Beiträge von Scanner

    Köbes, danke für deine Antwort.

    Den Hinweis mit Sachbeschädigung finde ich allerdings schon harten Tobak.

    Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand, der immer gilt und nicht nur, wenn ich eine Wohnung verlasse.

    Ich zweifle doch sehr an, dass ich wegen Sachbeschädigung angezeigt werden könnte, weil meine Küche rot oder schwarz gestrichen ist.

    Dass der Vermieter möchte, dass seine Wände bei Auszug weiß sind, ist etwas ganz anderes. Denn grundsätzlich kann ich streichen

    wie ich will, wenn ich eine Wohnung miete.

    Hallo zusammen,

    ich bin vor 10 Jahren in meine jetzige Mietwohnung gezogen und werde in wenigen Monaten die Wohnung verlassen.

    In meinem Mietvertrag steht wörtlich, dass ich die Wohnung besenrein zu hinterlassen habe und weiß gestrichen sein muss.

    Nach meinem Einzug habe ich Küche und Wohnzimmer in 2 verschiedenen (bunten) Farben gestrichen.

    Jetzt ist aber die Frage, der Mietvertrag ist wie gesagt von 2010. In den letzten 10 Jahren gab es ja diverse Gerichtsurteile,

    bei denen ich nicht sicher bin, ob sie wirklich so verstanden werden sollen.

    Der BGH hat 2015 angeblich u.a. beschlossen, dass bei Auszug nicht mehr gestrichen werden muss.

    Kann der Vermieter es also heute von mir verlangen bzw. einen Teil meiner Kaution einziehen, um dann auf meine Kosten streichen zu lassen?

    Für Antworten bin ich dankbar.

    Gruß

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