Beiträge von MK86

    Hallo liebe Foren-Mitglieder,

    nach ausgedehnter Suche im Internet konnte ich leider nichts zu meiner Frage finden. Deswegen möchte ich sie euch stellen.

    Kurz zum Hintergrund:

    Meine Schwiegermutter hat auf ihrem Grundstück Garagen (44Stk.), die ihr nicht alle gehören.

    Wegen Eigenbedarfs ihres Grund und Bodens möchte Sie die alten Pacht-/Mietverträge kündigen.

    Sie hat sich zuvor eine Anwältin genommen und alles besprochen.

    Da meine Schwiegermutter nur EINE Original-Vollmacht von ihrem mittlerweile dementen Vater besitzt, hat Sie dem Kündigungsschreiben jeweils lediglich eine Kopie beigelegt (auf Anraten der Anwältin).

    Ein Anwalt eines Mieters hat nun - da es keine originale Vollmacht war - wegen des §174 die Kündigung unmittelbar zurückgewiesen.

    (Die Anwältin meiner Schwiegermutter hatte NICHT auf diesen Paragraphen hingewiesen :cursing: - das finde ich schwach, das Internet ist voll von diesem Paragraphen. Leider hauptsächlich zum Arbeitsrecht.)

    Nun zur Frage:

    Kann meine Schwiegermutter einen neuen Anlauf nehmen und das original der Vollmacht mit beilegen und wieder zurückverlangen?

    Oder anders gefragt:

    Wie kann meine Schwiegermutter die originale Vollmacht vorlegen ohne dass sie verloren geht?

    Was kann man sonst noch tun, da der Vater ja jetzt dement ist? :/


    Vielen Dank für eure Hilfe! :)

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