Hallo zusammen,
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
Das Mietverhältnis beginnt zum (...) und verlängert sich jeweils
um ein Jahr, sofern nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt
wird.
2. Der vermietete Wohnraum befindet sich in einem Studentenwohnheim. Dieser Mietvertrag
ist daher in gemäß § 549 Abs. 3 BGB zulässiger Weise auf bestimmte Zeit geschlossen
worden. Während der festen Mietzeit ist die ordentliche Kündigung weder für den
Vermieter, noch für den Mieter zulässig.
Ab wann gilt es im Mietrecht als Studentenwohnheim? Ich lasse mir nämlich ungern meine Kündigungsfrist nehmen. Einen staatlichen Träger hat es keinen, ob es tatsächlich ein "privates Studentenwohnheim" ist jetzt halt die Frage.