Köbes, danke für deine Antwort.
Den Hinweis mit Sachbeschädigung finde ich allerdings schon harten Tobak.
Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand, der immer gilt und nicht nur, wenn ich eine Wohnung verlasse.
Ich zweifle doch sehr an, dass ich wegen Sachbeschädigung angezeigt werden könnte, weil meine Küche rot oder schwarz gestrichen ist.
Dass der Vermieter möchte, dass seine Wände bei Auszug weiß sind, ist etwas ganz anderes. Denn grundsätzlich kann ich streichen
wie ich will, wenn ich eine Wohnung miete.