Beiträge von Kolinum

    Trotzdem hat der neue Mieter den Platz mit dem Fahrzeug darauf übernommen. Wenn er das so akzeptiert hat ist der Vermieter raus.
    Damit ist das Problem wieder dort, wo es eigentlich nicht sein sollte. Da ist Handeln gefragt oder Sie warten bis zum Sankt Nimmerleinstag um den Besitzer ausfindig zu machen.

    Nachher ist etwas kaputt gegangen, ..... Am besten gar nicht anfassen.
    Gilt auch für verletzte Personen am Straßenrand!

    Zitat

    Heizung steht auf 3.5 bis 4 und wir haben eine Temperatur von 22.5 -23 Grad.


    Das ist schon ziemlich warm.

    Zitat


    Gelüftet wird morgens mittags und abends. Leider ist die luftfeuchtigkeit immer minimal über 50.


    Das ist normal. Man sagt 40 bis 60 kann es schon sein.

    Zitat

    Im Kinderzimmer an der Außenwand Richtung Nord West bei 70 %.


    Da könnte schon mehr gelüftet werden.

    Zitat


    Er findet es zu kalt in der Wohnung und wir sollen alle Türen von jedem Zimmer komplett aufhaben und noch mehr heizen. Die luftfeuchtigkeit will er in allen Räumen bei 40 haben.


    Für mich ein Spinner

    Wenn ich Ihnen meine Werte sage, glauben Sie das sowieso nicht. Ca. Werte

    Wohnzimmer 20° bei 50 bis 60 % rel. Luftfeuchte.
    Schlafzimmer mit 2 Außenwänden wird grundsätzlich nie beheizt! Bei starken Minusgraden auf Stufe 1.

    Bad wird sporadisch bei Bedarf geheizt und nachher großes Fenster ganz auf ca, 30 Minuten. Anschließen in Kippstellung belassen.

    Ergebnis: alle Räume schimmelfrei.

    mit Sicherungen waren die Sicherheitsschlösser gemeint

    Ist den ein Untermietverhältnis ohne Kenntnis des Eigentümers gültig?

    Dachte ich mir. Ob der Eigentümer von dem Untermietverhältnis Kenntnis hatte ist für Sie ohne Belang.

    Noch was:
    Unser untervermieter hat die Miete monatlich Bar bekommen ( Ein Anzeichen dass er es nicht versteuert).
    Da sollten Sie aber vorsichtig sein. Es besteht keine Pflicht die Miete bargeldlos zu entrichten.

    Ich nehme an, es handelt sich um die Tür- und Fensterverschlüsse.
    Wenn Sie diese vom Vormieter abgekauft haben, wäre es Ihr Eigentum und könnten diese ausbauen und mitnehmen.
    Lach, Sie müssten aber die Originalschlösser wieder einbauen. Geschieht das nicht müssen die Schlösser verbleiben.
    Das weitere von anitari.

    Eine sehr allgemein gehaltenes Statement. Aber treffend!
    Wer schon lange hier im Forum tätig ist, weiß um die "Hilfsbedürftigkeit" mancher TE. Manches stinkt da schon durch die Leitung.
    Wenn Sie dann, wie gerade geschehen, Kritik an den Beiträgen nehmen, können Sie von Glück reden, das da nicht so eine Emanze hereingeschneit kommt und Ihnen wegen der klaren Worte die Leviten ließt.
    So nach verpönter Gutmenschenart.


    Bin ich verpflichtet in dieser Angelegenheit irgendwelche Aktivitäten zu starten oder ist es der Job des Vermieters dafür zu sorgen, dass das Motorrad wegkommt?

    Was soll den das Geschreibsel hier. Glauben Sie tatsächlich, das Ihnen hier im Forum das Motorrad wegschiebt.
    Es wird langsam Zeit, dass Sie mal im Leben ankommen.
    Alternativ könnten Sie auch einen Abschleppdienst bestellen. Sie müssten dann aber vorher ein Schild anbringen mit den üblichen Text aufstellen. Wegen des deutsche Rechtsstaates!

    Sie brauchen keine Bilder hochladen. Es wird Sie nicht weiter bringen.
    Das Thema Schimmel hat den längsten Bart der Welt und es ist müßig darüber noch ein Wort zu verlieren.
    Wenn es Sie doch erfreuen sollte, klicken Sie unter Schimmelbildung bei Wikipedia, etc. und Sie haben Lesestoff bis über Weihnachten

    Der Auftraggeber muß zahlen. Wenn Sie sich über Schimmel in der Wohnung beklagen, heißt das nicht das der Vermieter einen Gutachter engagieren soll.
    Ich würde nicht zahlen. Da könnte jeder kommen. Schließlich bedarf es auch keinen Gutachter um Schimmel zu sehen.
    Da hat wohl Ihr Vemieter mit Kanonen auf Spatzen geschossen, in der Hoffnung, das Sie zahlen.


    Nach einem Jahr Mietzeit kam jetzt die Abrechnung zu Heizung- und Warmwasser, das das ganze Jahr nicht gezahlt wurde, da der Mietvertrag auch die Passagen enthält:
    ................
    Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass der Mieter über folgende Leistungen direkt Verträge mit Versorgungsunternehmen oder anderen Dienstleistern schließen wird."
    Hier wurde nur der Stromversorger (logisch) eingetragen, Heizung- oder Warmwasser aber nicht erwähnt. Hier wäre doch aber auch ein direkter Vertrag von Nöten gewesen, oder?


    Warum? Wenn der Stromversorger eingetragen ist muß nicht automatisch auch der Heizungsversorger benannt werden.

    Zitat

    Im folgenden Absatz kommt dann erneut der Punkt: "Die Umlegung der Kosten für Heizung und Warmwasser erfolgt durch den Vermieter nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung. [...]"


    Die Heizkostenabrechnung, als Bestandteil der Betriebskostenabrechnung, erhalten Sie vom Vermieter.

    Zitat

    Das Inserat zur Wohnungsanzeige (leider vom Vormieter aufgegeben und nicht vom Vermieter) zeigt auch an, dass in den Nebenkosten die Heizkosten bereits enthalten sind.


    Das ist hier völlig bedeutungslos.

    Zitat


    In den Gesprächen bei der Besichtigung mit den Vermietern wurde nie erwähnt, dass in diesem Haus der Punkt "eigenständig gewerblich Lieferung von Wärme" zutrifft.


    Ziehen Sie sich an Ihrer eigenen Nase. Bei einer so brisanten Angelegenheit, wie die Heizungskosten es sind, haben auch Sie geschlafen, und versäumt nachzufragen.
    Einfach etwas zu billig, hier Andere zu beschuldigen.

    Zitat

    Einen Vertragsabschluss mit dem Heizkostenversorger gibt es nicht, da ja davon ausgegangen wurde, dass die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind.


    Richtig! Die Abrechnung erhalten Sie vom Vermieter. Welcher die Abrechung von einem dazu spezialisierten Unternehmen machen läßt und diese dann, mit eventuellen Korrekturen, an seinen Mieter weiterreicht.

    Fazit:
    Sie hätten wissen müssen, das man seinen A..... nicht umsonst gewärmt bekommt.
    Wenn einen daraufhin etwas "spanisch" vorkommt, wie keine Abschlagszahlung, dann erkundigt man sich nach möglichen Zahlungsmodalitäten.
    Nun haben Sie gleich den ganzen Klotz am Bein. Jeder nach seiner Fasson!

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