Heizungswechsel Restöl Kostenaufteilung

  • hallo!
    in dem mehrfamilienhaus (8 parteien) in dem ich wohne wurde im herbst 2013 die heizung von öl auf fernwärme umgestellt.
    dabei blieb ein restbestand von 2586L heizöl im wert von 2323,39€, welcher jetzt auf die heizkostenabrechnung aufgeschlagen wurde.
    dabei wurde auch zwischen grundkosten und verbrauchskosten unterschieden.
    ich frage mich jetzt, ob das rechtens ist (oder ob das nur über die grundkosten verrechnet werden muss oder das verlust des vermieters ist).
    außerdem würde mich interessieren was mit dem öl passiert, musste das entsorgt werden oder hätte das evtl noch verkauft werden können??
    im vorjahr wurden 9000L heizöl verbraucht, warmwasser erzeugung läuft einzeln über durchlauferhitzer (strom).
    im mietvertrag steht, dass die heizung nur von oktober bis april läuft, da ist ein verbrauchen der 2586L nicht wahrscheinlich.

    Danke !!

    MfG marvin


  • dabei blieb ein restbestand von 2586L heizöl im wert von 2323,39€, welcher jetzt auf die heizkostenabrechnung aufgeschlagen wurde.

    Verstehe ich auch nicht. Das Restheizöl im Tank ist doch schon bezahlt worden.
    Wenn Nutzer nun nochmal bezahlen sollen, was geschieht dann mit den 2,5Tl Rest?

    Das klären Sie am besten mit Ihren Vermieter und wenn Sie dann noch Fragen haben, hier wieder melden.
    Leider glauben macnhe Leute, das hier allwissende Götter sitzen.

  • in dem mehrfamilienhaus (8 parteien) in dem ich wohne wurde im herbst 2013 die heizung von öl auf fernwärme umgestellt.
    dabei blieb ein restbestand von 2586L heizöl im wert von 2323,39€, welcher jetzt auf die heizkostenabrechnung aufgeschlagen wurde.


    Dabei dürfte das Restöl ja bereits vom Besteller=Vermieter bei der Lieferung bezahlt worden sein. Das kann er dann ja auch auf eigene Kasse weiterverkaufen, und die Mieter haben damit garnichts zu tun.

  • BetrKV: §2, Absatz 4

    die Kosten
    a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten
    der verbrauchten Brennstoffe
    und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der
    Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft
    und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage
    und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
    die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur
    Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
    einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung

    Hier ist nochmal eindeutig von verbrauchten Brennstoffen die Rede.
    Ich würde der Rechnung widersprechen wollen.

  • Hallo,

    Brennstoff sind nach dem Abflussprinzip zu zahlen. D.h. wenn der Vermieter in einem Jahr 12.000 ltr Öl einkauft und nur 9.000 ltr verbraucht, dann muss er die verbrauchten 9.000 ltr umlegen. Gleiches gilt wenn er 7.000 ltr kauft und 9.000 ltr verbraucht.

    Du müßtest in deinen bisherigen Rechnungen sehen, ob dein Vermieter das so durchgeführt hatte. Wenn ja, dann ist das Öl wenigstens noch nicht durch euch bezahlt worden.

    Wenn ihr noch nicht bezahlt habt, sind die Kosten für das nicht genutzte Öl m.E. eher als Kosten der Investition in die neue Heizungsart (hier Fernwärme). D.h. Betriebsksoten sind es m.E. nicht.

    Unabhängig davon kann Öl verkauft werden. Allerdings mit Verlusten für Absaugen, Reinigung und Transport.

    Gruss
    H H

  • So ist es. Eine Umstellung der Heizung ist eine Investition und daran müsste sich der Mieter nur beteiligen, wenn diese des BGB § 555 ff.
    (Modernisierung) entsprechen.

  • hallo

    danke für die vielen antworten
    es wurde letztes jahr nach dem abflussprinzip gezahlt.
    ich habe mich gestern nochmal mit meiner nachbarin unterhalten, was mich leider mehr verwirrt als mir geholfen hat.
    sie meinte, der heizungstausch wäre im januar 2014 vollzogen worden, jedoch wären noch 2-3TL abgepumpt worden.
    das könnte irgendwie nicht sein, da die bis dahin verbraucht gewesen sein sollten.
    wahrscheinlich hat sie sich nur im monat geirrt.
    jedoch wundert mich dann wieder der geringe verbrauch.
    es wurden 33MWh fernwärme abgerechnet. (2013-2014)
    im vorjahr (2012-2013) waren es 9000L heizöl ~= 90MWh.
    Selbst bei nur 70% wirkungsgrad wären das noch 63MWh.
    der winter 13-14 war zwar deutlich milder als 12-13, aber gleich 50% weniger verbrauch ??
    als anhaltspunkt: die verbrauchseinheiten sind von 45783 auf 30747 gesunken.
    ich werde das alles morgen mal mit der hausverwaltung durchsprechen und euch auf dem laufenden halten.


    hier nochmal die rechnung:

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