Denn du musst dir folgendes bewusst machen bei der ganzen Sache. Der Flur außerhalb deiner Wohnung gehört nicht zu deiner Mietsache, den Platz hast du nicht mitgemietet.
Sorry, aber als Schlusswort würde ich das so nicht gern stehen lassen wollen. Würde das in dieser absoluten Form so stimmen, auch dann dürfte es in mutmaßlich 80 - 90% aller Mehrfamilienhäuser in ganz D keinerlei Gegenstände von Bewohnern in den Hausfluren geben und dies dann auch noch von einigen Gerichten abgesegnet werden. In manchen Hausfluren hängen sogar Urkunden als Auszeichnung für den am besten gestalteten Hausflur. Auch sowas dürfte es dann eigentlich nicht geben.
Und grad eben finde ich noch ein Urteil des BGH aus 2006 (10.11.2006 - V ZR 46/06, Abs. 13) wonach zur Mietsache auch die Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen also auch Hausflure, gehören. Auch wenn in dem Urteil zwar nix zu Schuhschränken steht, geht aber eindeutig hervor, dass der Flur sehr wohl zur Mietsache gehört. Ob daraus auch ein Recht auf einen Schuhschrank abgeleitet werden kann, müsste also noch geklärt werden. Gänzlich ausgeschlossen ist es dadurch jedenfalls mal nicht.