Inwiefern soll ich abwägen?
Was wäre in etwa ein angemessener prozentualer Minderungssatz?
Das abwägen bezieht sich auf den von mir unterstrichenen Satz. Niemand hier kann das für Sie tun.
Im Internet finden Sie sicher eine Menge von Gerichtsentscheidungen zur Minderungshöhe. Aber auch hier gilt: Mangels präziser Vorgaben kann hier eine anderer Richter auch anders entscheiden.
Es bleibt also beim Gummi.