Beiträge von Kolinum

    @H Hamburg
    Was die Anzahl der Beiträge mit dem Problem zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Ich dachte, sie hätten es inzwischen geschafft, die Beiträge anderer Teilnehmer zu akzeptieren. Es scheint leider nicht so zu sein. Ich hoffe, Sie konzentrieren sich zukünftig auf die zur Debatte stehen Anfragen. Das schließt eine sachliche Kritik an den Beiträgen der anderen Teilnehmer nicht aus. Nobody is perfect!

    Nochmal: Ein Protokoll ist lediglich ein Zustandsbericht. Wenn in diesen Bericht Mängel dokumentiert werden, welche nicht den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entsprechen, müssen diese beseitigt werden. Eine Befreiung von dieser Pflicht kann der Übernehmende schon in das Protokoll einfügen.
    Das sichert dem Übergebenden einen Nachweis, entspricht sinngemäß einer Quittung.

    Wir sind hier gern bereit Ihnen beim Problem zu helfen. Aber ein wenig Verständnis sollten Sie aber schon auch selbst mitbringen.
    Hier ist kein Sozialamt welches für das Vorkauen jeden Bissens zuständig ist.
    Verzeihen Sie Mainschwimmer. Er ist leider nur noch eines der selten gewordenen Spezies, welche die deutsche Sprache in all seinen Facetten beherrschen.


    Wird sehr wahrscheinlich nicht die letzte Frage zu diesem Thema sein.
    Dass ich/wir dem VM Betrug unterstellen!? Ja! In diesem Fall liegt es m.M.n. auf der Hand, wenn nur eine Position abgeändert wird.
    Aber nochmal zu der Frage zur verstrichenen Frist, die gerne nur mit ja oder nein beantwortet werden darf.
    Da die Rechung niemals (!!!) stimmen kann (weil identische Beträge), ist die Frist für den 31.12.14 doch verstrichen und wir müssen die Rechnung eigentlich nicht nachzahlen....?

    Sie können der Rechnung widersprechen. Müssen dies aber ordentlich begründen und das können Sie nur, wenn Sie die Belege dazu geprüft haben. Allgemeine Verdächtigungen disqualifizieren sich von selbst.


    im Mietvertrag steht: Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.
    Auf der NK-Abrechnung sind folgende Kosten aufgelistet:
    Wasser
    Entwässerung
    Grundsteuer
    Müllabfuhr
    Straßenreinigung
    Sachversicherung
    Pflege Grünanlagen
    allgemeine Beleuchtung (Laternen auf den Fußwegen innerhalb der Siedlung)
    Sonstiges (Rücklagen, dürfen glaub ich nicht in die NK)
    Wartung Heizung/Sanitär (zur Heizungswartung, die ok ist, liegt noch eine Reparaturrechnung für's WC dabei, die auch nicht in die NK gehört)


    Die Aufzählung hätte man sich ersparen können.
    Zu der Pflege von Grünanlagen in einem Siedlungsgebiet habe ich mich schon geäußert.
    Das gleiche trifft auf die Straßenbeleuchtung zu.

    11. die Kosten der Beleuchtung,
    hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den
    Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume,
    Waschküchen

    Rücklagen und Reparaturen sind Sache des Vermieters.


    Die Verwaltung meinte auch das wir es nicht ausbessern dürfen und uns ein Maler Angebot schicken.


    Das ist nach Urteilen des BGH unzulässig. Ihnen muß immer die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden und zwar ohne Bedingungen.

    Zitat


    Sie beruft sich auf das Einzugsprotokoll weil da drinne steht das die Wohnung von einer Malerfirma Weiß gestrichen wurde da die Vormieterin die Wohnung Bund verlassen hatte müssen wir die Wohnung jetzt auch PERFEKT übergeben.


    Ein Protokoll widerspiegelt lediglich den Zustand des Objektes bei Ein- oder Auszug.
    Es hat keinen Vertragscharakter.

    Zitat


    Schönheitsreparaturen:
    Der Mieter führt während der Dauer der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen aus. Hierzu gehören das Streichen von Decken und Wänden, Heizkörper einschließlich Heizröhren, Innentüren, sowie Fenster und Außentüren von innen.

    Beendigung der Mietzeit:
    Bei Beendingung des Mietverhältnisses wird der Mieter den Mietgegenstand geräumt, gereinigt und in vertragsgemäßen Zustand mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

    Ich kann da nichts rechtswidriges erkennen.

    pünktlich zum 31.12.14 lag die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 in unserem Briefkasten.


