Beiträge von Quattrobohni

    naja.....das Recht auf den Garten hat alleine die Tochter als Verwalterin! Was bei der im Mietvertrag steht kann ich nicht sagen. Ferner hat keiner der anderen 4 Mietparteien eine Chance den Garten zu nutzen....da ja nur die Verwalterin/Tochter den Schlüssel hierfür hat.

    Ich werde auf jeden Fall am Dienstag mal den Rechtsschuzz einschalten und mir ne offizielle Beratung geben lassen.

    Hierfür scchon mal Danke!

    Gruß Markus

    Ach ja!

    Im Mietvertrag steht unter $ 16

    Ist dem Mieter ein Garten oder Gartenanteil zur ausschließlichen Nutzung durch Ihn überlassen, so ist er, soweit dieser Vertrag oder eine besondere Gartenordnung nichts anderes bestimmt, verpflichtet, diesen zu pflegen und zu unterhalten, insbesondere während der Wachstumsphase regekmäßug den Rasen zu mähen, Bäume , Sträucher und Hecken fachgerecht zu beschneiden, Unkraut zu jäten und den Garten ausreichend zu bewässern.

    Ansonsten ist nirgends was über den Garten vermerkt!

    Gruß Markus

    Hallo Golum!

    Danke für die schnelle Antwort.

    Die Rechnungen hat Sie in Kopierter Form beigefügt. Was heißt in dem Fall wiederkehrend?

    Jedes Jahr kommen verschiedene Gärtner zum ausführen der Arbeiten. Es sind auch verschiedene Zeitpunkte im Jahr verteilt.

    Im Mietvertrag steht:

    Unter Punkt 9 Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten

    Die Kosten der Gartenpflege,

    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem öffentlichen Verkehr dienen;

    Was mich auch stutzig macht ist eine bestimmte Rechnung....wo nur wischi waschi aufgeführt ist wie sich 2500€ zusammen setzen.

    Darauf steht 2405 € Arbeitszeit und 95€ für Abfahrt von Entsorgungsgut.

    Für.mich sehr dubios!

    Gruß Markus

    Hallo.... bin neu hier und hoffe auf Hilfe!

    Wir wohnen seit 09/17 in einem 5 Parteien Mehrfamilienhaus und haben einen " goldenen Garten" !

    Unsere Vermieterin hat eine Verwalterin....die aktuell im Haus in der Souteran Wohnung lebt.

    Ist Ihre Tochter....

    Aktuell ist ein Kleiner Vorgarten da und am Haus entlang eine Garageneinfahrt die in Ihrem Garten endet. Schwer gesichert durch ein Tor und einen Seiteneingang!

    Der Garten mag ja schön anzusehen sein und aufwerten.....aber den restlichen 4 Mietern absolut unzugänglich.

    Die Verwalterin hat einen Teich mit Wasserschildkröten und Enten, eine riesige Vogelvolliere, 3 Hunde, 10Hühner und 5 Tauben und 3 Landschildkröten in dem Garten den nur Sie nutzen kann und darf.

    Jetzt stellt sich die Frage der Umlegung der Gartenpflege:

    Gesamtkosten 2017 = 788€

    Gesamtkosten 2018 = 1707€

    Gesamtkosten 2019 = 3284 €

    Ist das rechtens da Sie ja die Tiere beherbergt und die Mieter die Gartenpflege zahlen müssen.

    Wie gesagt....Schwer gesichert nur zur Eigenverwendung und kein Ziergarten....Sie sonnt sich und feiert auch drin!

    Danke schon mal für die Antworten

    Gruß Quattrobohni

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