Nun hat mein Mann (Alleinverdiener) seit Februar 2016 einen neuen Arbeitgeber der die Gehälter nicht wie bislang zum 1. sondern zum 15. des Monats überweißt weshalb wir auch die Miete erst ca. 14 Tage später als ursprünglich vereinbart zahlen können.
Das Erste, was man tut, ist die Miete für den nächsten Monat beiseitelegen. Das sollten Sie sich zum Grundsatz machen!
Eine Weisheit meiner Urgroßmutter. Dann brauchten Sie hier nicht erst zu klagen.
Sie finden nichts dabei, Ihre neue Belastung durch Ihren Arbeitgeber gleich mal an den Vermieter weiterzureichen, anstatt sich mal Gedanken zu machen, wie Sie der neuen Anforderung gerecht werden könnten.
ZitatKann der Vermieter wegen 2 wöchiger Verspätung der Mietzahlungen eine Kostenübernahme von den/dem Mietbürgen vordern?
Braucht er nicht. Er kann Sie nach 2 Monaten auch fristlos kündigen.