkeiten auf, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Wenn der Vermieter das nicht tut, ist das allein sein Bier.
Wie Sie sehen, ist da keine Position angekreuzt, wieso soll das gerade bei den Versicherungen geschehen.
Die angegebenen Werte sind lediglich Vorauszahlungen.Sie sollten sich freuen in den vergangenen Jahren zuwenig bezahlt zu haben. Wenn in Ihrem Kopf das was von Gewohnheitsrecht rumgeistert, sollten Sie das lieber gestern als heute vergessen.
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Der Stellplatz kann nur mit der Wohnung gemeinsam gekündigt werden. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen.
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Mangels Gegendarstellung von mir keine Stellungnahme. Widersprechen Sie der Hausverwaltung, wenn Sie glauben unschuldig zu sein.
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Also es kommt darauf an, was in Ihrem Mietvertrag zu den Nebenkosten geschrieben steht.
Wird auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen, so ist das in Ordnung und Sie können sich trotzdem freuen. -
Der Mieter hat bis 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Nebenkostenabrechnung Zahlung an den Vermieter leisten. Ansonsten kommt er in Verzug (§ 286 III BGB).
Die Mahnung war also korrekt. Es liegt nicht am Wohlwollen des Mieters, wann er die Zahlung vornehmen will.
Das mit der Kündigung ist natürlich Quatsch.Ich rate Ihnen aber trotzdem die Zahlung unverzüglich vorzunehmen.
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Bei elektronischen Zählern sind mir Striche fremd.
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Sie sitzen hier im falschen Zug. Hier geht es um Mietrecht und nicht um Fehlersuche Ihrer Wasserleitung.
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Die fristlose Kündigung spreche ich wegen der von Ihnen ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung aus. So haben Sie
• trotz des Verbotes Drogen in Ihren angemietetem Zimmer konsumiert und damit die Gesundheit meinerseits und die der Katzen gefährdet.Ei, der Daus. Selbst, wenn er seine Kacke ist, können Sie ihm das nicht verbieten. Drogenkonsum ist nicht ansteckend weder für Sie geschweige denn auf Katzen.
Ich würde mich an Ihrer Stelle jetzt klammheimlich in eine Ecke verkriechen.
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Die Gesamtkosten sind in etwa gleichgeblieben. Die Verbrauchskosten verteilen sich einmal auf ca. 721 Striche und dann auf 543 Striche.
Damit kostet 1 Strich im 2. Fall mehr als im ersten Fall.
Das liegt nicht an den Verteilern, sondern da hat jemand weniger geheizt. -
Und nun habe ich rausgefunden, dass er Drogen konsumiert und habe ihm bereits eine Abmahnung erteilt. Er hat diese aber ignoriert und weitergemacht.Mit dieser Abmahnung hätte ich mir auch nur den "Allerwertesten" geputzt.
ZitatZum Untermietsvertrag: Dieser ist für drei Moante befristet und das Zimmer, dass ich untervermiete ist teilmöbliert.
Ob die Befristung rechtskonform ist steht auch noch auf einem anderen Blatt.
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Joh, wenn Sie meinen.
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Weil die Miete ja eigentlich außerhalb des Staffelvertrages( für den Zeitraum danach) vereinbart wurde
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0,50€/m² heißt ganz schlicht und einfach so wie es geschrieben steht. Von einer Erhöhung des m²-Preises kann ich nichts erkennnen.
Das ganze ist einfach nur Murks. Gemeint ist das richtig und die Miete ab 2014 werte ich auch als Zahlendreher.
Endet das ganze vor Gericht, stehen die Karten für den Vermieter garnicht schlecht.Neuer Aspekt:
Nach Ablauf des Staffelvertrages kann die letzte Miete so bleiben oder auch erhöht werde. Sind aber bei der nachfolgenden Mieterhöhung nicht auch die allgemeinen Kriterien des § 557 ff. zu befolgen?
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da der Threadersteller anscheinend keine Lust hat, beide Abrechnungen (oder zumindest die neuere) einzuscannen.
Allein darauf bezog sich meine Antwort. Wenn der Fragesteller, und schließlich ist er, welcher ein Problem hat, ein gewisses Desinteresse erscheinen läßt, sollte man eigentlich die Sache abhaken.
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Habe ich schon gestern festgestellt! Ohne den Vergleich der Abrechnungen ist alles bloß Palaver!
Um eine halbwegs richtige Antwort zu geben müssen Fakten vorliegen. Individuelle Rechenkünste gehören auf den Müll.
Da hilft kein rumschwadronieren.
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