Hallo liebe Foren-Mitglieder,
nach ausgedehnter Suche im Internet konnte ich leider nichts zu meiner Frage finden. Deswegen möchte ich sie euch stellen.
Kurz zum Hintergrund:
Meine Schwiegermutter hat auf ihrem Grundstück Garagen (44Stk.), die ihr nicht alle gehören.
Wegen Eigenbedarfs ihres Grund und Bodens möchte Sie die alten Pacht-/Mietverträge kündigen.
Sie hat sich zuvor eine Anwältin genommen und alles besprochen.
Da meine Schwiegermutter nur EINE Original-Vollmacht von ihrem mittlerweile dementen Vater besitzt, hat Sie dem Kündigungsschreiben jeweils lediglich eine Kopie beigelegt (auf Anraten der Anwältin).
Ein Anwalt eines Mieters hat nun - da es keine originale Vollmacht war - wegen des §174 die Kündigung unmittelbar zurückgewiesen.
(Die Anwältin meiner Schwiegermutter hatte NICHT auf diesen Paragraphen hingewiesen
- das finde ich schwach, das Internet ist voll von diesem Paragraphen. Leider hauptsächlich zum Arbeitsrecht.)
Nun zur Frage:
Kann meine Schwiegermutter einen neuen Anlauf nehmen und das original der Vollmacht mit beilegen und wieder zurückverlangen?
Oder anders gefragt:
Wie kann meine Schwiegermutter die originale Vollmacht vorlegen ohne dass sie verloren geht?
Was kann man sonst noch tun, da der Vater ja jetzt dement ist? 
Vielen Dank für eure Hilfe! 