Beiträge von Trixy070

    Denn du musst dir folgendes bewusst machen bei der ganzen Sache. Der Flur außerhalb deiner Wohnung gehört nicht zu deiner Mietsache, den Platz hast du nicht mitgemietet.

    Sorry, aber als Schlusswort würde ich das so nicht gern stehen lassen wollen. Würde das in dieser absoluten Form so stimmen, auch dann dürfte es in mutmaßlich 80 - 90% aller Mehrfamilienhäuser in ganz D keinerlei Gegenstände von Bewohnern in den Hausfluren geben und dies dann auch noch von einigen Gerichten abgesegnet werden. In manchen Hausfluren hängen sogar Urkunden als Auszeichnung für den am besten gestalteten Hausflur. Auch sowas dürfte es dann eigentlich nicht geben.

    Und grad eben finde ich noch ein Urteil des BGH aus 2006 (10.11.2006 - V ZR 46/06, Abs. 13) wonach zur Mietsache auch die Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen also auch Hausflure, gehören. Auch wenn in dem Urteil zwar nix zu Schuhschränken steht, geht aber eindeutig hervor, dass der Flur sehr wohl zur Mietsache gehört. Ob daraus auch ein Recht auf einen Schuhschrank abgeleitet werden kann, müsste also noch geklärt werden. Gänzlich ausgeschlossen ist es dadurch jedenfalls mal nicht.

    Du siehst, es ist alles andere als eindeutig. Wenn du bis zum Letzten für den Schuhschrank kämpfen möchtest, dann kann es passiere, dass du vor Gericht gehen musst zur Klärung.

    Auch wenn´s mir nicht gefällt, wird´s wohl darauf hinaus laufen. Die Frage ist: wie? Ich denke so:

    1. der VM wird mir jetzt schriftlich mitteilen, dass der Schrank weg muss

    2. Ich sage: "nö".

    3. Ich kriege eine Abmahnung von ihm

    4. Ich sage wieder, "nö".

    5. Er verklagt mich auf Unterlassung oder er kündigt mir fristlos

    Wäre das der Weg? oder gäbe es auch einen sanfteren Weg eine richterliche Entscheidung herbei zu führen?


    Das Komplizierte an deinem Problem ist, dass es weder einheitliche Gesetze dazu gibt, noch gibt es einheitliche Rechtsprechung. Brandschutzverordnungen sind Ländersache, also kann es da schon mal unterschiede geben. Aber auch in der Rechtsprechung findest du Urteile, die einen Schuhschrank erlauben, und welche, die die Entfernung fordern. Es ist also nicht im Geringsten absehbar, wie das zuständige Gericht bei euch entscheiden würde.

    Wäre es dann nicht an der Zeit, das Ganze bis zum BGH zu bringen, damit hier endlich mal ein Machtwort gesprochen wird und Klarheit herrscht. Ich meine, das Thema kocht ja ständig irgendwo hoch. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass man sagt, es sei grundsätzlich erlaubt, wenn im Einzelfall keine Behinderung oder Gefährdung davon ausgeht, basta. Umgekehrt, also es grundsätzlich zu verbieten, könnte man es ohnehin nicht entscheiden, denn das würde sicher Millionen Mieter auf die Barrikaden bringen. Womit jedenfalls irgendwann mal Schluss sein muss, ist, dass ein einzelner Tyrann - so wie vorliegend - ein ganzes Haus damit in den Kriegszustand versetzen kann.


    Wenn es dir darum geht, dann nimm bitte die Beratung bei einem Fachanwalt in Anspruch.

    Naja, mit den Anwälten ist das immer so ne Sache. Zuerst beurteilen Sie den Fall ja nur aus ihrer persönlichen Sicht, sie geben also nur ihre Meinung wieder. Die muss lange nicht mit dem was dann am Ende rauskommt übereinstimmen. Oft genug erlebt. Und zum Anderen spielt bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten die Größe deines Geldbeutels auch eine entscheidente Rolle. Hast du nix, lautet die Anwort eher: lass es lieber bleiben. Kommst du mit nem 1.000,- €-Schein auf der Stirn in die Kanzlei, heist es großspurig: das kriegen wir schon hin. Zu Anwälten habe ich eher ein ambivalentes Verhältnis.

    Danke für deine weiteren Infos.

    Doch was hat nun die Eigentümergemeinschaft konkret beschlossen?

    Genau weiß ich´s eigentlich noch gar nicht, da noch nix Schriftliches vorliegt. Mein VM hat mich nur kurz telefonisch informiert, dass wohl alles aus dem Haus entfernt werden muss.


