Beiträge von Studi

    Das ist zwar nicht mehr ganz das Thema, aber meine Lebenspartnerin könnte sich die Wohnung ohne mich gar nicht leisten. Daher müsste sie auf jeden Fall ausziehen, wenn mir etwas passiert. Ich würde selber aber auf gar keinen Fall ausziehen wollen, weil die Wohnung nahezu perfekt ist. ( für eine Studentenwohnung ... )

    Die ortsübliche Vergleichsmiete war von Anfang an überschritten, ich weiss auch gar nicht wie sich das eigentlich errechnet, weil alle Wohnungen die ich in meiner Nähe kenne drüber liegen.

    Danke für die vielen Antworten.

    Bei Paragrafen 543 BGB steht:


    ... der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder

    Darauf möchte sich der Vermieter natürlich beziehen, ob Lebenspartnerin als Dritte zählt und ob das überhaupt gilt, wenn man dem Vermieter Bescheid gesagt hat. Keine Ahnung, weiss das jemand?


    Alle anderen Gründe auf der Seite sind auch völlig abwegig.


    Ich habe noch das gefunden:

    Der Mieter ist berechtigt, eine andere Person, die weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung auf Dauer in seinem Haushalt aufzunehmen...Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Person gleichen oder anderen Geschlechts handelt, Voraussetzung ist lediglich, dass die Gründe des Mieters erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sind und die Wohnung z. B. nicht überbelegt ist (BGH RE WM 85, 7).

    Das würde ganz klar für mich sprechen oder? (Wir haben uns erst nach meinem Einzug kennengelernt.)

    Danke für die schnelle Antwort,

    die Erhöhung der Kaltmiete war auch von ihrer Höhe äussert unrealistisch mit über 10%. Damit könnte jeder VM doch immer die Zustimmung verweigern, indem er eine Mieterhöhung verlangt, die der Mieter nicht bezahlen kann? Wo wäre denn der Sinn dieser Regelung überhaupt. :confused:

    Ich möchte alleine im Mietvertrag stehen bleiben um bei einer Trennung meine Wohnung auf jeden Fall zu behalten. (klingt irgendwie egoistisch, aber ist halt einfach so)

    Die Wohnung ist von ihrer Größe (44m²) mehr als ausreichend für 2 Personen.

    Hallo liebe Foristen,

    meine Lebenspartnerin sollte in meine Wohnung ziehen. Ich stehe alleine im Mietvertrag und das sollte auch so bleiben.
    Ich habe dem Vermieter Bescheid gesagt und dieser hat grundsätzlich nichts dagegen, aber möchte die Kaltmiete wegen erhöhter Abnutzung der Wohnung erhöhen sowie die Nebenkosten.
    Mit einer Erhöhung der Kaltmiete bin ich natürlich nicht einverstanden, einen höheren Nebenkostenabschlag zu zahlen ist natürlich kein Problem.

    Ich bin nun davon ausgegangen, dass ein Bescheid sagen beim Vermieter reicht, weil er seine Zustimmung nicht verweigern darf, ausser es liegen bestimmte Gründe vor die aber alle nicht zutreffen. (Überlegung usw.)

    Jetzt hatte ich monatelang keinen Kontakt mit meinem Vermieter und nun hat er mich wegen einer erhöhten Nebenkostenabrechnung kontaktiert und nebenbei auch gefragt was mit meiner Lebenspartnerin ist.

    Dieser war nun etwas überrascht, dass meine Lebenspartnerin doch eingezogen ist, weil ich der Mieterhöhung nicht zugestimmt habe und möchte die angeblich zu wenig gezahlte Miete zurück haben oder kündigt mich fristlos.

    Ein paar kleine Details:

    Die Wohnung ist angeblich ein Apartment, da eine Einbauküche vorhanden ist und da ist eine Mieterhöhung wegen erhöhter Abnutzung zulässig. Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Apartment und Wohnung? Es steht auch nichts im Mietvertrag, dort ist die Kaltmiete einfach mit xxx€ angegeben.

    Die Wohnung wird NICHT an meine Lebenspartnerin untervermietet. Der Vermieter hat mich fast am Telefon dazu gedrängt dies "zuzugeben", dies ist aber nicht der Fall.

    Die Wohnung sollte eigentlich verkauft werden und stand vor meinem Einzug fast 1 Jahr lang leer und wurde nur vermietet, da sie sich wohl nicht verkaufen lies. Nun habe ich den Verdacht, dass sich möglicherweise doch ein Käufer gefunden hat und man mich einfach aus der Wohnung drängen möchte.


    Nun meine Frage, sollte ich mir schonmal eine neue Wohnung suchen oder darf der Vermieter sowas gar nicht und ich kann auch einen möglichen Rechtsstreit gelassen auf mich zukommen lassen?

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