Hallo
Brauch mal euer Fachwissen.
Habe Fristgerecht meine Wohnung gekündigt zum 31.01.2021. 3 Monate Kündigungszeit, am 29.10. per Einschreiben/Rückschein abgeschickt.
da der Vermieter nicht da war, würde das Einschreiben benachrichtigt und liegt jetzt bei der Post zu Abholung bereit. Was ist wenn der Vermieter es jetzt nicht abholt und das Einschreiben nach 7 Werktagen, von der Post, wieder zurückgeschickt wird. Ist die Kündigung dann hinfällig oder ist dann rechtskräftig ??
Bzw , wenn das Schreiben zurück kommt, von der Post, ob ich zum Vermieter hinfahre und so wie es ist in den Briefkasten rein werfe. Was ist dann ?
mfg