Beiträge von Mietnomade12

    Ok verstehe, danke.

    Eine Anmerkung. Ich ging davon aus, dass "fachmännisch" eben eine Arbeit die durch einen Fachhandwerker auszuführen ist bedeutet, und dass in Mietverträgen eben eher fachgerecht, also eine Renovierungsarbeit mittlerer Art und Güte steht(stehen sollte).

    Da man einem "Leien" keine fachmännische Ausführung abverlangen kann, da unmöglich, wohl aber eine fachgerechte.

    Das ist normal und legitim. Ganz im Gegenteil, in der Regel erfordert eine Endrenovierungsklausel sogar zwingend eine Klausel, durch die der Mieter generell für die Schönheitsrenovierung zuständig ist. Denn ohne dass ihm die Pflicht dazu übertragen wurde, kann man auch keine Renovierung zum Auszug verlangen. Wichtig ist bei der Formulierung aber, dass die Arbeiten nur ausgeführt werden müssen, sofern es vom Zustand her erforderlich ist. Deshalb sind starre Fristvorgaben, wie häufg zu renovieren ist, nicht zulässig.

    Ok, das verstehe ich nicht ganz. Soweit ich verstanden habe, ist eine "absolute" Endrenovierungsklausel die in jedem Fall eine Renovierung zum Auszug fordert unwirksam. Zudem wird sie durch die Angabe "weiß" und die Angabe "fachmännisch" statt fachgerecht ebenfalls unwirksam. Als Folge wäre entsprechend BGH das gesamte Thema Schönheitsreparaturen unwirksam. (Klassisches Beispiel für "zu viel des guten", bzw Summierungseffekt)

    Du sagst es ist im Gegenteil?

    Da bräuchte ich eine verständliche Erläuterung,.

    Diese Aussage von dir kann ich nicht nachvollziehen. Denn in deinen Infos hast du folgendes aus dem Vertrag zitiert:

    Was ich damit sagen wollte ist, er verlangt es doppelt in einem Vertrag. Einmal im Zuge der Schöheitsreparturen und falls nicht bei denen, dann zum Ende wenn erforderlich (das ist ausmeier Sicht so absolut zulässig). Zum anderen gesondert unter den Zusatzvereinbarungen, dass bei Auszug ohne Bedingungen oder Abweichungen die Wohnung im renoviertem Zustand zu übergeben ist. --> Summierungseffekt

    Nein mir schwebt nix besonders vor. Ich weiß nur, dass es gesetzlich verboten ist, dass der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters noch einen Schlüssel zur Wohnung hat. Er darf es eben nicht, aber strafbar scheint es nicht zu sein. Würde ich dort weiter wohnen und es erfahren, könnte ich vermutlich maximal die Herausgabe aller Schlüssel erklagen.

    Erst wenn er sich Zutritt verschaffen würde mit "seinem" Schlüssel, dann ist xxxx für ihn am dampfen, ansonsten eher nicht.

    Wollte mich nur erkundigen was die Profis hier sagen.

    Ein vertrauensbruch ist es allemal zumal es es ja nicht darf, daher ist für mich der Auszug umso mehr begründet, bei so einem Vermieter will ich zumindest nicht wohnen.

    Ja das stimmt schon. Ich habe aber auch noch was von Sumierungseffekt gehört der verboten ist in Verträgen. Das wäre doch hier eigentlich der Fall. Zudem wird ja eine auszugsrenovierung verlangt, unabhängig vom Zustand, also eigentlich auch unwirksam. Kenn mich da aber eben nicht soo super aus. Hmm.... ?

    Hallo Forum,

    wir ziehen nach ca 3,5 Jahren aus unserer Wohnung aus und er hat sich nun beiläufig herausgestellt, dass der Vermieter die ganze Zeit einen Schlüssel hatte. Ich weiß, dass das so nicht geht, aber kann ich jetzt noch was unternehmen? Mir hat das sehr übel aufgestoßen. Da wir jetzt ausziehen, kann ich ihn nicht auf Herausgabe des Schlüssels verklagen. Dennoch, ich finde es ziemlich uncool, dass es so war und würde gern was unternehmen.

    Grüße

    Hallo,

    habe ein kleines Problem. Die Wohnung ist 85qm. Haben sie vom Vormieter mehr schlecht als recht aber "renoviert" übernommen. Es waren die ehemaligen Dübellöcher noch zu sehen, da zu wenig spachtel drin, die üblichen Dellen halt, aber gespachtelt, teilweise aber noch Dübellöcher und vereinzelt noch die Schrauben drin. Die Räume waren alle Weiß gestrichen. Oft Farbreste an fliesen oder Boden. aber alles Frisch weiß.

    Wir zeihen nun nach 3,5 Jahren aus und es ist alles noch zu 95% wie beim Einzug, haben keine zusätzlichem Dübel gebohrt, sind nicht Raucher, keine Tiere, Wände noch komplett weiß mit minimalen schwer erkennbaren spuren. Keine sofort sichtbaren Flecken oder Löcher. Auf den ersten Blick einfach alles weiß.

    Im Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarungen folgendes:

    “ Die Wohnung wird dem Mieter bei Mietbeginn in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) übergeben. Bei Auszug bzw. bei Mietende hat der Mieter die Wohnung ebenfalls in einem fachmännisch renovierten Zustand (Wände und Decken in weiß) zu übergeben. “

    Unter Schönheitsreparaturen steht noch, dass ich laufende Schönheitsreparaturen spätestens bei Mietende durchzuführen habe, … sofern diese durch den Vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlich werden…. (Es handelt sich um einen Vertrag des Haus und Grund Verlages vom 08/15).

    Frage mich nun ob ich tatsächlich renovieren muss, obwohl die Wohnung kaum Nutzungsspuren aufweist? Ist das Gültig was da steht? Die Nachmieterin würde die Wohnung so übernehmen, der Vermieter besteht auch komplett streichen, weil es ja im Vertrag so vereinbart ist. Hat auch noch angefangen mündlich vorgaben für die Marke der Farbe zu machen, und bloß nicht im Baumarkt kaufen etc....Was ich aber nicht ernst nehme, da ich weiß, dass das völlig unsinnig ist.

    würde mich über Rückmeldung freuen.

    GRüße

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