    Und noch jede Menge anderer Schmarrn wurde beschlossen. So hat der Tyrann wohl die Pflege der Außenanlagen (Rasenmähen, Sträucherschneiden etc.), was ich bisher gemacht habe, an sich gerissen. Dafür soll ich dann vor seiner Wohnungstür, im Wechsel mit einer Mitmieterin auf meiner Etage, alle 14 Tage kehren und wischen. Nicht in einer Million Jahren würde ich mir eine derartige Erniedrigung gefallen lassen. Und er dann vielleicht noch daneben steht, und mir zeigt wo noch Dreck ist.

    Auch soll auf seine Initiative hin der Heizungskeller abgeschlossen werden, damit keiner mehr auf die Idee kommen kann, Wäsche dort zu trocknen, was auch nur äußerst selten vorkam, aber 30 Jahre niemanden störte und der Heizung (Öl) auch nicht geschadet hat. Geht sowieso nicht, da der Heizungskeller ohnehin immer zugänglich bleiben muss, da man im Havariefalle nicht erst lange nach dem Schlüssel suchen kann. Und ich kann auch nicht jedesmal einen Glasschlüsselkasten einschlagen, nur wenn mal bisserl Wasser nachgefüllt werden muss. Nicht umsonst ist in der Tür zur Heizung gar kein Schloss vorgesehen.

    Ach ja, und unser Kater, der vor dem Tyrannen täglich und ungestört in unserem Keller schlief (nachtaktiv), darf jetzt, wenn´s nach ihm geht, nicht mal mehr in Begleitung von mir zu unserer Wohnung laufen. Wenn´s nach ihm ginge müsste ich den Kater vor der Haustür in die Katzenbox sperren und dann hochtragen, oder am besten gleich töten, denn der mag offenbar keine Tiere, er schlägt ja auch nach ihm und verscheucht ihn, so dass ich schon die Polizei einschalten musste.

    Aus einem "Dornröschenschlafhaus" wurde übernacht ein Tollhaus, nur wegen einem einzigen Id... Unfassbar was manche Menschen so für Hobbys haben.


    Habt ihr das Bild, das ich an Nachricht #11 angehängt hatte, entfernt?

    Alles Weitere hängt davon ab, um was es konkret geht.

    Also gut. Ich wollte eigentlich vermeiden, dass nun alle Welt gleich über mich herfällt, da ich hier schon jede Menge gegenteilige Meinungen zu meiner gelesen habe. Egal, es geht um das leidige Thema "Schuhschrank im Hausflur", quasi der Klassiker schlechthin. Ich bin da beim AG Herne und sehe somit auch keinen Grund diesen zu entfernen. Der stört nicht, steht schon seit Özis Zeiten dort und mit Brandschutz braucht mir auch keiner zu kommen!!!

    Ich bin in den letzten Jahren beruflich, ohne zu übertreiben, in Tausenden von Häusern in unserer Umgebung gewesen. Wenn ein Schuhschrank, ein Bild, ein paar Schuhe, Pflanzen oder sonstiges Mobiliar jedes Mal brandschutzrelevant wären, dürften mind. 90% aller Häuser hier (und das kann man sicher auch auf ganz D übertragen) nicht mehr bewohnt werden. In fast jedem Haus steht irgendwas rum, und ich bin auch schon Dutzende Male über Schuhe gestolpert, lebe aber trotzdem noch.

    Viele alte Häuser haben noch jahrzehntealte, mittlerweile schön trockene Treppenaufgänge aus Holz, bei unserem Hausflur ist die Außenseite komplett aus Holz ans Haus angebaut, ab dem ersten Stock ist das Haus sogar in Holz verkleidet, weil´s schön ausschaut. All das dürfte gar nicht mehr genehmigt werden, wenn Brandschutz eine so überragende Rolle spielen würde, so wie das hier und in anderen Foren teilweise dargestellt wird.

    Und der Tyrann, von dem der ganze Streit ausgeht, wusste, bevor er einzog, dass da ein Schuhschrank steht, ein paar Schuhe vor der Tür stehen und das auch alle anderen Bewohner im Haus so hielten. Wenn ihn das so sehr stört, dann hätte er sich doch auch ein anderes Haus aussuchen können. Nein, stattdessen zieht er mit dem Vorsatz ein: "das werd´ ich denen schon austreiben" und somit Streit und Zwietracht in ein fast 30 Jahre friedliches Haus zu tragen. Bei allen anderen hat er es geschafft, bei mir nicht. Ich bin das kleine Gallische Dorf und werde meinen Schuhschrank bis zum letzten Blutstropfen verteidigen!!! (s. Anlage) Und jetzt seit ihr wieder dran. ;-))

    Denn es gibt ja deinen Mietvertrag und es gibt die mietrechtlichen Gesetze, die für dich gelten.

    Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

    Mietvertrag? Was is´ das denn? ;-)) Gibt´s nicht. Wie gesagt, wir kennen uns schon ewig und brauchen sowas auch nicht. Deshalb bin ich ja in einer mächtigen Zwickmühle. Einerseits will ich das gute Verhältnis zum VM wegen einem neu zugezogenen Mieter nicht belasten, andererseits will ich mich aber auch nicht kampflos diesem Tyrannen beugen, denn der wird sonst nie Ruhe geben, bis er mich raus hat.

    Die Frage könnte also auch lauten: Sind/werden in einer solchen mündlichen Konstellation, Dinge, die von Anfang an selbstverständlich waren, dann auch automatisch Bestandteil des MVs? Wenn ja, wären wir beide, also VM und ich, auf der sicheren Seite und müssten uns nicht streiten. Denn dann kann/muss er mir vermutlich auch nix verbieten, was Vertragsbestandteil ist, egal was die ETV später beschließt. Gegen HO verstoßen wir mal nicht.

    Nein, als Mieter hast du keine Möglichkeiten, gegen die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft vorzugehen.

    Ok., das bedeutet also, wenn der VM nun in den nächsten Tagen versuchen wird, die Beschlüsse umzusetzen, ich mich aber dagegen wehre, muss ich mich dann mit ihm streiten, was ich eigentlich nicht will. Wie geht´s bis ich tatsächlich ausziehen muss weiter, wenn der VM nun sagt: du musst das und das machen, ich aber sage: nee, mach ich nicht.


    Meine Fragerei läuft daraus hinaus, dass einen Eigentümer sein Eigentum ja nicht automatisch zu einem juristischen Vollprofi macht, hier auch oft Unsinn beschlossen wird. Ich möchte also eine Bestätigung eines Richters oder einer anderen Fachperson haben, dass das was die da beschlossen haben, tatsächlich auch so umzusetzen ist, ohne unbedingt vorher eine Räumungsklage an der Backe haben zu müssen. Geht sowas?

    Hallo,

    habe ich als Mieterin eine Möglichkeit - und wenn ja, wie -, mich gegen Beschlüsse der ETV, die mich unmittelbar betreffen, zu wehren? Ein erst vor wenigen Wochen (Anfang Juni) zugezogener stänkernder Mieter, hat es geschafft, die Eigentümer soweit zu bringen, dass jahrelang übliche Praktiken und Duldungen durch die Vermieter, zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter geändert wurden.

    Den konkreten Fall möchte ich erst mal nicht öffentlich machen. Mir geht es zunächst um die grundsätzliche Frage, ob man sich als Mieterin in welcher Form auch immer, gegen Beschlüsse der ETV wehren kann, ohne gleich zu riskieren rausgeschmissen zu werden? Nach meinem Demokratieverständnis müsste das doch möglich sein, denn wenn nicht, würde man ja letztlich als Mieter/in zum rechtlosen "Mietsklaven" werden. Die ETV könnte beschließen was sie will und man müsste widerspruchslos gehorchen. Zum konkreten Fall nur noch soviel: mein VM hat mir unmittelbar vor der ETV noch schriftlich bestätigt, dass er meine Position auf der ETV vertreten wird, hat sich leider bei der ETV dann aber offenbar doch der Mehrheit gebeugt.

    Welche Rechtsmittel gibt es, mich als Mieterin gegen Beschlüsse der ETV zur Wehr zu setzen? Bis zu dieser ETV hatten mein VM und ich ein sehr gutes Verhältnis. Der Stänkerer versucht nun offenbar uns gegeneinander auszuspielen, Streit zwischen uns zu provozieren. Sein mittelfristiges Ziel wird wohl sein, mich aus dem Haus zu mobben (fast 30 Jahre wohne ich hier), da ich nicht in sein beschränktes Weltbild passe. Zu seiner Taktik gehört es u. a. auch unsere Katze einzuschüchtern und meinen Sohn mit bösen Blicken zu verunsichern (auch Formen von Mobbing).

    Danke und VG,

    Trixy

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