Beiträge von Kolinum

    Der Samariter ist da, wenn auch nur einbeinig:

    1. Und warum stehen bei den Verbrauchseinheiten bei ALT eine 0? Muss da nicht der Vorjahreswert stehen?

    Nein. Elektronische Zähler setzen zum 1.1. die Werte auf 0, und fangen damit wieder an neu zu zählen.

    2. ........und sollen ca. 1000€ nachzahlen.

    Logisch das Sie für 12 Monate mehr zahlen müssen als für 2 Monate

    3.Stromkosten kann unser Vermieter für 2013 noch nicht abrechenen da er die Rechnung noch nicht hat und hat diesen Betrag geschätzt.

    Wo finde ich die Stromkosten?

    BetrKV §2 Abs.10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
    Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege
    von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Die Kosten einer Grünanlage inmitten einer Siedlung dient schon dem öffentlichen Verkehr. Die Anlage ist weder unmittelbar an das Grundstück bzw. das Mietobjekt gebunden.
    Hierbei handelt es sich um eine übergreifende Regelung unter den Siedlungseigentümern.
    Ich würde eine Umlegung der Kosten auf den Mieter hierfür in Zweifel ziehen.


    Viele Leute kümmern sich um nichts mehr selbst, erwarten aber das im Falle eines Falles, schon jemand für sie mitgedacht hat und sie dann an die Hand nimmt...

    Erinnert mich an Zeiten, wo die Partei immer Recht hatte und mich in allen Lebenslagen behütete, sogar vor Betrügern im feindlichen Ausland.:p

    Man kann nicht jede Antwort gutheißen. Ich erwarte das auch nicht von den meinigen. Schließlich gibt es da auch Grenzfälle, welche man so oder so sehen kann. Da kann man auch widersprechen; sollte aber immer auf den Inhalt bezogen sein.

    Gegenseitige Anfeindungen unter den Antwortern sind da nicht angebracht und wenn diese dann noch ideologisch verbrämt erscheinen ist die Kultur dahin. Erfahrungsgemäß neigen neue Mitglieder eher dazu.
    Basis ist das Mietrechtsgesetz und diverse Grundsatzentscheidungen oberster Gerichte. An diese sollte man sich immer orientieren.

    Egal wie man es als Vermieter macht, es ist immer falsch.

    Genaus so wie hinter jeden Fährgast ein Matrose zum persönlichen Schutz und Hilfe immer bereitstehen sollte.

    So sind sie, die Wohlstandsbürger!

    Sie möchten also, das der Vermieter Ihre Mietschulden aus der von Ihnen gezahlten Kaution vorübergehend befriedigt.
    Das ist, wie bereits erwähnt, nicht zulässig. Wenn sich der Vermieter darauf einläßt, ist das seine Angelegenheit. Fordern können Sie das nicht.

    ........und mit Sicherheit einen Bolzenschneider.
    Mein Gott, so sorgenfrei möchte ich auch mal leben, damit ich mich um Absperrketten kümmern kann.
    Schließlich sollte man sich schon Gedanken machen, um ein mögliches Massensterben zu verhindern!

    [I]§ 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters
    (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
    (2).......

    Dazu gehört auch eine Rücknahmepflicht des Vermieters und zwar zum gleichen Termin. Alles andere ist Spekulation.
    Sollte es aus persönlichen Gründen nicht möglich sein, so kann sich Mieter und auch Vermieter vertreten lassen.

    Ich würde, unter Zeugen, die Zählerstände ablesen, die Wohnung, dem Vertrag entsprechend, verlassen und die Schlüssel, ebenfalls wieder unter Zeugen, in den Briefkasten des Vermieters werfen.

    Also entweder ihr gebt den Leuten eine anständige Antwort, oder laßt es sein....


    Wenn Sie mit "anständig" eine Antwort erwarten, welche Ihren Vorstellungen entspricht, muß ich Sie leider enttäuschen. Hier kann jeder seine Meinung zum Problem sagen und diese fällt naturgemäß verschieden aus.
    Wenn Sie da ein Problem haben, können Sie gern professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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