Beiträge von Thalia26

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, da die Lage etwas verzwickt ist. ?(

    Person A hat sich von ihrem Lebenspartner getrennt und möchte aber in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Der Ex Partner zieht aus und A bekommt die Genehmigung des Vermieters unterzuvermieten an B & C.

    Am Tag der Mietvertragunterzeichnung wird immer wieder von einer Untervermietung zwischen den Parteien gesprochen. B & C haben auch einen Vertrag mit A und nicht mit dem eigentlichen Vermieter der Wohnung. Dummerweise handelt es sich um einen Standardmietvertrag von Haus&Grund auf dem vorne drauf "Mietvertrag" und nicht explizit Untermietvertrag steht.

    Aufgrund von Corona haben sich die Lebensumstände von A verändert und A möchte in eine andere Stadt ziehen. Nun muss der Vertrag mit den Untermietern B & C gekündigt werden. Der Vermieter hat auch kein Interesse daran B & C als neue Hauptmieter zu übernehmen.


    Nun steht in dem Mietvertrag von Haus&Grund folgender Satz:
    §4 Absatz 5: "Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes lnteresse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat."

    Nun sind folgende Punkte für ein berechtigtes Interesse aufgeführt:

    • Vertragsverletzung
    • Eigenbedarf
    • Wirtschaftliche Gründe

    Welche Möglichkeit gibt es für A aus der Wohnung auszutreten und das Mietverhältnis von B & C zu kündigen?
    A hat bereits Aussicht auf eine Wohnung in einer anderen Stadt.

    Desweiteren möchte A die eigenen Möbel bei Umzug aus der Wohnung mitnehmen.
    Im Mietvertrag gibt es einen Absatz der wie folgt lautet: "Das nachfolgend beschriebene Inventar steht im Eigentum des Vermieters:
    - Waschmaschine

    - Couch

    - Schrank im Wohnzimmer

    - etc.


    Nun liegt A ein Schreiben des Mieterschutzbundes bei dem sich B & C schlau gemacht haben. Darin heißt es:
    "Sofern Ihre Vermieterin einen Auszug aus der Wohnung plante, ist diese verpflichtet die in der Inventarliste aufgeführten Gegenstände in der Wohnung zu belassen. Diese sind Gegenstand des Mietvertrages geworden und haben sich ja auf Ihre Entscheidung, das Zimmer anzumieten, erheblich ausgewirkt.

    Kann es wirklich sein, dass A alle Möbel die auf der Inventarliste aufgeführt sind dort lassen muss? Es steht ja extra über der Inventraliste "das nachfolgende Inventar steht im Eigentum des Vermieters.".
    Zudem geben B & C nicht sonderlich Acht auf die Möbel von A. Es waren schon diverse (Wein- & Fett-)Flecken auf der Couch und auch das Holz eines Schrankes ist aufgequollen, da B & C einen Wasserfleck nicht rechtzeitig beseitigt haben.

    Im Mietvertrag werden ja die Räume vermietet und nicht die darin enthaltenen Möbel.

    Ist der Mietvertrag von B & C vielleicht sogar unwirksam, da A das Recht hat Unterzuvermieten und es sich jetzt um einen "normalen" Mietvertrag handelt oder ist es trotzdem ein Untermietvertrag, egal was auf der Deckseite des Vertrages steht, da A der Vermieter an B & C ist und der Hauptmieter der Wohnung. Gelten dann andere Kündigungsfristen?


    Ich hoffe jemand kann hier weiterhelfen.
    Vielen Dank.

    Es besteht für die andere Wohnung (noch) kein Mietvertrag auf den Namen von A, sondern auf den Partner Z. Sobald A als Hauptmieter aus der aktuellen Wohnung ausgezogen ist wird der Vertrag der anderen Wohnung auf A & Z umgeschrieben.


    Da stellt sich mir auch die Frage, wie man sonst fristgerecht dem Untermieter kündigen soll. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass A solange in der Wohnung bleiben muss bis B & C raus sind, wenn ein Berufswechsel bevor steht. A muss irgendwie ja die Möglichkeit haben ihrem Job nachzugehen ohne jeden Tag 150km zu Pendeln nur weil noch Untermieter darin wohnen.

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zu folgender Situation:
    Person A (Hauptmieter) hat Person B & C (Untermieter) den Mietvertrag mit der Frist von 6 Monaten und ohne Angabe von Gründen gekündigt.
    Somit würden Person B & C zum 31.12.2020 ausziehen müssen.

    Person A zieht bereits zum 01.09.2020 in eine andere Wohnung. Aufgrund eines Jobwechsels war das alles sehr spontan und es konnte nicht früher den Untermietern gekündigt werden.
    Nun stellt sich die Frage, ob Person A ihr eigenes Zimmer bis zum 31.12.2020 noch einmal an eine andere Person untervermieten darf oder ist die Kündigung der Untermieter dann nicht rechtens?

    Im Internet steht folgendes dazu:


    "Wohnt man als Hauptmieter mit dem Untermieter in einer WG hat man sogenannte Sonderkündigungsrechte.

    Das Gesetz kennt zwei Fälle:

    1. Nur ein Teil der Wohnung ist untervermietet und man wohnt als Hauptmieter selbst in der Wohnung /oder dem Haus: Dann kann man ohne besonderen Kündigungsgrund kündigen, § 573 a Abs. 2 BGB. Dabei ist aber die normale Kündigungsfrist (siehe unten Punkt 3.) einzuhalten und zusätzlich um drei weitere Monate zu verlängern, § 573 a Abs. 1 S. 2 BGB. Das bedeutet, hier ist die Kündigungsfrist regelmäßig mindestens 6 Monate; im Kündigungsschreiben ist zudem das Kündigungsrecht zu benennen."

    Als die Kündigung ausgesprochen wurde war Person A noch Hauptmieter der Wohnung und hat dort gewohnt.

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