    Meine Hochachtung für den Vermieter, das er es nun doch noch "geschafft" hat.

    Zitat

    Was uns -also auch unseren Nachbarn - sofort aufgefallen ist, dass sich diese bei den meisten bis auf eine Position nicht verändert hat.


    Auffällig allemal.

    Zitat

    Wie wir wissen, bekommt der Gärtner ab dem 1.1.2015 150,- statt 100,-€ pro Monat.
    Der Vermieter kann doch also nicht diesen Betrag rückwirkend auf 2013 berechnen...!?


    Dann prüfen Sie mal die Rechnungen.

    Zitat

    Da es sich hier um eine gänzlichst falsche Rechnung handelt, der auch keine Rechnungen von z.B. Techem oder dem Schornsteinfeger beiliegen, bin ich der Ansicht, dass die Rechnung ungültig und der Stichtag 31.12.14 somit verstrichen ist.
    Ist das der Fall?


    Nein, es besteht keine Pflicht die Abrechnung von einer Firma machen zu lassen.

    Zitat

    Oder reicht es tatsächlich, eine falsche Rechnung einzuwerfen, nur um den Stichtag einzuhalten?


    Nein. Eine Rechnung muß schon stimmen. Nehmen Sie Einsicht in alle Belege und dann sind Sie schlauer.

    Zitat

    Da der Vermieter telefonisch nie erreichbar ist, haben wir einen Brief aufgesetzt, den er per Einschreiben bekommt. Darin steht, dass er uns JEDE Rechnung der aufgeführten Positionen nachreichen soll.


    Jein! Er muß Ihnen keine Rechnungen schicken. Sie haben lediglich zur Kontrolle die Einsicht in diese.

    "- Identische Rechnung zu 2012." Ist kein Grund einen Fehler zu monieren. Das Denken ist jedoch erlaubt.
    "- (rückwirkende) Preiserhöhung der Gartenpflege, obwohl der Gärtner nur 1.200€ bekommen hat."
    Es dürfen nur Ausgaben anfallen, welche auch tatsächlich entstanden sind.
    "- Stichtag aufgrund wissentlich falscher Rechnung versäumt?" Sie spekulieren auf vorsätzlichen Betrug, dann wäre das eine andere Schiene.

    Zu meiner eigentlichen Frage


    Na, Gott sei Dank!

    Zitat

    Was kommt nun durch den Verkauf dieses Hauses auf uns zu?


    Zuerst eigentlich garnichts. Der neue Eigentümer übernimmt Ihren Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.

    Zitat

    Darf der neue Eigentümer dann uns einfach so kündigen auch als Eigenbedarf?


    Wenn der Eigenbedarf berechtigt ist, JA. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regeln.

    Zitat

    Wie viel Besichtigungstermine sind denn zumutbar und müssen wir dulden?


    Einige schon, allerdings läßt sich das zahlenmäßig nicht bestimmen.

    Zitat

    Denn wir sind beide Berufstätig und arbeiten beide in Schicht.


    Die Termine müssen natürlich beidseitig vereinbart werden.

    Zitat

    .......... ich die Wohnung zeigen musste da die Vermieterin sich verweigert die Wohnung zu betreten.


    Zeigen ja, aber Fragen müssen Sie nicht beantworten und ich würde auf die Vermieterin verweisen.
    Wenn die Vermieterin Ihre Wohnung nicht betreten will, ist das ihre Sache.

    BetrKV: §2, Absatz 4

    die Kosten
    a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten
    der verbrauchten Brennstoffe
    und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der
    Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft
    und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage
    und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
    die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur
    Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
    einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung

    Hier ist nochmal eindeutig von verbrauchten Brennstoffen die Rede.
    Ich würde der Rechnung widersprechen wollen.


    dabei blieb ein restbestand von 2586L heizöl im wert von 2323,39€, welcher jetzt auf die heizkostenabrechnung aufgeschlagen wurde.

    Verstehe ich auch nicht. Das Restheizöl im Tank ist doch schon bezahlt worden.
    Wenn Nutzer nun nochmal bezahlen sollen, was geschieht dann mit den 2,5Tl Rest?

    Das klären Sie am besten mit Ihren Vermieter und wenn Sie dann noch Fragen haben, hier wieder melden.
    Leider glauben macnhe Leute, das hier allwissende Götter sitzen.

    Polemik hin, Polemik her.
    Suchen Sie sich eine dämpfende Unterlage. Das geht nämlich damit genauso gut ohne das das Haus dröhnen muß.
    Das mit dem "einmal" bereitet mir allerdings Glaubensprobleme.

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